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Heiraten im Ausland – wird die Ehe in Deutschland anerkannt?

Heiraten im Ausland – wird die Ehe in Deutschland anerkannt?
13. März 2024
  • Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine ausländische Hochzeit in Deutschland anerkennen zu lassen.
  • Eine ausländische Heiratsurkunde wird in Deutschland regelmäßig anerkannt, sofern sie ordnungsgemäß ausgestellt wurde und Sie im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen deutschen Vorschriften für eine Hochzeit erfüllt haben.
  • Wünschen Sie sich dennoch eine deutsche Heiratsurkunde, können Sie beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Nachbeurkundung stellen.

Egal, ob Sie von der romantischen Hochzeit am Strand träumen oder von der schrillen Party in Las Vegas: Eine Hochzeit im Ausland macht den schönsten Tag im Leben zu einem unvergesslichen Erlebnis und zieht deshalb unzählige heiratswillige Paare in ihren Bann. Allerdings stellt sich für viele dabei die Frage: Wird eine Hochzeit im Ausland überhaupt in Deutschland anerkannt? Und welche Dokumente müssen Sie dafür einreichen? Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Thema: Ausländische Hochzeit in Deutschland anerkennen lassen.

Hochzeit im Ausland – gilt sie auch in Deutschland?

Als deutsche Staatsangehörige dürfen Sie grundsätzlich überall auf der Welt heiraten. Wird die Hochzeit rechtswirksam vollzogen, wird sie in dem Land anerkannt, in dem Sie sich das Jawort gegeben haben. Damit die Heirat aber auch in Deutschland anerkannt wird, müssen beide Ehepartner die hierzulande geltenden materiell-rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen also zum Beispiel nicht bereits verheiratet sein und müssen das Mindestalter erreicht haben.

Wie erhalten Sie eine deutsche Heiratsurkunde nach einer Eheschließung im Ausland?

Wünschen Sie sich eine deutsche Heiratsurkunde, können Sie beim Standesamt an Ihrem deutschen Wohnsitz bzw. an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort vorsprechen und Ihre Eheschließung im Ausland anmelden. Dazu verpflichtet sind Sie allerdings nicht: In vielen Fällen wird die ausländische Heiratsurkunde auch in ohne Probleme anerkannt, sofern sie ordnungsgemäß ausgestellt wurde. Eine zusätzliche deutsche Heiratsurkunde benötigen Sie damit grundsätzlich nicht. Allerdings kann der Besitz einer deutschen Heiratsurkunde von Vorteil sein, da sie die Notwendigkeit von Übersetzungen entfallen lässt und viele formelle Prozesse beschleunigen kann.

Des Weiteren besteht keine Pflicht dazu, eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland registrieren zu lassen. Möchten Sie allerdings in den Genuss der rechtlichen Vorteile einer im Inland anerkannten Ehe kommen und beispielsweise von den damit einhergehenden Steuervergünstigungen profitieren, benötigen Sie eine deutsche Heiratsurkunde.

Hochzeit im Ausland – wie läuft die Anerkennung in Deutschland ab?

Um die Hochzeit im Ausland in Deutschland anerkennen zu lassen, müssen Sie beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Nachbeurkundung im Eheregister nach § 34 PStG stellen. Dafür benötigen Sie die im Ausland ausgestellte Heiratsurkunde als Nachweis für Ihre Ehe. Haben Sie lediglich eine Bescheinigung (verkürzte Heiratsurkunde) erhalten, müssen Sie zuerst Ihre Eheschließung bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Danach erhalten Sie die gültige Heiratsurkunde, die Sie dem deutschen Standesamt vorlegen können.

Im nächsten Schritt wird die Echtheit Ihrer Heiratsurkunde überprüft und gegebenenfalls in die deutsche Sprache übersetzt. Kann Ihre Hochzeit im Ausland in erfolgreich anerkannt werden, stellt Ihnen das zuständige Standesamt eine deutsche Heiratsurkunde aus und gibt Ihnen weitere Informationen zur Namensführung der Ehegatten innerhalb von Deutschland.

Wie läuft die Scheidung nach einer Eheschließung im Ausland ab?

Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie sich in diesem Land auch wieder scheiden lassen. Ist Ihnen dies zu umständlich, können Sie die Scheidung auch in Deutschland durchführen lassen. Notwendig ist dafür allerdings, dass Sie vorher Ihre Heirat im deutschen Eheregister haben eintragen lassen.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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