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Hundehaltung in der Stadt – was gibt es rechtlich zu beachten?

Hundehaltung in der Stadt – was gibt es rechtlich zu beachten?
26. April 2024
  • Klären Sie mit dem Vermieter ab, ob die Hundehaltung in Ihrer Stadtwohnung erlaubt ist.
  • Stellen Sie vor dem Kauf bzw. der Adoption sicher, dass Sie Ihren Hund in der Stadt artgerecht halten können und überlegen Sie, ob dies auch noch in einem Jahrzehnt der Fall sein wird.
  • Schließen Sie rechtzeitig eine Hundehaftpflichtversicherung ab.

Ein süßer flauschiger Mitbewohner, der abends auf Sie wartet, wenn Sie nach Hause kommen – wer wünscht ihn sich nicht? Hunde sind die besten Freunde des Menschen. Sie lieben ihre Besitzer bedingungslos und verschönern das Leben für Groß und Klein. Vielleicht wünschen Sie sich schon seit Jahren ein Haustier und möchten sich diesen Traum nun endlich erfüllen. Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist auch mit an Bord – aber wie sieht es mit Ihrer Wohnsituation aus? In der kleinen Stadtwohnung wirken die Möglichkeiten nämlich gleich (wortwörtlich) beengter als in dem großzügigen Einfamilienhaus auf dem Land. Können Sie sich trotzdem einfach so dazu entschließen, einen Hund in Ihr Leben aufzunehmen? Oder zeigt Ihnen das Gesetz hier Grenzen auf? Wir verraten Ihnen, was Sie aus rechtlicher Sicht beachten sollten, wenn Sie einen Hund in der Stadt halten möchten.

Der Vermieter – die erste Anlaufstelle

In der Großstadt wohnen die wenigsten Menschen im Eigenheim. Wenn Sie zur Miete – und damit in fremden Räumen – wohnen, müssen Sie sich grünes Licht von Ihrem Vermieter einholen, bevor ein neuer Mitbewohner mit Pfoten bei Ihnen einzieht. Nicht jeder Vermieter ist aber hundefreundlich eingestellt. Deshalb sollten Sie zuerst mit ihm Rücksprache halten und diese Hürde aus dem Weg räumen, bevor Sie zum Züchter oder ins Tierheim gehen.

Welche Tiere Sie halten dürfen, können Sie in der Regel Ihrem Mietvertrag entnehmen. Wenn hier – wo so oft – kein klares “ja” oder “nein” steht, sondern die Angabe “nach Rücksprache”, sollten Sie sich auch daran halten. Denn die Entscheidung obliegt dem Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses, also dem Vermieter.

Artgerechte Tierhaltung sicherstellen

Auch mit Einwilligung des Vermieters ist die Hundehaltung nur möglich, wenn Sie das Tier artgerecht halten können. Andernfalls verstoßen Sie nämlich gegen das Tierschutzgesetz. Das bedeutet, dass Sie Ihrem Hund ausreichend Bewegung gönnen sollten – und das idealerweise in einer (möglichst) grünen Umgebung wie zum Beispiel einem Park oder einem nahegelegenen Wald.

Sind Sie beruflich stark eingespannt, sollten Sie vor der Anschaffung eines Hundes darüber nachdenken, ob Sie ihm tatsächlich gerecht werden können. Je nach Tierrasse benötigen sie ein großes Maß an Bewegung und Aufmerksamkeit, das voll Berufstätige nicht immer erfüllen können. Beantworten Sie auch weitere Fragen, wie: Was geschieht mit dem Tier, wenn Sie verreisen? Passt ein Hund auch noch in fünf, zehn oder fünfzehn Jahren zu Ihrem Lebensentwurf?

Hundehaftpflicht ist Pflicht

Die Hundehaftpflicht zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Sie kommt für Schäden auf, die durch den Hund verursacht worden sind. Das kann schneller passieren, als sich viele Hundehalter bewusst machen: Denn auch noch so gut erzogene Hunde können zum Beispiel Radfahrer erschrecken. Fällt der Radfahrer danach hin und verletzt sich, gilt dieser Schaden als durch den Hund verursacht – und zwar selbst dann, wenn sich Ihr Vierbeiner tadellos benommen hat. Verweigert die Hundehaftpflichtversicherung die Zahlung, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Versicherungsrecht einschalten.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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