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Opel-Rückruf E222115640 (22-C-013) O7A für Corsa, Astra, Insignia

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Opel: Mehrere Varianten von Corsa, Astra und Insignia sind vom Rückruf E222115640 (22-C-013) O7A betroffen
21. Februar 2022

Wer dachte, dass Opel den Diesel-Abgasskandal allmählich abhaken kann, hat sich offenbar geirrt. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat am 17.2.2022 einen weiteren Rückruf angeordnet. Unter dem Rückruf-Code E222115640 (22-C-013) O7A (KBA-Referenznummer 011422) werden mehr als 400.000 Fahrzeuge in die Werkstatt zurückgerufen, davon etwa 75.000 in Deutschland. Ursprünglich war dieser Rückruf bereits 2021 als „freiwillige Servicemaßnahme“ gestartet, offenbar war dem KBA dabei aber die Zahl der durchgeführten Updates zu gering.

Als Grund für den Rückruf gibt das KBA eine „unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ an. Aus der aktuellen Veröffentlichung des KBA geht nicht hervor, wie der Mangel beseitigt wird. Für die ursprüngliche, freiwillige Service-Maßnahme ist aber bekannt, dass ein Software-Update aufgespielt werden sollte. Da es sich um einen durch das KBA „überwachten“ Rückruf handelt, ist er für die betroffenen Fahrzeuge auch verpflichtend. Mittelfristig droht daher die Stilllegung, wenn man dem Rückruf nicht folgt.

Welche Modelle sind vom Rückruf E222115640 (22-C-013) O7A betroffen?

Der neue Rückruf betrifft die Opel-Modelle Corsa, Astra und Insignia mit den Baujahren 2013 bis 2018. Genau gesagt sind Fahrzeuge mit 1,3 l und 1,6 l Dieselmotoren betroffen, die die Abgasnorm Euro 6 haben und mit einem System zur Abgasrückführung (AGR) sowie einem NOx-Speicherkatalysator (NSK, auch Lean NOx Trap, kurz LNT) ausgerüstet sind. NOx-Speicherkatalysatoren sind Systeme ohne AdBlue. Die ursprüngliche Servicemaßnahme bezog sich auf Dieselmotoren der Typen B16DTH und B20DTH. Ob das für den verpflichtenden Rückruf auch gilt, hat das KBA nicht mitgeteilt, allerdings handelt es sich dabei um Motoren mit 1,6 und 2,0 l Hubraum. Andere Varianten von Corsa, Astra und Insignia sowie von Cascada, Zafira und Mokka waren bereits früher von Rückrufen betroffen.

Die 1,3 l-Dieselmotoren wurden wohl gemeinsam mit Fiat entwickelt. Der italienische Hersteller ist für seine besonders dreisten Abschalteinrichtungen bekannt.

Ihre Rechte im Opel-Abgasskandal

Mit dem Rückruf steht fest, dass die betroffenen Modelle in den Abgasskandal verwickelt sind. Damit beginnt auch die dreijährige Verjährungsfrist für die Ansprüche zu laufen. Erfahrungsgemäß ordnet das KBA im Abgasskandal Rückrufe nicht bei Bagatellen an, sondern nur bei deutlicher Überschreitung der Abgaswerte. Daher liegt die Annahme nahe, dass den betroffenen Kunden Schadensersatz oder eine Rückabwicklung des Kaufs zusteht.

Allerdings steht noch nicht fest, wie Opel bei diesen Modellen die Abgaswerte manipuliert hat. Folglich ist auch noch unklar, ob die Verantwortlichen in Rüsselsheim vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen haben. Nach einem BGH-Urteil ist das aber Voraussetzung für Schadensersatz wegen „sittenwidriger Schädigung“. Wer sich sicher sein will, sollte sich jetzt bereits bei RECHTECHECK registrieren. Betroffene Opel-Kunden werden dann von spezialisierten Anwälten beraten, sobald genauere Informationen vorliegen.

Wer seinen Opel vor weniger als einem Jahr gebraucht von einem Händler gekauft hat, hat außerdem das Recht auf Gewährleistung. Dann kann er eine Rückabwicklung oder eine nachträgliche Kaufpreisminderung fordern.

Sollte ich dem Rückruf folgen?

Die Erfahrung aus den Abgasskandalen bei VW, Mercedes oder Audi zeigt: Es ist meist besser, wenn man dem Rückruf nicht sofort folgt. Zum einen dauert es einige Zeit, bis KBA und Zulassungsbehörde wirklich mit der Stilllegung drohen. Zum anderen haben die Rückrufe oft diverse Nachteile:

  • Die Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes geht meist zu lasten von anderen Parametern. Das kann erhöhten Verbrauch, weniger Leistung oder sogar Schäden am Fahrzeug bedeuten.
  • Werden beim Rückruf über ein Software-Update die illegalen Abschalteinrichtungen entfernt, lässt sich der Betrug anschließend schwerer nachweisen.

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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