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Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal: Zahlen ARAG, ADAC, HUK & Co?

8. Juni 2021

Viele vom Abgasskandal Betroffene schrecken aufgrund der Prozesskosten vor einer Diesel-Klage zurück. Dabei ist die Rechtslage – nicht zuletzt dank einiger BGH-Urteile – in vielen Fällen sehr klar und das Prozessrisiko daher gering. Außerdem übernehmen die Rechtsschutzversicherungen in den aussichtsreichen Fällen die Kosten und ohne Rechtsschutz springen oft Prozessfinanzierer oder die Prozesskostenhilfe ein.

Wir erläutern in diesem Beitrag,

Reicht Verkehrsrechtsschutz für eine Diesel-Klage?

Grundsätzlich muss die Rechtsschutzversicherung bei einer Klage im Abgasskandal nur zahlen, wenn sie Streitigkeiten rund um den Autokauf abdeckt. Das ist in der Regel bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung gegeben. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Verkehrsrechtsschutzversicherung auf ein bestimmtes Fahrzeug beschränkt ist. Dann gilt sie natürlich nicht für andere Fahrzeuge.

Da allgemeine Rechtsschutzversicherungen normalerweise auch Verkehrsrechtsschutz beinhalten, dürften die meisten Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich auch Diesel-Klagen abdecken.

Wann muss die Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal zahlen?

Damit die Rechtsschutzversicherung eine Diesel-Klage (oder einen anderen Prozess) zahlt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Art der Streitigkeit muss überhaupt versichert sein. Beispielsweise wird eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung keine Arbeitsrechts-Prozesse übernehmen. Wie im vorhergehenden Abschnitt beschrieben, ist das im Abgasskandal aber i.d.R. kein Problem. Das gilt zumindest dann, wenn das Auto von einer der versicherten Personen gekauft wurde.

Der Rechtsschutzfall muss im versicherten Zeitraum eingetreten sein. Im Diesel-Skandal bedeutet das konkret, dass man während der Laufzeit des Versicherungsvertrags das Auto gekauft haben muss und dass man auch während der Vertragslaufzeit klagt. Dabei gibt es aber Ausnahmen:

  • Hat man nach dem Kauf den Versicherer (lückenlos) gewechselt, übernimmt die neue Rechtsschutzversicherung meist trotzdem die Deckung.
  • Ist der Rechtsschutzfall bereits während der Vertragslaufzeit eingetreten, muss die Versicherung i.d.R. noch 3 Jahre nach dem Ende des Vertrags zahlen.

Die Klage muss Aussicht auf Erfolg haben. Das schließt beispielsweise Fälle aus, bei denen auch der Restschadensersatz bereits verjährt ist. Man sollte das Auto also nicht vor mehr als 10 Jahren gekauft haben. Außerdem sollte der Hersteller auch hinreichend sicher bei den Abgaswerten betrogen haben. So macht es wenig Sinn, Tesla wegen zu hoher Stickoxid-Emissionen zu verklagen. Ob bei Ihrem Fahrzeug die Chancen für eine Diesel-Klage gut stehen, können Sie in unserem Sofort-Check feststellen – kostenlos und unverbindlich.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal?

Grundsätzlich zahlt die Rechtsschutzversicherung auch im Abgasskandal praktisch alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Prozess anfallen:

  • Das Honorar des eigenen Anwalts.
  • Die Gerichtskosten.
  • wenn nötig: Kosten für Gutachter oder Zeugen.
  • Bei einer Niederlage die Honorare der Anwälte der Gegenseite.
  • Ggf. die Kosten für die Berufung.

Der Versicherte muss lediglich seine Selbstbeteiligung bezahlen, sofern eine vereinbart ist. Außerdem übernimmt die Rechtsschutzversicherung i.d.R. keine Kosten, die dem Versicherten für die Teilnahme am Prozess entstehen (Fahrtkosten, Verdienstausfall). Allerdings müssen die Kläger im Abgasskandal kaum noch selbst vor Gericht erscheinen.

Manche Versicherer übernehmen darüber hinaus ein kostenloses Erstgespräch beim Anwalt, ohne eine Selbstbeteiligung geltend zu machen. Bei Rechtecheck ist das aber nicht nötig, da die Anwälte, die mit uns im Abgasskandal kooperieren, ohnehin eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten.

Wie bekommt man im Abgasskandal eine Deckungszusage?

Die Beantragung der Deckungszusage läuft grundsätzlich bei ADAC, ARAG, Allianz, Ergo, Roland Rechtsschutz, Örag, HUK-Coburg oder anderen Anbietern ähnlich. Im Prinzip ist auch ein Rechtsschutz-Fall eine „Schadensmeldung“. Die Versicherer bieten dafür i.d.R. ein (Online-)Formular und/oder eine Hotline an. Allerdings sollte man die Beantragung der Deckungszusage lieber dem Anwalt überlassen. Schließlich kostet jeder Rechtsschutz-Fall die Versicherung Geld und Arbeit. Daher versuchen sie, Deckungszusagen zu vermeiden, wenn es geht. Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Beantragung der Deckungszusage dienen dabei als gern gesehener Vorwand.

Die gute Nachricht: Auch die Beantragung der Deckungszusage übernehmen die Partneranwälte von Rechteckeck, ohne dafür extra eine Rechnung zu stellen. Kommt keine Deckungszusage, fallend für die Mandanten also auch keine Kosten an.

Wenn der Anwalt eine Deckungsanfrage gestellt hat, dauert die Deckungszusage meist 2-3 Wochen. Auch deshalb sollte man nicht bis auf den letzten Drücker mit einer Diesel-Klage warten, beispielsweise wenn Verjährung droht.

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