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Das Ende einer Ehe: Scheidungs-Ablauf erklärt

26. Juni 2020

Das Wichtigste zum Scheidungsablauf

  • Wer aktiv Einfluss auf den Ablauf der Scheidung vor dem Familiengericht nehmen will, benötigt einen Anwalt.
  • Ein Trennungsjahr ist (bis auf Härtefälle) Voraussetzung für eine Scheidung.
  • Die Dauer und der Ablauf einer Scheidung wird maßgeblich davon bestimmt, wie einig sich die Eheleute sind.

Inhaltsverzeichnis

  1. Ablauf der Scheidung: Am Anfang steht das Beratungsgespräch beim Anwalt.
  2. Das Trennungsjahr ist der nächste Schritt im Scheidungs-Ablauf.
  3. Einvernehmliche Scheidung vs. streitige Scheidung
  4. Der Anwalt stellt den Scheidungsantrag
  5. Fragebogen zum Versorgungsausgleich
  6. Das Ehepaar vor dem Familiengericht
  7. Am Ende des Scheidungs-Ablaufs steht der Scheidungsbeschluss
  8. Fazit: Eine einvernehmliche Scheidung beschleunigt das Verfahren

Niemandem fällt es leicht, eine Ehe zu beenden. Aus zwei Leben ist eines geworden, das in allen Bereichen verwoben ist. Emotional, finanziell, aber auch der Freundeskreis ist möglicherweise derselbe, es gibt gemeinsame Konten, Besitztümer, vielleicht sogar Kinder, über deren Zukunft sich nun beide Beteiligten einigen müssen. Deswegen ist der Ablauf einer Scheidung ein langwieriger Prozess. Eine schnelle Scheidung gibt es in Deutschland in der Regel nicht.

Ablauf der Scheidung: Am Anfang steht das Beratungsgespräch beim Anwalt

Der erste Schritt ist die Suche nach einem Rechtsbeistand. Wer seine Ehe in Deutschland beenden möchte, benötigt einen Anwalt, da Privatpersonen vor dem Familiengericht keine Scheidungsanträge stellen dürfen. In der Regel ist dies Derjenige, von dem der Wunsch nach Scheidung ausgeht. Deswegen nennt man ihn den Antragsteller, den anderen Ehepartner den Antragsgegner. In einem ersten Beratungsgespräch informiert der Anwalt den Antragsteller, was auf ihn zukommt.


Die Phasen der Scheidung in der Übersicht:

  1. Beratungsgespräch beim Anwalt
  2. Entwurf des Scheidungsantrags
  3. Örtliche Trennung
  4. Trennungsjahr
  5. Versorgungsausgleich
  6. Scheidungsantrag
  7. Scheidungstermin
  8. Scheidungsbeschluss

Das Trennungsjahr ist der nächste Schritt im Scheidungs-Ablauf

Da der Ehe in Deutschland viel Bedeutung beigemessen wird, können sich zwei Menschen allerdings nicht sofort scheiden lassen. Sie müssen beweisen, dass ihre Beziehung gescheitert ist, dass die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und dass es keine Chance auf Wiederherstellung gibt. Im Scheidungs-Ablauf hat der Gesetzgeber dazu das Trennungsjahr festgelegt, das als eine Prüfzeit zu verstehen ist, ob die Eheleute ihre Verbindung wirklich beenden wollen. Es beginnt in der Regel mit dem Auszug einer der beiden Parteien. Ausnahmen sind eine vorzeitige Scheidung aufgrund eines Härtefalls oder eine Trennungszeit von drei Jahren. Dann gilt die Ehe automatisch als gescheitert.

Gut zu wissen für den Ablauf der Scheidung: Die Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses möglich. Hierzu müssen eigene Wohn- und Schlafbereiche geschaffen werden, die gemeinsame Nutzung von Küche und Bad ist erlaubt.

Einvernehmliche Scheidung vs. streitige Scheidung

Der weitere Ablauf der Scheidung hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche Trennung handelt oder ob das Paar strittig ist. Mögliche Streitpunkte können das Ende der Beziehung an sich sein, der Versorgungsausgleich, das Sorgerecht für Kinder oder weitere Folgesachen, die noch ungeklärt sind. Das kann den Ablauf einer Scheidung erheblich verzögern, da der Richter die Ehe erst auflösen darf, wenn diese Streitthemen entscheidungsreif sind. Der Ablauf der Scheidung lässt sich aber beschleunigen, wenn diese Verhandlungssachen in ein Verbundverfahren ausgegliedert werden. Im Folgenden zeigen wir den Regelfall, wenn sich die Noch-Ehepartner einig sind.

Wichtig: Jeder Streitpunkt verzögert den Scheidungsablauf.

Der Anwalt stellt den Scheidungsantrag

Der nächste Schritt im Ablauf einer Scheidung ist der Scheidungsantrag. Dieser lässt sich bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres stellen. Berechtigt ist dazu nur ein Anwalt, da allein er vor Gericht Anträge zur Scheidung einreichen darf. Ist die Scheidung einvernehmlich, reicht dazu die rechtliche Vertretung des Ehepartners, der die Trennung initiiert hat. Die Gegenseite benötigt keinen Anwalt, kann dann aber auch nur der Scheidung zustimmen oder sie ablehnen. Weitere Eingaben kann der Antragsgegner selbst vor dem Familiengericht nicht eingeben. Das heißt, er sollte nur auf einen Anwalt verzichten, wenn wirklich keine Zweifel oder Beratungsbedarf bestehen.

Danach erstellt der Anwalt des Antragstellers den Scheidungsantrag. In ihm finden sich die Daten der Eheleute wie Namen, Geburtstage und Adressen. Beigelegt werden auch die Heiratsurkunde sowie Kopien der Geburtsurkunden der Kinder. Dann folgen Angaben zur Trennung:

  • Seit wann leben die Eheleute getrennt?
  • Wer ist ausgezogen?
  • Gab es Versöhnungsversuche?
  • Wollen beide Partner geschieden werden oder nur einer?
  • Gibt es Streitigkeiten bezüglich des Sorgerechts der Kinder, des Hausrats, des Unterhalts etc.?
  • Existiert ein Ehevertrag?
  • Soll der Versorgungsausgleich vor Gericht durchgeführt werden?

Ist dies erledigt, reicht der Anwalt den Antrag in mehrfacher Ausführung bei Gericht ein. Er fordert daraufhin die Kosten für den Scheidungsantrag an, beziehungsweise berechnet sie selbst und zahlt sie bei Gericht. Geschieht dies nicht, geht 14 Tage später die Rechnung an den Antragsteller. Erst wenn die Gerichtskosten bezahlt sind, wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt.

Gut zu wissen: Der Antragsgegner kann zustimmen, ablehnen oder mit seinem Anwalt einen eigenen Scheidungsantrag einreichen. Das hat den Vorteil, dass sich das Verfahren nicht verzögert, falls die Gegenseite es sich anders überlegt und die Scheidung wieder zurückzieht.

Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Mit der Versendung der Scheidungsanträge erhalten die Eheleute auch die Fragebogen für den Versorgungsausgleich. Diese müssen beide Parteien ausfüllen und an das Gericht zurückschicken. Dieses leitet sie weiter an die Rententräger, die Auskunft geben, wie viel jeder Partner in der Ehe erwirtschaftet hat. Die Beträge werden in der Regel ausgeglichen und ein Berechnungsvorschlag erstellt, der an Antragsteller und Antragsgegner geht. Der Anwalt oder die Anwälte der Parteien überprüfen ihn daraufhin und können bei Bedarf diese Versorgungsaussicht beanstanden. Ist dieser Prozess abgeschlossen, ist es Zeit für den nächsten Punkt im Ablauf einer Scheidung: den Scheidungstermin.

Das Ehepaar vor dem Familiengericht

Zum Scheidungstermin müssen beide Noch-Ehepartner persönlich erscheinen. Mögliche Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn der Wohnort so weit entfernt ist, dass die Anwesenheit nicht zumutbar ist. Dann kann die Anhörung des betreffenden Ehepartners an einen Richter vor Ort übertragen werden. In einigen Fällen wurden aber auch schon Eheleute per Videokonferenz hinzugeschaltet. Vor dem Familiengericht nimmt der Richter zunächst die Personalien auf und prüft den Trennungszeitpunkt. Dann wird der Versorgungsausgleich erläutert und jede der Parteien kann, sofern sie durch einen Anwalt vertreten wird, bis zum Ende der Verhandlung weitere Anträge stellen. Dies kann den Unterhalt, das Sorgerecht oder auch den Zugewinnausgleich betreffen.

Tipp: Wenn das Ehepaar vor der Verhandlung vor dem Familiengericht eine Trennungsvereinbarung trifft, lässt sich der Ablauf einer Scheidung deutlich beschleunigen. In ihr regeln beide Parteien die finanziellen und rechtlichen Folgen und lassen sie von einem Notar beglaubigen.

Am Ende des Scheidungs-Ablaufs steht der Scheidungsbeschluss

Sind all diese Dinge geklärt, ergeht der Scheidungsbeschluss, der postalisch zugestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt haben beide Ehepartner vier Wochen lang die Möglichkeit, das Rechtsmittel der Beschwerde einzulegen und gegen das Urteil vorzugehen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist die Scheidung rechtskräftig. Haben es beide zukünftigen Ex-Partner besonders eilig und wollen den Scheidungsablauf noch einmal beschleunigen, können sie vor dem Familiengericht auf diese Frist verzichten. Dabei müssen sie aber jeweils von einem Anwalt vertreten werden. Die Scheidung mit all ihren Vereinbarungen tritt dann sofort in Kraft.

Fazit: Eine einvernehmliche Scheidung beschleunigt den Scheidungsablauf

Wer einen möglichst reibungslosen Ablauf seiner Scheidung ermöglichen möchte, sollte bereits vorher die meisten Angelegenheiten mit seinem Noch-Ehepartner klären. Dazu zählen der Versorgungsausgleich, die Aufteilung des Hausrats und das Sorgerecht für etwaige Kinder. Wer all dies erledigt hat, kann den Scheidungs-Ablauf enorm beschleunigen und direkt mit seinem neuen Leben beginnen.

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