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Einvernehmliche Scheidung: Ablauf, Kosten – ohne Anwalt?

Wenn eine Ehe endet, wünschen sich viele Paare eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt.
10. März 2022

Zusammenfassung

  • Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit und Kosten.
  • Die Scheidung ohne Anwalt ist maximal für einen Ehepartner möglich.
  • Über Rechtecheck können Sie eine einvernehmliche Scheidung deutschlandweit beantragen.

Viele Paare streben eine einvernehmliche Scheidung an, am liebsten ohne Anwalt. Das senkt nicht nur die Scheidungskosten erheblich, sondern verhindert auch Konflikte. In diesem Artikel erklären wir,

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?

Vielen Ehepaaren wäre eine Scheidung ohne Anwalt am liebsten. Häufig ist die Rechtslage ohnehin weitgehend klar, teilweise ist alles in einem Ehevertrag geregelt. Eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt würde so Zeit und unnötige Kosten sparen.

Das Problem dabei ist: Nach deutschem Recht gilt bei Scheidungen Anwaltszwang. Genau gesagt kann die Scheidung nicht ohne Rechtsanwalt eingereicht werden. Will der andere Ehepartner Forderungen oder Anträge im Scheidungsverfahren stellen, braucht er ebenfalls einen Scheidungsanwalt. In diesem Fall spricht man von einer „streitigen Scheidung“.

Gemeinsamer Anwalt bei einvernehmlicher Scheidung

Die einzige Möglichkeit, wie zumindest einer der Ehepartner die Scheidung ohne Anwalt hinbekommt, ist folgende: Einer der Ehegatten reicht über seinen Anwalt die Scheidung ein und der andere Ehepartner stimmt dieser einfach zu. Sind sich beide Ehegatten einig, dass sie geschieden werden wollen, nicht jedoch über die Scheidungsfolgen, ist auch eine „abgespeckte“ einvernehmliche Scheidung möglich:

Die Scheidung an sich wird mit vom Rechtsanwalt des einen Partners eingereicht und der andere stimmt ihr zu. Die „streitigen Folgesachen“ (z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufteilung von Immobilien, Berechnung des Kindesunterhalts, Versorgungsausgleich) werden anschließend in einem (oder mehreren) weiteren Verfahren entschieden, wobei dann beide Parteien einen eigenen Scheidungsanwalt haben.

Allerdings ist bei dem Scheidungswilligen, der selbst ohne Anwalt dasteht, Vorsicht geboten: Streng genommen vertritt der Anwalt des Antragstellers immer nur „seinen“ Mandanten. Er kann zwar mit dem anderen Ehepartner ein „informatorisches Gespräch“ führen, muss dabei aber immer im Interesse seines Mandanten handeln.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Grundvoraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist. Insofern gibt es keinen Unterschied zur streitigen Scheidung. Lediglich bei einer „unzumutbaren Härte“ ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich – in dem Fall ist aber auch eine einvernehmliche Scheidung eher unwahrscheinlich. Während des Trennungsjahres darf laut § 1567 BGB „keine häusliche Gemeinschaft“ bestehen – der Volksmund nennt das „getrennt von Tisch und Bett“.

Außerdem müssen sich die Ehepartner über alle Folgen der Scheidung einig sein, insbesondere über

  • den Zugewinnausgleich (bei Zugewinngemeinschaft),
  • den Unterhalt (Trennungsunterhalt, Nacheheunterhalt),
  • die Kinder (Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt),
  • die Aufteilung des Hausrates,
  • die eheliche Wohnung (Auszug, Verkauf, Kündigung, Auflösung) und
  • den Versorgungsausgleich (das ist der Ausgleich von Altersvorsorge- und Rentenansprüchen, die während der Ehe erworben wurden).

Manche Regelungen in der Scheidungsfolgenvereinbarung müssen dabei vor der Scheidung notariell beurkundet werden, z.B. wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden soll.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung sind wesentlich niedriger als bei einer streitigen Scheidung. Das liegt nicht zuletzt daran, dass einer der Ehepartner ohne Anwalt auskommt und so Anwaltskosten spart. Außerdem haben auch die Gerichte mit einer einvernehmlichen Scheidung wesentlich weniger Arbeit. Daher reduzieren einige Gerichte den Verfahrenswert bei einvernehmlichen Scheidungen um 25 %. In manchen Fällen spart man sich durch die einvernehmliche Scheidung auch teure Gutachten, beispielsweise für eine Unternehmensbewertung.

Grundsätzlich hängen auch die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung vom Verfahrenswert ab. Dieser wiederum basiert auf dem Einkommen der Ehegatten und dem gemeinsamen Vermögen. Außerdem kommt ein Zuschlag hinzu, wenn ein Versorgungsausgleich stattfinden soll. Hier können Sie die Kosten von einer streitigen und einer einvernehmlichen Scheidung vergleichen:

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* Die Kosten einer herkömmlichen Scheidung können noch deutlich höher ausfallen, falls sich das Verfahren in die Länge zieht (z.B. weil es zu Streitigkeiten kommt).

Prozesskostenhilfe kann übrigens von Bedürftigen sowohl für die einvernehmliche als auch für die streitige Scheidung beantragt werden. Auch wer kein Geld hat muss sich also nicht auf eine Scheidung ohne Anwalt einlassen.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Auch bei der Dauer hat die einvernehmliche Scheidung Vorteile. Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden, sorgt das auch für eine schnellere Scheidung. Die konkrete Dauer hängt immer vom Einzelfall und von der Auslastung der Familiengerichte ab. Die folgenden Erfahrungswerte können aber als Orientierung dienen:

  • Bei Fällen ohne Versorgungsausgleich ist eine einvernehmliche Scheidung unter optimalen Bedingungen schon in 2 bis 3 Monaten möglich.
  • In vielen Fällen wird jedoch ein Versorgungsausgleich nötig. Da die Rentenversicherungsträger aber nicht immer besonders schnell arbeiten und teilweise zunächst Lücken im Versicherungsverlauf geklärt werden müssen, sind 6 bis 12 Monate realistisch.
  • Streitige Scheidungen dauern i.d.R. deutlich länger und ziehen sich teilweise über Jahre hin.

Die angegebenen Zeiträume beziehen sich auf das eigentliche Scheidungsverfahren, also den Zeitraum nach Ablauf des Trennungsjahres.

Ist eine einvernehmliche Scheidung online möglich?

Seit mehreren Jahren wird eine „Online-Scheidung“ verstärkt angeboten. Tatsächlich lassen sich die meisten Schritte einer Scheidung online erledigen. Möglich sind z.B. das Hochladen von Dokumenten, Videochats mit dem Anwalt oder die Kommunikation per Email oder WhatsApp. Selbst für die Einreichung der Scheidung ist ein persönliches Erscheinen nicht nötig, man kann also die gesamte „Vorarbeit“ der Scheidung online erledigen.

Zum Gerichtstermin müssen dagegen auch bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Parteien persönlich erscheinen.

FAQs zur einvernehmlichen Scheidung

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?
Der Antrag auf Scheidung kann nur mit Anwalt gestellt werden. Der andere Ehepartner kommt bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Anwalt aus, wenn er den Antrag unverändert annimmt.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Kosten hängen vom Fall ab. Allerdings spart die einvernehmliche Scheidung die Kosten für einen Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten.

Ist eine Online-Scheidung möglich?
Die meisten Schritte bei einer Scheidung lassen sich auch online mit dem Anwalt abwickeln. Zum Gerichtstermin muss man aber persönlich erscheinen. Details gibt es hier.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung hängt von mehreren Faktoren ab. Im Idealfall reichen bereits 2-3 Monate.

Autoren

Claudia Sturm ist Gründerin und Geschäftsführerin der CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zusammen mit Rechtechteck verhilft sie getrennten Paaren zu einer einvernehmlichen Scheidung. Sie hat stets einen Blick über den Tellerrand hinaus und geht unkonventionelle Wege. Als Rechtsanwältin ist sie spezialisiert auf Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte der Hochschule Heilbronn, Referentin zahlreicher Fachvorträge und Autorin juristischer Fachartikel.

Unsere Rechts-Redaktion setzt sich intensiv mit verbraucherrelevanten Rechtsthemen auseinander und bereitet sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Experten so auf, dass man sie auch ohne Staatsexamen versteht. Bei uns finden Sie Ratgeber-Artikel zu Rechtsgebieten wie Scheidungsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, dem Abgassskandal oder diversen Geldanlage-Themen.

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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