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Scheidungsfolgenvereinbarung: Kosten, Beantragung, Vorteile

Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie sich einvernehmlich scheiden lassen.

Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen
18. März 2022

Von unserer Expertin und erfahrenen Anwältin für Familien- und Scheidungsrecht Claudia Sturm erfahren Sie,

Was lässt sich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?

Bei einer bevorstehenden Scheidung besteht oftmals ein hoher Regelungsbedarf. Ändert sich beispielsweise das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Wie sieht es mit der Berechnung des Zugewinnausgleichs aus gemeinsamen Immobilien oder Anschaffungen aus? Wie hoch werden die Unterhaltszahlungen und der Versorgungsausgleich festgelegt?

Folgende Punkte können Sie mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung klären:

Über Rechtecheck können Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung deutschlandweit beantragen:

  1. Angaben im Formular ausfüllen
  2. Wunschtermin zur Beratung auswählen
  3. Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen lassen
  4. Auf Wunsch organsieren wie die notarielle Beurkundung

Brauche ich für die Scheidungsfolgenvereinbarung einen Notar?

Theoretisch reicht es, beim Familiengericht einen Scheidungsantrag zu stellen. Viele Scheidungsfolgen können Sie mündlich miteinander vereinbaren. Das Problem hier ist allerdings, dass solche mündlichen Vereinbarungen vor Gericht nicht durchgesetzt werden können, wenn Ihr Ehepartner seine Meinung anschließend ändert. Aus diesem Grund müssen bestimmte Vereinbarung notariell beurkundet werden.

So will die Rechtsprechung den benachteiligten Partner schützen. Bei den Punkten, in denen das Gesetz eine notarielle Beurkundung vorschreibt, können Sie alternativ die Vereinbarung vor dem Familiengericht im Protokoll festlegen lassen. Dies erhöht aber nicht nur die Kosten des gerichtlichen Verfahrens, sondern lässt die Beteiligten quasi bis zum Ende in Unsicherheit. Besser, Sie regeln alles Notwendige frühzeitig, so dass alle Beteiligten wissen, wie es weitergeht und sie wieder ruhig schlafen können.

Welche Scheidungsvereinbarungen benötigen einen Notar?

Für folgende Scheidungsfolgenvereinbarungen benötigen Sie gesetzlich eine Beurkundung durch einen Notar, damit diese gültig sind:

  • Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich
  • Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
  • Übertragung von Immobilieneigentum, welches einem Ehepartner allein oder anteilig gehört
  • Regelung des nachehelichen Unterhaltes, wenn Sie diesen bereits vor dem Scheidungsprozess festlegen wollen

Das Gesetz regelt die Grundsätze des Sorgerechtes und Umgangsrechts der gemeinsamen Kinder. Dabei steht das Kindeswohl immer im Vordergrund! So können Sie zwar die Häufigkeit, Dauer und die Besuchszeiten mit Ihren Kindern selbst mündlich festlegen, es ist aber trotzdem zu empfehlen, diese gemeinsam und präzise schriftlich festzuhalten, um unnötige Zweifel und Streitigkeiten zu vermeiden. Alles, was von Beginn an vereinbart und gelebt wird, wird später nicht mehr in Frage gestellt.

Scheidungsvereinbarung: Kosten

Die Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung hängen davon ab, ob Sie nur gemeinsam zu einem Notar gehen oder sich auch individuell von Rechtsanwälten beraten lassen wollen. Der Notar informiert Sie beide über Ihre Rechte und Pflichten und bleibt neutral. Wenn Sie sich einig sind, genügt auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch einen der Ehegatten, der die entsprechende Vereinbarung entwirft, die anschließend beim Notar beurkundet wird. Nur zwei getrennte Anwälte können jeweils einseitig die Interessen des einzelnen Ehepartners vertreten. Daneben sind Ihr gemeinsames Vermögen und das Einkommen der Ehepartner ausschlaggebend für die Höhe der Kosten.

Die Kosten für einen Scheidungsanwalt orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Anwälte entwerfen dann eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die von einem Notar beurkundet wird. Eine Alternative dazu ist die Berechnung des Honorars auf Stundenbasis oder einer Pauschale. Auch individuelle Vereinbarungen mit Ihrem Anwalt sind möglich.

Auch die Notarkosten sind gesetzlich geregelt (GNotKG). Dabei beinhaltet die Gebühr die Besprechung mit dem Notar und die Beurkundung der Vereinbarung. Je nach Schwierigkeit und Umfang der Scheidung bzw. des Scheidungsvermögens variieren die Gebühren. Bei einer Scheidungsvereinbarung berechnen Notare in der Regel die 2-fache Gebühr der in der Tabelle B festgelegten Werte. Hinzu kommt allerdings noch die Mehrwertsteuer von 19 %. Als Richtwerte lassen sich folgende Kosten herauslesen:

Geschäftswert Notargebühr
Geschäftswert bis 25.000 Euro 230 Euro
Geschäftswert bis 50.000 Euro 330 Euro
Geschäftswert bis 260.000 Euro 1.070 Euro
Geschäftswert bis 500.000 Euro 1.870 Euro

Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Sich durch eine außergerichtliche Vereinbarung die Chance auf eine einvernehmliche Scheidung zu sichern, spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven. Sind Sie sich vor dem gerichtlichen Scheidungstermin nicht einig, muss ein Richter die Scheidungsfolgen regeln. Dies kann zu einem langen Scheidungsprozess mit Streitigkeiten führen. Außerdem verursacht jede zusätzliche Scheidungsfolge Kosten in Form von Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Des Weiteren schafft eine (notariell beurkundete) Scheidungsvereinbarung Rechtssicherheit und schützt so vor Überraschungen im Scheidungsprozess.

Durch eine offene Kommunikation miteinander statt über zwei Rechtsanwälte können Sie auf Augenhöhe finanzielle und sorgerechtliche Fragen und Probleme klären. Es lohnt sich also, vor dem Gerichtstermin schon die finanziellen und rechtlichen Folgen zu klären. Haben Sie vor oder in der Ehe keinen Ehevertrag geschlossen, so ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung Ihre beste Option auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung.

Kann ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung widerrufen oder anfechten?

Grundsätzlichen haben Sie ein Recht darauf, die Scheidungsfolgenvereinbarung vor Gericht anzufechten. Erfolg könnten Sie besonders dann haben, wenn die Vereinbarung nicht notariell beurkundet wurde.

Auch wenn Ihr Ehepartner Sie auf irgendeine Art und Weise getäuscht hat, etwa durch die Verheimlichung der Finanzen etc., können Sie die Vereinbarung anfechten. Achten Sie dabei auf die Anfechtungsfrist von einem Jahr!

Setzt der eine Ehepartner den anderen unter Druck, damit eine Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten und unterschreiben wird, kann diese angefochten werden. So ein Vertrag gilt dann als sittenwidrig.

Zudem kann ein Richter im Scheidungsverfahren nach einem Prüfungsantrag bestimmte Punkte der Vereinbarung oder sogar die ganze Scheidungsvereinbarung für nichtig erklären, wenn diese einen Ehepartner oder die gemeinsamen Kinder stark benachteiligt. Hierfür ist jedoch ein Antrag auf Prüfung zu stellen.

Unterschied zur Trennungsvereinbarung?

Die Trennungsvereinbarung unterscheidet sich von der Scheidungsvereinbarung dadurch, dass diese nur für die Dauer der Trennung gilt. Die Trennung bezieht sich dabei nicht nur auf das Trennungsjahr, sondern auf den gesamten Zeitraum bis zum Ende des Scheidungsverfahrens.

Oft beinhaltet eine Trennungsvereinbarung die Zahlung eines Trennungsunterhalts oder Regelungen über das Sorgerecht und den Kindesunterhalt in der Trennungszeit. So soll eine ordentliche Regelung der getrennten Haushalte bis zur Scheidung sichergestellt werden.

Bei Rechtecheck finden Sie auch eine kostenlose Muster-Scheidungsvereinbarung. Diese regelt aber nur das Nötigste, indem Trennungswunsch und Trennungszeitpunkt dokumentiert werden.

Autoren

Claudia Sturm ist Gründerin und Geschäftsführerin der CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zusammen mit Rechtechteck verhilft sie getrennten Paaren zu einer einvernehmlichen Scheidung. Sie hat stets einen Blick über den Tellerrand hinaus und geht unkonventionelle Wege. Als Rechtsanwältin ist sie spezialisiert auf Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte der Hochschule Heilbronn, Referentin zahlreicher Fachvorträge und Autorin juristischer Fachartikel.

Unsere Rechts-Redaktion setzt sich intensiv mit verbraucherrelevanten Rechtsthemen auseinander und bereitet sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Experten so auf, dass man sie auch ohne Staatsexamen versteht. Bei uns finden Sie Ratgeber-Artikel zu Rechtsgebieten wie Scheidungsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, dem Abgassskandal oder diversen Geldanlage-Themen.

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