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Haustier des Nachbarn auf Ihrem Grundstück – welche Rechte haben Sie?

Haustier des Nachbarn auf Ihrem Grundstück – welche Ansprüche haben Sie?
8. April 2024
  • Hält Ihr Nachbar ein oder zwei Katzen, die gelegentlich über Ihr Grundstück streifen, müssen Sie dies hinnehmen.
  • Besitzt Ihr Nachbar hingegen eine ganze Armada von Katzen, die Ihr Grundstück häufig stärker verschmutzen oder Schäden verursachen, haben Sie unter Umständen einen Unterlassungsanspruch gegen Ihre Nachbarn.
  • Dies muss aber letztlich ein Gericht im Einzelfall entscheiden, da es stets auf die besonderen Umstände ankommt.

Ein eigenes Grundstück und darauf ein Häuschen – davon träumen viele Menschen. Nachvollziehbarerweise, denn mit einem eigenen Grundstück geht ein deutlich höheres Maß an Privatsphäre und vor allem jede Menge Freiheit einher. So entscheiden Sie zum Beispiel selbst, ob und welche Haustiere Sie halten möchten, und müssen sich nicht an die Vorgaben eines Vermieters halten. Natürlich können Sie sich genauso gut dafür entscheiden, keine Haustiere zu halten. Was ist aber, wenn Sie sich bewusst gegen das Zusammenleben mit einem Vierbeiner entschieden haben, nun aber die Katze oder der Hund Ihres Nachbarn ständig auf Ihrem Grundstück unterwegs ist? Können Sie dagegen vorgehen? Und welche Ansprüche haben Sie gegen Ihren Nachbarn?

Nachbars Katze auf meinem Grundstück – muss ich sie dulden?

Ihre (menschlichen) Nachbarn dürfen nicht einfach so Ihr Grundstück betreten. Tun sie dies doch, haben Sie gegen sie einen Unterlassungsanspruch. Ist Ihnen dabei ein Schaden entstanden (etwa weil etwas zu Bruch gegangen ist), kommt dazu auch noch ein Schadensersatzanspruch.

Etwas schwieriger gestaltet sich die Lage bei Tieren. Denn sie verstehen Gesetze nicht und oft nicht einmal, was es mit Grundstücksgrenzen auf sich hat. Nun können Hunde zum Beispiel noch so erzogen werden, dass sie nur auf dem eigenen Grundstück bleiben. Katzen hingegen sind Freigänger, die auch nicht daran gehindert werden können, in die umliegenden Gärten zu streifen und sich darin aufzuhalten.

Deshalb geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Katze des Nachbarn im Garten grundsätzlich geduldet werden muss, solange die Beeinträchtigung nicht das „normale“ Maß übersteigt. Im Klartext heißt das: Hält Ihr Nachbar ein oder zwei Katzen, die gelegentlich über Ihr Grundstück streifen, müssen Sie dies hinnehmen.

Wie sieht es mit Hinterlassenschaften aus?

Wenn eine Katze Ihres Nachbarn durch Ihren Garten läuft, bleibt es nicht immer bei ein paar unauffälligen Katzenpfotenspuren in der Erde. Naturgemäß können Sie die ein oder andere Hinterlassenschaft vorfinden. Da es sich dabei schon um eine deutlich stärkere Beeinträchtigung Ihres Grundstücks – und damit Ihres Eigentums – handelt, stellt sich die Frage, ob Sie in diesem Fall einen Unterlassungsanspruch gegen Ihre Nachbarn haben.

Allerdings wird auch dies von der Rechtsprechung verneint, denn genauso wenig wie Katzen vom Herumstreunen abgehalten werden können, können sie davon abgehalten werden, sich auf ihren Streifzügen zu erleichtern. Fäkalien müssen Sie also im Regelfall leider hinnehmen.

Wann ist die Grenze der Duldungspflicht erreicht?

Allerdings gibt es auch eine Grenze dessen, was Sie dulden müssen. Hält Ihr Nachbar zum Beispiel eine ganze Armada von Katzen, die Ihr Grundstück häufig stärker verschmutzen oder Schäden verursachen, haben Sie unter Umständen einen Unterlassungsanspruch gegen Ihre Nachbarn. Dies muss aber letztlich ein Gericht im Einzelfall entscheiden, da es stets auf die besonderen Umstände ankommt.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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