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Anleger-Klage gegen die Daimler AG im Abgasskandal

14. Januar 2020

Ähnlich wie VW ist auch Mercedes-Benz vom Dieselskandal betroffen. Dies war vielen Anlegern aber nicht bewusst, als sie Aktien der Daimler AG gekauft haben. Für die dadurch erlittenen Kursverluste fordern viele Anleger daher Schadensersatz. Wir erklären, warum Daimler-Aktionären Schadensersatz zusteht, wer betroffen ist und wie Anleger ihre Entschädigung durchsetzen können.

Warum Aktien-Anleger Schadensersatz von Daimler verlangen können

In den meisten Ländern gibt es inzwischen Vorschriften, die verhindern sollen, dass sich „Insider“ am Kapitalmarkt durch ihren Wissensvorsprung Vorteile gegenüber anderen Anlegern verschaffen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Aktionäre so schnell wie möglich über Risiken aus Managementfehlern informiert werden. Die Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) (bzw. früher das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)) verpflichtet daher Emittenten von Wertpapieren dazu, Informationen unverzüglich („Ad Hoc“) zu veröffentlichen, wenn diese den Börsenkurs erheblich beeinflussen können.

Das Kraftfahrtbundesamt hat inzwischen mehrere Rückrufe für Modelle von Mercedes-Benz erlassen, um unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen, die teilweise seit 2012 verwendet wurden. Die Daimler AG hat ihre Anleger während des Produktionszeitraums nicht darüber informiert, dass solche illegalen Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Hinzu kommt, dass nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals der Vorstand der Daimler AG lange Zeit öffentlich behauptet hat, dass die Marke Mercedes-Benz nicht vom Abgasskandal betroffen ist.

Anleger-Anwälte gehen daher davon aus, dass Anlegern, die Aktien der Daimler AG gekauft haben, Schadensersatz für erlittene Kursverluste zusteht.

Welchen Daimler-Anlegern Schadensersatz zusteht

Voraussetzung für Schadensersatz ist, dass die Aktien gekauft wurden, während die Manipulationen zwar innerhalb der Daimler AG, nicht aber öffentlich bekannt waren. Natürlich müssen die Anleger auch einen Kursverlust erlitten haben. Anwälte gehen daher davon aus, dass nur Anleger Schadensersatz bekommen können, die zwischen Juli 2012 und Juni 2018 Aktien der Daimler AG gekauft haben.

Der Schaden besteht im Kursverlust von ca. 30 Euro pro Aktie, der nach dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen entstanden ist. Aufgrund des mit einer Anlegerschutzklage verbundenen Aufwands empfiehlt sich eine Klage nur bei Aktienpaketen ab ca. 200 Stück.

Wenigstens ein Mercedes-Modell, das Aktien-Anlegern der Daimler AG keine Sorgen macht.
Wenigstens ein Mercedes-Modell, das sicher nicht vom Abgasskandal betroffen ist.

Wie Aktionäre Schadensersatz von Daimler bekommen

Für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche können Anleger individuell Klage gegen die Daimler AG einreichen. Dies dürfte die schnellste Möglichkeit sein, Schadensersatz zu bekommen. Allerdings zahlen nicht alle Rechtsschutzversicherungen bei Rechtsstreitigkeiten rund um die Geldanlage.

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