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Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Scheidung?

Familienrecht

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Scheidung?

Die meisten privaten Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Scheidung nur die Kosten einer Erstberatung durch einen Anwalt, z.B. bei HUK, Alianz oder Debeka. Einige Versicherungen bieten allerdings einen Zusatzbaustein „Rechtsschutz Familienrecht“ oder „Ehe-Rechtsschutz“ an, der zur privaten Rechtsschutzversicherung dazugebucht werden kann. 19.04.2021

Zusammenfassung:

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Eine Scheidung kann sehr kostspielig werden. Da bei Scheidungsverfahren in Deutschland die Anwaltspflicht besteht, kommen zu den Gerichtsgebühren auch noch die Anwaltskosten hinzu. Die individuellen Scheidungskosten hängen dabei vom sogenannten Streitwert ab und berechnen sich aus Nettogehalt und Vermögenswerten beider Parteien. Wie viel Geld Sie einplanen müssen, können Sie beispielsweise mit unserem Scheidungskostenrechner abschätzen. Klar ist: Eine Scheidung kann ins Geld gehen. Für viele stellt sich daher die Frage, ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten bei einer Scheidung übernimmt.

Scheidungskosten von erfahrener Kanzlei berechnen lassen

Zwar umfasst die klassische Rechtsschutzversicherung neben Berufs- und Verkehrsrechtsschutz auch den Privatrechtsschutz, familienrechtliche Streitfälle vor Gericht sind vom Versicherungsschutz aber meist ausdrücklich ausgenommen. Allerdings übernehmen private Rechtsschutzversicherungen meist zumindest die Kosten einer Erstberatung bei einem Scheidungsanwalt. Weitere Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht übernommen.

Einige Versicherungen bieten allerdings einen Zusatzbaustein „Rechtsschutz Familienrecht“ oder „Ehe-Rechtsschutz“ an, der zur privaten Rechtsschutzversicherung dazugebucht werden kann. Rechtsschutzversicherungen mit integriertem Familienrecht sind in der Regel sehr teuer und mit strengen Konditionen sowie langen Wartezeiten verbunden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Rechtsschutzversicherung Familienrecht: Übersicht über die Anbieter
  2. Arag: Umfassender Rechtsschutz bei Scheidung
  3. Allianz: Beratungs-Rechtsschutz bei Scheidung
  4. Debeka: Beratungs-Rechtsschutz und Mediation im Familienrecht
  5. HUK: Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht
  6. Ergo: Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht
  7. Advocard: Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz und Mediation im Familienrecht
  8. Örag: Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz und Mediation im Familienrecht
  9. Was tun, wenn die Rechtsschutzversicherung bei Scheidung nicht greift?
  10. Gemeinsame Rechtsschutzversicherung bei Scheidung

Rechtsschutzversicherung Scheidung: Anbieter im Überblick

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt und auch im Falle einer Scheidung abgesichert sein möchte, sollte darauf achten, dass die Rechtsschutzversicherung auch das Familienrecht abdeckt. Dazu muss häufig ein Zusatzbaustein gebucht werden. Aufgrund der langen Dauer und der hohen Kosten von Scheidungsverfahren werden jedoch trotzdem meist nur Beratungskosten übernommen. Einige wenige Anbieter übernehmen die Kosten für eine außergerichtliche Einigung durch Mediation. Eine Ausnahme bildet die ARAG Versicherung, die einen umfassenden Rechtsschutz bei Scheidung anbietet und auch Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt. Wir zeigen einen Überblick über die größten Versicherungsanbieter und welche Versicherungsleistungen im Familienrecht übernommen werden:

Beratungstermin mit Anwälten für Scheidungs- und Familienrecht vereinbaren

Rechtsschutzversicherung Scheidung: ARAG

Die Rechtsschutzversicherung der ARAG umfasst in den Tarifen Komfort und Premium einen Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Daneben bietet die ARAG einen umfassenden Ehe-Rechtschutz (inkl. Rechtsschutz bei Scheidung) als Zusatzbaustein zur privaten Rechtschutzversicherung. Wer einen solchen Ehe-Rechtsschutz abschließen möchte, muss folgendes beachten:

  • Der Ehe-Rechtsschutz kann nur als Ergänzung zum Privatrechtsschutz abgeschlossen werden.
  • Der Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Partner. Zudem kann die Rechtsschutzversicherung nur von verheirateten Paaren abgeschlossen werden.
  • Der Rechtsschutz umfasst familienrechtliche Angelegenheiten wegen Trennung, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen.
  • Die Wartezeit beträgt drei Jahre.
  • Die ARAG übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.

Rechtsschutzversicherung Scheidung: Allianz

Die Rechtsschutzversicherung der Allianz umfasst auch das Familienrecht. Dabei werden in allen angebotenen Tarifen die Beratungskosten in familienrechtlichen Angelegenheiten von der Versicherung übernommen. Wird der Anwalt über eine erste Beratung hinaus tätig, werden Kosten bis zu 500 € erstattet. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis zu 1.000 € werden nur im Premium-Tarif abgedeckt.

Rechtsschutzversicherung Scheidung: Debeka

Die Debeka bietet zusätzlich zur Rechtsschutzversicherung den Baustein Debeka LeistungPlus an. Dieser umfasst auch die Kostenübernahme einer außergerichtlichen Konfliktlösung im Familien-, Erb- und Lebenspartnerschaftsrecht durch eine Mediation. Allerdings gilt dies ausdrücklich nicht für Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen.

Rechtsschutzversicherung Scheidung: HUK Coburg und HUK24

Die private Rechtsschutzversicherung der HUK umfasst einen Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Die Kosten für einen Rat oder eine Auskunft eines Rechtsanwalts werden also übernommen. Mit dem Zusatzmodul Rechtsschutz PLUS wird der Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht erweitert. Wird der Anwalt über eine erste Beratung hinaus außergerichtlich tätig, werden Kosten bis zu 1.000 € erstattet. Allerdings sind auch hier Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen ausdrücklich ausgeschlossen.

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Rechtsschutzversicherung Scheidung: Ergo

Auch die Rechtsschutzversicherung der Ergo umfasst einen Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Die Kosten für das erste Beratungsgespräch eines Rechtsanwalts bei familienrechtlichen Angelegenheiten werden übernommen.

Rechtsschutzversicherung Scheidung: Advocard

Die Advocard bietet einen erweiterten Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht. In diesem Rahmen übernimmt die Advocard statt der Anwaltskosten für eine Beratung auch die Kosten für eine außergerichtliche Einigung durch Mediation. Insgesamt werden maximal 1.000 € erstattet. Gerichtsverfahren bei Scheidung werden mit dem Privat-Rechtsschutz nicht abgedeckt.

Rechtsschutzversicherung Scheidung: Örag

Auch die die private Rechtsschutzversicherung der Örag bietet einen erweiterten Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht an. Damit werden bei einer Trennung die Kosten der Erstberatung durch einen Anwalt abgedeckt. Daneben kann auch eine Mediation für eine außergerichtliche Einigung in Anspruch genommen werden.

Was tun, wenn die Rechtsschutzversicherung bei Scheidung nicht greift?

Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen also nur die Kosten einer Erstberatung durch einen Anwalt. Welche Möglichkeiten haben Paare ohne passende Rechtsschutzversicherung, die sich mit der Finanzierung ihrer Scheidungskosten schwertun?

Eine einvernehmliche Scheidung spart sowohl Geld als auch Zeit und Nerven. Die Kosten sind hier deutlich niedriger als bei einer streitigen Scheidung. Für Bedürftige besteht daneben die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Prozesskostenhilfe beinhaltet die Übernahme der Gerichtskosten des Antragstellers sowie ggf. die Anwaltsgebühr durch den Staat. Darüber hinaus können Scheidungskosten auch über einen Kredit finanziert werden. Rechtecheck bietet zusammen mit der TeamBank AG eine Möglichkeit an, die Scheidung in Raten zu bezahlen.

Gemeinsame Rechtsschutzversicherung bei Scheidung

Meist sind Ehepaare in einer Familienrechtsschutzversicherung gemeinsam versichert. Doch was passiert mit dieser gemeinsamen Rechtsschutzversicherung im Falle der Scheidung? Der Versicherungsschutz für beide Ehepartner gilt nur bis zum Tag der Scheidung. Danach ist nur noch der Ehepartner versichert, der die Versicherung abgeschlossen hat. Für gemeinsame Kinder bleibt der Versicherungsschutz ebenfalls bestehen.

Für den Mitversicherten erlischt der Versicherungsschutz am Tag der Scheidung. Er muss für die Zukunft eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen. Bei einem solchen Versicherungswechsel wird in der Regel auf Wartezeiten verzichtet und der Versicherungsschutz greift sofort. Für einen lückenlose Rechtsschutz bei Scheidung sollten Sie mögliche Wartezeiten allerdings mit ihrem neuen Anbieter besprechen.

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