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Was kann ich gegen eine falsche Strom- oder Gasrechnung tun?

Strom- oder Gasrechnung zu hoch – was tun?
22. März 2024
  • In den meisten Fällen muss der Verbraucher die Rechnung unter
    Vorbehalt bezahlen.
  • Eine Zahlungsverweigerung ist nur in Ausnahmefällen möglich, bis die
    Rechnung korrigiert wurde.
  • Die Beanstandung der Rechnung sollte so konkret wie möglich, per
    Einschreiben erfolgen.

Nach der anhaltenden Medienpräsenz der Energiekrise graut es vielen Menschen
vor der Jahresabrechnung für Strom und Gas. Wenn dann die Rechnung ins Haus
flattert, sind viele Verbraucher nicht selten über die Höhe überrascht und fragen
sich: – Kann das sein oder ist die Rechnung falsch? Fehler bei der
Rechnungsstellung sind keine Seltenheit. Es lohnt sich daher immer die Rechnung
auf Fehler zu überprüfen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Fehler in einer Strom- oder
Gasrechnung erkennen und wie Sie am besten dagegen vorgehen.

Beanstandung mit Zahlung unter Vorbehalt

Strom- und Gasrechnungen sind immer nach dem gleichen Prinzip aufgebaut. Auf
der ersten Seite steht die Zahlungsaufforderung, auf der zweiten Seite die
Zusammensetzung der Rechnung. Die meisten Fehler lassen sich auf der zweiten
Seite der Rechnung erkennen.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Verbrauch in der Stromrechnung zu hoch
ist, sollten Sie nachschauen, ob der Zählerstand von Ihnen selbst, einem Mitarbeiter
des Netzbetreibers oder geschätzt wurde. Außerdem sollten Sie noch einmal über
Ihren Verbrauch reflektieren. Schon kleine Umbauten oder Reparaturen durch
Handwerker können zu einem vorübergehenden Mehrverbrauch führen. Sofern der
Verbrauch geschätzt wurde, können Sie diesen durch das Nachreichen des
Zählerstandes widerlegen.

Falls kein Bonus gewährt wurde, lohnt sich auch ein Blick in die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Energieversorgers. Dort sind häufig die Bedingungen
und Auszahlungstermine für die Auszahlung von Boni aufgeführt.

Enthält die Rechnung Preiserhöhungen, über die Sie nicht informiert wurden,
müssen Sie diese nicht einfach hinnehmen. Energieversorgungsunternehmen sind
verpflichtet Preiserhöhungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der
Erhöhung anzukündigen. Sollten Sie nicht rechtzeitig über die Preiserhöhung
informiert worden sein, kann sich hieraus auch ein Sonderkündigungsrecht ergeben.

Ist ihre Stromrechnung fehlerhaft, sollten Sie die Rechnung so schnell wie möglich
beanstanden. Hierzu sollten Sie ein schriftliches Einschreiben verwenden, um den
Zugang im Zweifel nachzuweisen. Dabei sollten Sie stets konkrete Angaben
machen, um den Energieversorger zu einer Überprüfung zu verpflichten. Es
empfiehlt sich zudem, die Rechnung nur unter Vorbehalt zu bezahlen.

Zahlungsverweigerung

Im Volksmund hält sich hartnäckig das Gerücht, dass eine offensichtlich fehlerhafte
Rechnung nicht bezahlt werden muss. Dies ist grundsätzlich richtig, allerdings ist
ein offensichtlicher Fehler nur dann gegeben, wenn Angaben in der Rechnung
falsch sind, die keiner gerichtlichen Überprüfung bedürfen. Es muss sich also um
einen Fehler handeln, der einem spruchwörtlich ins Auge springt. Dazu gehören
falsche Angaben über den Namen des Vertragspartners, die Zählernummern, die
Anschrift sowie den Abrechnungszeitraum. Keine offensichtlichen Fehler sind
dagegen die Berechnung des Verbrauchs, die Gewährung von Boni und die
Zählerstände.

Prüfen Sie daher immer zuerst, ob die Grunddaten der Rechnung korrekt sind.
Wenn dies der Fall ist, können Sie die Rechnung per Einschreiben beanstanden und
sind nicht verpflichtet sie zu bezahlen, bis Sie eine korrigierte Rechnung von Ihrem
Energieversorger erhalten haben.

Autor

Samantha ist Juristin mit den Schwerpunkten Zivilrecht und Vertragsgestaltung. Sie absolvierte ihr erstes Staatsexamen in Bonn, erwarb einen LL.M. in Internationaler Schiedsgerichtsbarkeit in Stockholm und sammelte mehrere Jahre Berufserfahrung im Energie- und Vertragsrecht. Als engagierte Autorin bringt sie juristische Themen aus Begeisterung auf den Punkt.

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