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Fünf wichtige Tipps zu Scheidungskosten

30. Juni 2020

1. Streitwert kennen

Die Kosten der Scheidung, also Gerichts- und Anwaltskosten, hängen vom sogenannten Streit- oder Verfahrenswert ab. Grundsätzlich berechnet sich der Streitwert aus dem Nettogehalt und den Vermögenswerten beider Parteien. Sind beide Ehepartner berufstätig, setzt sich dieser aus den beiden Nettogehältern der letzten drei Monate zusammen. Verdient der eine Partner beispielsweise 3.500 Euro netto und der andere 2.500 Euro netto, beläuft sich der Streitwert auf 6.000 Euro x 3, also insgesamt 18.000 Euro. Für jedes Kind gibt es einen Freibetrag von 250 Euro, der vom gemeinsamen Nettoeinkommen abgezogen wird. Zusätzliches Vermögen, wie Immobilien oder Geldanlagen erhöhen den Streitwert, Kredite hingegen reduzieren ihn.

So berechnen Sie die Scheidungskosten in Ihrer Scheidung.
Bild: bongkarn thanyakij von Pexels

2. Scheidungskosten anhand des Streitwerts berechnen

Wie hoch die Scheidungskosten anhand des Streitwerts sind, erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt, aus einer Scheidungskosten-Tabelle oder von unserem Scheidungskostenrechner. Beispielsweise kostet eine einvernehmliche Scheidung (mit einem Anwalt) mit einem Streitwert von 16.000 Euro, 1.957,55 Euro an Anwaltskosten und 586 Euro an Gerichtskosten. Macht insgesamt eine Summe von 2.543,55 Euro an Scheidungskosten.

Um Kosten in Ihrer Scheidung zu sparen, versuchen Sie möglichst viel ausßergerichtlich zu lösen.
Bild: cottonbro von Pexels

3. Möglichst viel außergerichtlich regeln

Eine einvernehmliche Scheidung kommt Sie in jedem Fall am günstigsten. Regeln Sie daher – soweit es Ihnen möglich ist – das meiste außergerichtlich. Legen Sie die Regelungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung fest. Sind folgende Angelegenheiten vor dem Gang zum Gericht geregelt, spart es Ihnen nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld:

  • Aufteilung Hausrat
  • Wohnrecht gemeinsame Wohnung, bzw. Haus
  • Zahlung von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
  • Bei gemeinsamen Kindern: Sorgerecht und Kindesunterhalt
Um Kosten in Ihrer Scheidung zu sparen, beauftragen Sie nur einen Anwalt.

4. Nur einen Anwalt beauftragen

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur die Partei, die den Scheidungsantrag vor Gericht einreicht, einen Anwalt. Die Anwaltskosten des Rechtsbeistandes werden dann zu gleichen Teilen unter beiden Parteien aufgeteilt. Läuft die Scheidung nicht so harmonisch ab und es müssen vor Gericht Interessen von beiden Ehepartnern vertreten werden, benötigt jede Partei einen eigenen Anwalt.

Das können Sie tun, wenn es Ihnen an Geld für die Scheidung mangelt.

5. Was tun, wenn das Geld für die Scheidung fehlt?

Sollten Sie sich finanziell nicht in der Lage sehen, für die Scheidungskosten aufzukommen, können Sie bei Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Das Formular dafür erhalten Sie z. B. online bei der Bundesrechtsanwaltskammer Ihr Anwalt reicht den Antrag dann zusammen mit dem Scheidungsantrag für Sie vor Gericht ein. Bewilligt das Gericht Ihnen die Verfahrenskostenhilfe, brauchen Sie die Gerichts- und Anwaltsgebühren – je nach wirtschaftlichen Verhältnissen – überhaupt nicht oder nur in monatlichen Raten zu zahlen. Alternativ können Sie natürlich auch einen Kredit * beantragen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen dagegen übernehmen bei Scheidung lediglich die Kosten für eine Erstberatung durch einen Anwalt.

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Herkömmliche Scheidung*
Smarte Scheidung (einvernehmlich)
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Gerichtskosten:
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* Die Kosten einer herkömmlichen Scheidung können noch deutlich höher ausfallen, falls sich das Verfahren in die Länge zieht (z.B. weil es zu Streitigkeiten kommt).


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