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Immobilienkauf im Ausland – was sollten Sie beachten?

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Immobilienkauf im Ausland – Tipps
14. März 2024
  • Prüfen Sie zunächst, ob Sie in Ihrem Wunschland überhaupt eine Immobilie erwerben dürfen. Denn manchmal sind damit hohe Hürden verbunden wie die Steuerpflichtigkeit oder ein Wohnsitz im Zielland.
  • Lassen Sie sich vor dem Hauskauf im Ausland rechtlich beraten und achten Sie darauf, dass der Kaufvertrag (auch) auf Deutsch geschrieben ist.
  • Ein deutschsprachiger Immobilienmakler kann Sie professionell beraten und schützt Sie vor überteuerten Angeboten.
  • Besichtigen Sie die Immobilie selbst vor Ort oder lassen Sie sie von einem Verwandten oder guten Freund besichtigen.

Wenn in Deutschland die Temperaturen sinken und der Himmel bedrückend grau wirkt, würden so manche von uns am liebsten ihre Koffer packen und ins Ausland fliehen. Nicht wenige verwirklichen sich diesen Traum mit einem Immobilienkauf im Ausland. Egal, ob es sich dabei um eine Ferienwohnung auf Mallorca oder den Zweitwohnsitz im sonnigen Italien handelt: Wir stellen Ihnen die wichtigsten rechtlichen und praktischen Tipps vor, die Sie vor der Investition beachten sollten.

Haus im Ausland kaufen – am besten nur mit Rechtsrat

Die Niederlande, Mallorca oder Frankreich mögen zwar nur einen Katzensprung entfernt liegen, trotzdem kann sich das Immobilienrecht im Zielland stark vom deutschen Recht unterscheiden. Deshalb sollten Sie vor dem Abschluss des Kaufvertrags unbedingt mit einem Anwalt für ausländisches Immobilienrecht sprechen, der Sie über das Landesrecht aufklären kann. Ein erfahrener Immobilienmakler mag Ihnen zwar erste Tipps geben können, hat aber oft nicht die Qualifikation, um Sie rechtssicher zu beraten.

Der Kaufvertrag sollte in der Landessprache und auf Deutsch formuliert werden, damit Sie die Inhalte ohne Probleme verstehen können und sprachliche Unsicherheiten und Missverständnisse von vornherein ausschließen. Auch die Vertragsverhandlungen sollten Sie idealerweise über Ihren deutschsprachigen Anwalt oder zumindest in Anwesenheit eines Dolmetschers führen. Leisten Sie die Unterschrift auf dem Kaufvertrag nur im Beisein eines seriösen Notars ab, um sich gegen etwaige Risiken abzusichern. In manchen Ländern ist dies zwar unüblich, Sie stellen so aber sicher, dass der Vertragsschluss korrekt und rechtssicher vollgezogen wird.

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Immobilienkauf im Ausland?

Welche Unterlagen Sie für den Immobilienkauf im Ausland benötigen, hängt von den rechtlichen Vorgaben im Zielland ab. Informieren Sie sich idealerweise frühzeitig und beantragen Sie sämtliche benötigten Unterlagen mit ausreichender Vorlaufzeit, denn unter Umständen kann die Ausstellung einige Wochen in Anspruch nehmen.

In manchen Ländern kommen größere Hürden auf Sie zu als nur ein wenig Papierkram: Wer in Dänemark ein Haus kaufen möchte, muss z.B. mindestens fünf Jahre lang steuerpflichtig im Land gelebt haben. Auch in den Niederlanden dürfen Sie nur dann eine Immobilie erwerben, wenn Sie sie auch als Erstwohnsitz nutzen.

Immobilienmakler – ja oder nein?

Ein Immobilienmakler kann eine wertvolle Hilfe beim Immobilienkauf im Ausland sein. Ein deutschsprachiger Makler überwindet für Sie sprachliche Hürden, kann Ihnen Insider-Tipps zum Immobilienmarkt Ihres Ziellandes geben und hilft Ihnen dabei, unseriöse Angebote von vornherein herauszufiltern. Auch kann er einschätzen, welche Preise angemessen sind und Sie vor überteuerten Kaufpreisen schützen.

Immobilien im Ausland kaufen – nur mit Besichtigung

Die Reise ins Ausland ist mit Aufwand und oft mit hohen Kosten verbunden. Deshalb geben sich tatsächlich einige Immobilienkäufer mit einer virtuellen Tour ihrer zukünftigen Immobilie oder gar nur mit Fotos zufrieden. So gut die Technik in den letzten Jahren geworden ist, so einfach ist es auch, Fotos und Videos zu bearbeiten. Erwägen Sie deshalb nur einen Immobilienkauf, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich vorher selbst in Augenschein nehmen konnten.

Wenn Sie im Zielland gute Freunde oder Verwandte haben, denen Sie vertrauen, können diese auch die Besichtigung für Sie übernehmen. Idealerweise ist dabei auch ein Sachverständiger anwesend, der etwaige Mängel erkennen und festhalten kann.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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