Suche

Deutschlands Anwaltsportal mit über 90.000 Einträgen


Services

Magazin

Vorlagen

Wie funktioniert eine Rechtsschutzversicherung?

2. März 2017

Rechtsschutzversicherungen gelten Verbraucherschützern nicht unbedingt als dringend notwendige Versicherung. Trotzdem haben sie viele Deutsche, nicht zuletzt, weil wir uns gerne vor Gericht streiten. Wir erklären wichtige Fragen rund um das Thema Rechtsschutz:

Welche Streitfälle sind im Rechtsschutz versichert?

Im Rechtsschutz üblicherweise enthalten:

Die „klassische“ Rechtsschutzversicherung umfasst Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Dabei wird oft noch unterschieden zwischen Rechtsschutz für Singles und für Familien. Es gibt zwar Unterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften, üblicherweise umfassen solche Versicherungen aber unter anderem:

Privatrechtsschutz:

  • Einfordern von Schadensersatz, z.B. nach Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs.
  • Streitigkeiten im Vertrags- und Sachenrecht, z.B. Gewährleistung bei Kaufverträgen, Streit um Dienstleistungen oder Reiserecht.
  • Ärger mit Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern.
  • Strafverfahren für fahrlässig begangene Straftaten.
  • Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Verkehrsrechts.

Berufsrechtsschutz (für Arbeitnehmer):

Verkehrsrechtsschutz:

  • Viele Strafen und Ordnungswidrigkeiten aus dem Verkehrsrecht, z.B. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide.
  • Einfordern von Schadensersatz nach Verkehrsunfällen – auch z.B. als Fußgänger oder Fahrradfahrer.
  • Streitigkeiten rund um Kauf oder Reparatur des versicherten Fahrzeugs.
  • Verkehrsbezogener Ärger mit Behörden, z.B. wegen Zulassung oder Kfz-Steuer.

Üblicherweise nicht oder nur in Zusatzbausteinen versichert:

Einige Streitfälle, die besonders häufig auftreten oder besonders hohe Streitwerte (und damit Kosten) haben, schließen Rechtsschutzversicherer entweder ganz aus oder sie bieten sie nur als kostenpflichtige Zusatzbausteine an. Auch hier gibt es aber deutliche Unterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften.

Insbesondere für Rechtsgebiete mit Bezug zu Immobilien muss man seine Rechtsschutzversicherung meist um Zusatzbausteine ergänzen. Das betrifft insbesondere Mieterrechtsschutz sowie Rechtsstreitigkeiten um den Bau (und teilweise auch den Erwerb) von Immobilien. Auch Rechtsschutz für Vermieter kostet i.d.R. extra – falls er überhaupt im Rahmen einer Privatrechtsschutzversicherung angeboten wird.

Auch viele Bereiche des Familienrechts sind i.d.R. ausgeschlossen, insbesondere wenn es um Scheidung und Unterhalt geht. Gerade bei einer Scheidung würde sich ohnehin das Problem ergeben, dass beide Parteien eine gemeinsame Familien-Rechtsschutzversicherung haben.

Sofern Kapitalanlagen versichert sind, gibt es i.d.R. eine Höchstgrenze für den Anlagebetrag. Hier sind die Rechtsschutzversicherer vorsichtig, da es bei Kapitalanlagen schnell zu einer Häufung von Fällen kommen kann, beispielsweise, wenn ein groß angelegter Anlagebetrug auffliegt.

Wenn nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde, sind Themen wie Reiserecht und Flugrecht normalerweise nicht abgedeckt. (Diese übernimmt aber eine Privatrechtsschutzversicherung.) Außerdem sind Einsprüche gegen Bußgeldbescheide wegen Falschparkens meist nicht versichert.

Für vorsätzlich begangene Straftaten wird normalerweise keine Rechtsschutzversicherung angeboten. Gewerblicher Rechtsschutz – beispielsweise auch für Freiberufler – zählt als separates Produkt.

Welche Rechtsschutzversicherung welche Leistungen bietet, kann man bei einem Vergleichsrechner nachsehen, z.B. bei Finanzen.de. *

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Was kostet ein Rechtsstreit?

Geht ein Rechtsstreit vor Gericht, muss man als Kläger auf jeden Fall mit den Gerichtskosten und den Kosten für den eigenen Anwalt in Vorleistung gehen. In einem Zivilprozess muss die unterlegene Partei letztlich alle Gerichtskosten übernehmen. Geht die Klage also verloren, kommen auch noch die Kosten für den gegnerischen Anwalt hinzu.

Wie hoch Anwalts- und Gerichtskosten ausfallen, hängt vor allem vom Gegenstands- bzw. Streitwert ab. Außerdem kommt es darauf an, welchen Gebührensatz der Anwalt ansetzt. Für einen „durchschnittlichen“ Fall darf er das 1,3-fache des im Vergütungsverzeichnis angegebenen Betrags ansetzen. Ist der Rechtsstreit besonders komplex und umfangreich, wird es teurer. Bei einfachen Fällen kann der Anwalt auch unter den Beträgen im Vergütungsverzeichnis bleiben. Geht der Rechtsstreit durch mehrere Instanzen, fallen entsprechend weitere Kosten an.

Beim Streitwert handelt es sich i.d.R. um die Forderung, über die gestritten wird. Allerdings zählen Nebenforderungen wie Verzugszinsen oder Inkassogebühren nicht dazu. In manchen Fällen kann der Streitwert auch abweichen. Geht es um laufende Zahlungen, werden meist die Zahlungen für einen bestimmten Zeitraum angesetzt, beispielsweise für ein Jahr. Das kann z.B. bei einer Kündigung des Mietverhältnisses die Jahresmiete sein.

Rechnet man die Gerichtskosten und die Gebühren der beiden Anwälte zusammen, können schon bei einem Streitwert von 10.000 € ein paar Tausend Euro an Gebühren zusammenkommen.

Dazu kommen – sofern sie im jeweiligen Fall nötig sind – Kosten für Gutachter, Übersetzungen sowie Zeugenentschädigung. Gerade für medizinische oder technische Gutachten können schnell sehr hohe Beträge zusammenkommen, die die Gerichts- und Anwaltskosten sogar übersteigen. Daher ist es gut, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen Medizinrecht abdecken.

Kosten, die die Rechtsschutzversicherung übernimmt

Bereits vor dem Prozess müssen die Gerichtskosten und der eigene Anwalt bezahlt werden. Sofern eine Deckungszusage vorliegt, begleicht die Versicherung diese Kosten direkt. Auch die ggf. während des Prozesses anfallenden Kosten für Zeugen, Sachverständige oder Übersetzer werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Geht der Prozess verloren, muss die Rechtsschutzversicherung außerdem die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen. Wird der Prozess gewonnen, erhält die Rechtsschutzversicherung die von ihr übernommenen Gerichts- und Anwaltskosten vom Gegner zurück. Auch die Kosten für die Vollstreckung eines Urteils schießt die Rechtsschutzversicherung i.d.R. vor.

Zu den Leistungen der Rechtsschutzversicherung gehören teilweise auch zinslose Darlehen für Strafkautionen und die Kosten für die außergerichtliche Streitbeilegung mittels Mediation. Was die Rechtsschutzversicherung im Einzelfall übernimmt, unterscheidet sich aber von Versicherung zu Versicherung und von Tarif zu Tarif.

Diese Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht nur, wenn man selbst klagt, sondern grundsätzlich auch, wenn man verklagt wird.

Kosten, die die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt

Abgesehen von Prozesskosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Kosten, die sich aus einer Niederlage vor Gericht ergeben – Strafen bzw. die vom Gericht zuerkannten Ansprüche des Gegners muss der Versicherte also auf jeden Fall selbst zahlen.

Auch zusätzliche Anwalts-Honorare, die nicht vom Vergütungsverzeichnis gedeckt sind, übernehmen die Rechtsschutzversicherungen i.d.R. nicht.

Wie funktioniert eine Deckungszusage?

Um die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst eine Deckungszusage eingeholt werden. Liegt diese vor, bedeutet das, dass die Versicherung ihre Pflicht zur Übernahme der Kosten anerkennt. Viele Anwälte bieten die Beantragung der Deckungszusage kostenlos an.

Die Deckungszusage wird verweigert, wenn der Rechtsschutzfall nicht versichert ist. Das gilt beispielsweise, wenn das entsprechende Rechtsgebiet gar nicht abgedeckt ist oder ein Ausschluss greift. Außerdem kann das der Fall sein, wenn der Rechtsschutzfall zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, zu dem (noch) kein Versicherungsschutz bestand.

Außerdem kann die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigern, wenn die Erfolgsaussichten zu gering sind. In einigen Fällen argumentieren die Versicherer auch, die Klage sei „missbräuchlich“, beispielsweise, weil es nur darum geht, einem befreundeten Anwalt Honorare zu verschaffen.

Wartezeit und Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen möchten vermeiden, dass sich Kunden für einen absehbaren Rechtsstreit noch kurzfristig Versicherungsschutz verschaffen. Das würde dem Sinn einer Versicherung gegen ungewisse Gefahren zuwiderlaufen und die Kosten in die Höhe treiben. Daher gibt es meist Wartezeiten und teilweise eine Selbstbeteiligung.

Die Rechtsschutzversicherung wird grundsätzlich nur dann eine Deckungszusage erteilen, wenn der Rechtsschutzfall während der Laufzeit der Versicherung und nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Die Wartezeit kann dabei uneinheitlich ausfallen. Üblich sind drei Monate. Für Themen, bei denen sich ein Rechtsstreit längerfristig abzeichnet, kann sie auch länger ausfallen. Bei Scheidungen kann die Wartezeit z.B. 3 Jahre betragen – falls das überhaupt versichert ist. Für nicht vorhersehbare Rechtsstreitigkeiten – z.B. Schadensersatz nach einem Unfall – entfällt die Wartezeit dagegen oft ganz. Teilweise werden auch Tarife ohne oder mit sehr kurzer Wartezeit angeboten. Diese sind dann aber deutlich teurer.

Einige Rechtsschutzversicherungen verzichten beim Versicherungswechsel auf eine Wartezeit, da hier davon ausgegangen werden kann, dass die Versicherung nicht für einen absehbaren Streitfall abgeschlossen wurde.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, wann der Rechtsschutzfall überhaupt eintritt. Nach Rechtsprechung des BGH kommt es dabei i.d.R. auf den Zeitpunkt der Pflichtverletzung des Anspruchsgegners an – oder auf den Zeitpunkt der eigenen Pflichtverletzung, wenn der Versicherungsnehmer verklagt wird. Bei Gewährleistungsfällen ist das i.d.R. der Zeitpunkt zu dem die mangelhafte Ware übergeben wurde. Da im Abgasskandal der Kauf meist schon einige Jahre zurückliegt, stehen manche Kunden bei einer Diesel-Klage ohne Rechtsschutz da, wenn sie die Versicherung noch nicht so lange haben. (Ansonsten zahlen Rechtsschutzversicherungen im Dieselskandal meist problemlos.) Beim Widerruf der Lebensversicherung tritt der Rechtsschutzfall dagegen erst ein, wenn die Versicherung den Widerruf ablehnt.

Um Kunden mit einer möglichst geringen Klagefreudigkeit zu bekommen, bieten viele Rechtsschutzversicherungen auch Tarife mit Selbstbeteiligung an. Diese sind dann etwas günstiger als Tarife ohne Selbstbeteiligung. Teilweise kann die Selbstbeteiligung auch individuell gewählt werden oder sie sinkt, wenn eine bestimmte Zeit lang kein Versicherungsfall eingetreten ist.

Übrigens: Bei der ARAG * gibt es einen Verkehrs-Rechtsschutz, der ausnahmsweise auch noch zahlt, wenn der Schadensfall bereits eingetreten ist.

Habe ich schon eine Rechtsschutzversicherung?

In einigen Fällen haben Verbraucher bereits eingeschränkten Rechtsschutz. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung muss man den Prozess nicht unbedingt aus eigener Tasche zahlen. In vielen Fällen können Prozessfinanzierung oder Prozesskostenhilfe die Kosten übernehmen.

Vereine und Gewerkschaften

Bei einigen Organisationen erhält man durch eine Mitgliedschaft einen (eingeschränkten) Rechtsschutz auch ohne den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Beispiele sind:

  • Mitglieder im Mieterbund haben Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung in Mietangelegenheiten.
  • Der ADAC bietet seinen Mitgliedern abhängig vom Tarif z.B. Reise-Vertrags-Rechtsschutz oder juristische Beratung.
  • Für Gewerkschaftsmitglieder besteht meist Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft oder Sozialversicherung.

Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz existiert auch als eigenes Produkt ohne Privatrechtsschutz. Er wird gerne beim Abschluss einer Kfz-Versicherung „mitverkauft“, dann aber vergessen. Da der Verkehrsrechtsschutz aber i.d.R. eine eigene Versicherung darstellt, muss man ihn auch separat kündigen, was aber teilweise ebenfalls vergessen wird. Auch können die Kündigungszeitpunkte von denen in der Kfz-Versicherung abweichen. Es kommt daher vor, dass Versicherungsnehmer sich gar nicht bewusst sind, dass sie rechtsschutzversichert sind.

Passiver Rechtsschutz

Insbesondere bei Kfz- oder Privathaftpflichtversicherungen hat die Versicherung ein Interesse daran, dass Sie sich vor Gericht durchsetzen. Daher wehren solche Versicherungen unberechtigte Schadensersatzforderungen für ihre Versicherten ab und übernehmen dafür auch die Verfahrenskosten. Dieser Effekt nennt sich passiver Rechtsschutz.

Ein ähnlicher Effekt kann sich bei Versicherungen ergeben, die für ihre Versicherten in Vorleistung gehen, beispielsweise Gebäudeversicherungen oder Krankenversicherungen. Sofern jemand für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann, wird die Versicherung ihn schon aus eigenem Interesse verklagen.

Kündigung der Rechtsschutzversicherung

Kündigung durch die Rechtsschutzversicherung

Um Kosten zu drücken, versuchen Rechtsschutzversicherungen, Kunden loszuwerden, die besonders hohe Kosten verursachen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Versicherungsnehmer besonders streitlustig ist oder ob er oft verklagt wird.

Die Versicherungsgesellschaften kündigen dabei unterschiedlich schnell. Üblich ist eine Kündigung nach dem zweiten Fall innerhalb von 12 Monaten. Einige Versicherungen kündigen aber auch schon nach dem ersten Fall.

Die Rechtsschutzversicherungen tauschen unter anderem Daten zu Kündigungen und Schadensfällen untereinander aus. Daher ist es nach einer Kündigung durch die Versicherung oft schwer, wieder eine neue Versicherung zu finden.

Kündigung durch den Rechtsschutz-Kunden

Wie die meisten anderen Versicherungen kann auch die Rechtsschutzversicherung zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die übliche Laufzeit beträgt dabei ein Jahr, sie kann aber auch länger oder kürzer ausfallen. Dabei muss auch eine Kündigungsfrist beachtet werden. Normalerweise beträgt diese 3 Monate. Wurde die Kündigungsfrist verpasst, verlängert sich die Vertragsdauer i.d.R. um ein Jahr.

Der Versicherungsnehmer hat außerdem in folgenden Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht:

  • Bei verweigerter Deckungszusage.
  • Wegen einer Beitragserhöhung.
  • Wenn das versicherte Risiko wegfällt – z.B. beim Verkehrsrechtsschutz nach Verkauf des versicherten Autos.

* Bei Links, die mit einem Sternchen versehen sind, handelt es sich um eine ANZEIGE. Klicken Nutzer auf diesen Link, erhalten wir unter Umständen eine Provision. Grundsätzlich erstellen wir zuerst unsere Beiträge unabhängig davon, ob sich Thema und Inhalte für Werbung eignen. Erst danach erkundigen wir uns, ob es zu diesem Thema z.B. Dienstleisungsanbieter oder Bücher gibt, für die auf der entsprechenden Seite Werbung gemacht werden kann. Die Links stellen keine Empfehlung von Rechtecheck.de dar und haben keinen Einfluss auf die Inhalte der Artikel.

Das könnte Sie auch interessieren: