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Prozessfinanzierung: Diesel-Klage ohne Rechtsschutz möglich

22. Oktober 2019

Warum braucht man im Dieselskandal eine Prozessfinanzierung?

Der Abgasskandal bei Volkswagen (mit den Marken VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche), Mercedes-Benz und Opel bedeutet für viele Kunden Wertverluste, potentiell schädliche Software-Updates und teilweise sogar Fahrverbote. Die geschädigten Diesel-Besitzer haben daher Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufs.

Das Problem dabei: Wer im Diesel-Skandal Geld von den Verursachern bekommen will, muss sie verklagen – anders als z.B. in den USA entschädigt in Deutschland kein Hersteller die Geschädigten pauschal. Dabei sind die Prozesskosten vergleichsweise hoch, da die Streitwerte nicht gerade gering sind. Außerdem gehen Hersteller in der Regel in die Berufung zum Oberlandesgericht – damit fallen noch einmal Kosten an. Insgesamt kann so ein Diesel-Urteil daher schnell über Zehntausend Euro für Anwalt, Gerichtskosten und – bei einer Niederlage – die Anwaltskosten des Gegners kosten. Für Geschädigte mit gültiger Rechtschutzversicherung ist das in der Regel kein Problem. Rechtsschutzversicherungen zahlen im Abgasskandal meist, wenn sich der Anwalt geschickt anstellt. Für Betroffene ohne Rechtsschutz hingegen bedeutet das oft ein großes finanzielles Risiko.

Wie kann man im Abgasskandal auch ohne Rechtsschutz klagen?

Auch ohne Rechtsschutz brauchen Abgasskandal-Geschädigte das Risiko und die Kosten einer Diesel-Klage aber nicht selbst tragen. Einen Ausweg bietet eine Prozessfinanzierung, wie beispielsweise der RECHTECHECK Rechtsschutz.

Dabei übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliche Kosten und Risiken des Prozesses – insbesondere wenn vor Gericht verloren werden sollte. Im Gegenzug erhält der Prozesskostenfinanzierer einen Anteil am Erstattungsbetrag.

Wie hoch der Anteil ausfällt, wird individuell vereinbart und hängt u.a. vom Wert des Fahrzeugs ab. Die Kunden haben dabei weder ein finanzielles Risiko noch müssen sie Kosten vorstrecken.

Wer braucht keine Prozessfinanzierung?

Im Abgasskandal benötigt man normalerweise keine Prozesskostenfinanzierung, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Selbst eine Verkehrsrechtsschutzversicherung reicht, da diese auch den Kauf des Autos abdeckt. Wichtig ist dabei, dass der Rechtsschutz bereits beim Kauf des Diesels bestanden hat, da zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsfall eingetreten ist.

Wer seinen Diesel finanziert hat, braucht eventuell auch keine Prozessfinanzierung. Beim Widerruf des Autokredits tritt der Rechtsschutzfall nämlich erst ein, wenn die Bank den Widerruf ablehnt. Hier kann man also noch rechtzeitig eine Versicherung abschließen.

Bedürftige Kunden von VW, Daimler und Co. können auch staatliche Prozesskostenhilfe (PHK) beantragen.

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