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Hundesteuer – das sollten Sie wissen

Hundesteuer – das sollten Sie wissen
18. März 2024
  • Die Hundesteuer wird vom Hundehalter – und nicht vom Eigentümer – gezahlt.
  • Die Höhe der Hundesteuer legen die Gemeinden selbst fest, wodurch sich die Höhe teils stark unterscheidet.
  • Besonders hoch fällt die Hundesteuer für Listenhunde wie Kampfhunde aus.

Das süße neue Fellbündel in Ihrem Leben bringt weitaus mehr mit sich als leuchtende Hundeaugen, gemeinsame Spaziergänge und Kuscheleinheiten. Neue Hundebesitzer unterschätzen oft die Kosten, die mit dem haarigen Familienmitglied einhergehen. Denn Geld kosten nicht nur das Hundefutter und Spielzeug, sondern auch die Hundehaftpflichtversicherung und die Hundesteuer. Wir verraten Ihnen, wann die Hundesteuer fällig wird, wie Sie sie zahlen und was Sie sonst noch darüber wissen sollten.

Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben und muss von Hundehaltern gezahlt werden. Sie zählt zu den sogenannten Aufwandsteuern und ist damit keine Zahlung für eine bestimmte Leistung, wie etwa das Entfernen von Hundekot von Straßen. Sie wird als Jahressteuer erhoben und ist pro Hund zu zahlen. Rechtsgrundlage dafür ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die wiederum auf dem Kommunalabgabengesetz des Bundes beruht. Steuerpflichtig ist der Hundehalter unabhängig davon, wer der tatsächliche Eigentümer des Tieres ist.

Obwohl die Erhebung Sache der Kommunen ist und es Ihnen frei steht, wird in nahezu allen Gemeinden eine Hundesteuer erhoben. Auch die Höhe und etwaige Befreiungsmöglichkeiten legen die Gemeinden selbst fest. Dadurch kann es zu teils großen Unterschieden hinsichtlich der Höhe der Beiträge kommen, die sich zum Teil auf Differenzen von bis zu 189 € pro Jahr belaufen.

Die Hundesteuer müssen allerdings nur Privatpersonen zahlen, die Hunde zu privaten Zwecken halten. Dient das Tier einem gewerblichen Zweck (zum Beispiel der Zucht oder dem Handel), darf keine Hundesteuer erhoben werden. Steuerbefreiungen sehen die kommunalen Gesetze oft für Begleithunde, Blindenhunde oder andere Gebrauchshunde vor. Zum Teil werden auch für Hunde aus Tierheimen keine Hundesteuern erhoben.

Hundesteuer Höhe – wie viel müssen Halter zahlen?

Die Höhe der Hundesteuer legt jede Gemeinde eigenständig fest, weshalb Sie diese aus den entsprechenden kommunalen Gesetzen entnehmen müssen. Für den ersten Hund läuft sie sich regelmäßig auf eine Summe von ca. 100 bis 200 € im Jahr. Halten Sie weitere Hunde, erhöht sich die Summe, wobei zweite und dritte Hunde in der Regel günstiger sind.

Teurer wird es, wenn Sie einen sogenannten Listenhund halten. Dazu zählen Hunde, die als besonders gefährlich gelten, z.B. Kampfhunde. Für sie erheben die meisten Kommunen eine deutlich höhere Hundesteuer, die sich zum Teil auf ein Vielfaches der Steuer für einen normalen Hund belaufen kann.

Hund anmelden – so gehen Sie vor

Legen Sie sich einen neuen Hund zu oder ziehen Sie um, müssen Sie Ihren Hund in der Regel innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt, Gemeinde oder Kommune anmelden bzw. ummelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hund einer anderen Person länger als zwei Monate halten. Für die Zahlung der Hundesteuer kommt es nämlich nicht auf die Eigentumsverhältnisse an, sondern lediglich darauf, wer gerade Besitzer des Tieres ist. Stirbt Ihr Hund oder geben Sie ihn weiter, müssen Sie dies ebenfalls anzeigen und Ihren Vierbeiner innerhalb von zwei Wochen wieder abmelden.

Möchten Sie Ihren Hund anmelden, stehen Ihnen dafür in der Regel verschiedene Wege offen. Sie können dies schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle (regelmäßig das Steueramt oder das Bürgerbüro) tun. Viele Städte oder Gemeinden nehmen aber mittlerweile auch Anmeldungen zur Hundesteuer online entgegen. Falls Sie Ihren Hund persönlich vor Ort anmelden möchten, sollten Sie sich frühzeitig informieren, ob Sie dafür einen Termin benötigen und mit welchen Wartezeiten Sie rechnen müssen.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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