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Wie Sie Diesel-Fahrverbote umgehen können

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts werden Diesel-Fahrverbote wohl kommen. Wir erklären, wie Sie Dieselfahrverbote vermeiden können.
27. Februar 2018

Noch gelten nur sehr begrenzte Diesel-Fahrverbote in Deutschland: In Hamburg sind 2 Straßen gesperrt und in Stuttgart gelten erst seit Anfang 2019 umfangreiche Fahrverbote. Hinzu kommen außerdem Berlin und Darmstadt. Nach Urteilen von Bundesverwaltungsgericht und EuGH werden aber wohl bald weitere Fahrverbote hinzukommen. Da es aber noch keine „Blaue Plakette“ gibt, ist derzeit nicht klar, welche Modelle von einem Diesel-Fahrverbot betroffen sein werden und wo es überhaupt eingeführt wird.

Wir erklären hier dennoch schon einmal die Möglichkeiten, wie Sie sich wehren und ein Diesel-Fahrverbot umgehen können:

Widerruf bei finanzierten Diesel-Fahrzeugen

Für Diesel-Fahrer, die ihren privaten PKW über Leasing oder einen Autokredit finanziert haben, bietet sich die Möglichkeit, über einen Widerruf der Autofinanzierung das Fahrzeug loszuwerden. Viele Autobanken haben nämlich bei ihren Widerrufsbelehrungen geschlampt, sodass die Widerrufsfrist nie begonnen hat.

Wenn der Widerruf möglich ist, kann der Kunde sein Fahrzeug zurückgeben und erhält seine bisherigen Zahlungen (Anzahlung und Raten) zurück. Ob davon noch eine Nutzungsentschädigung abgezogen werden muss, ist noch umstritten.

Besonders attraktiv ist der Widerruf beim Restwert-Leasing: Dank der drohenden Fahrverbote sinken die Gebrauchtwagenpreise, sodass hier hohe Nachzahlungen drohen, wenn man nicht durch einen Widerruf aus dem Vertrag herauskommt. Aber auch bei anderen Leasing-Arten können Kunden durch den Widerruf viel Geld sparen – übrigens auch bei Benzinern.

VW-Konzern verklagen

Diesel-Fahrer, die vom VW-Abgasskandal betroffen sind, können auch den Hersteller verklagen, also Volkswagen, Audi, Skoda, Seat oder Porsche. Schließlich haben die Firmen ihre Kunden bewusst in Bezug auf den Schadstoffausstoß betrogen. Die Chancen bei solchen Diesel-Klagen stehen gut.

Daimler verklagen

Auch bei Daimler/Mercedes-Benz gibt es Modelle, die vom Abgasskandal betroffen sind. Aktuell gibt es aber nur für C 220D, GLC 220D und Vito einen Rückruf. Da die Fälle noch neu sind, ergibt sich die Möglichkeit, gegen den Daimler selbst oder den Händler vorzugehen.

Klage gegen andere Hersteller

Eine Klage gegen andere Hersteller ist aktuell schwierig. Zum einen ist nur in wenigen Fällen nachgewiesen, dass die Fahrzeuge unzulässig viele Stickoxide ausstoßen. (Ausnahmen sind wenige Modelle von Opel.) Zum anderen mussten die Hersteller nicht mit Diesel-Fahrverboten rechnen.

Eine Ausnahme sind Hersteller, die Garantien gegeben haben, dass man das Fahrzeug zurückgeben kann, wenn es von Fahrverboten betroffen ist.

Gegen Diesel-Fahrverbot klagen

Prinzipiell kann man auch gegen die Gemeinde vorgehen, die das Diesel-Fahrverbot verhängt hat. Dabei könnte man beispielsweise argumentieren, dass das Fahrverbot unverhältnismäßig ist, weil das eigene Auto relativ sauber ist oder weil man als Anwohner keine Ausweichmöglichkeit hat. Hier muss man aber die genaue Ausgestaltung der Fahrverbote abwarten. Die Erfolgschancen dürften eher schlecht stehen.

Nachrüstung zur Vermeidung von Diesel-Fahrverboten

Grundsätzlich lassen sich die meisten Diesel-Fahrzeuge nachrüsten. Allerdings ist nicht einheitlich, welche Modelle von Diesel-Fahrverboten betroffen sind und für welche nachgerüstete Diesel die Behörden Ausnahmen machen. Teilweise reicht bereits ein Software-Update für die Motorsteuerung aus, um Fahrverbote zu umgehen.

Neues Auto kaufen oder umsteigen

Die letzte Alternative ist, sich ein neues Auto zu kaufen. Allerdings wird man seinen alten Diesel zukünftig wahrscheinlich nur noch mit Verlust verkaufen können. Wie viel Sie noch für Ihren alten Diesel bekommen, erfahren Sie z.B. bei wirkaufendeinauto *.

Alternativ kann man natürlich auch auf andere Verkehrsmittel wie Bus und Bahn umsteigen, wenn man in die Stadt will.

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