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Audi-Motoren im Abgasskandal: EA 897 und EA 898

1. Oktober 2021

Nachdem Volkswagen mit seinem Diesel-Motor EA 189 den VW-Abgasskandal ausgelöst hatte, schauten die Behörden auch bei Audi endlich genauer hin. Und sie wurden fündig. Für große Audi-Motoren ab 3,0l Hubraum gab es inzwischen verpflichtende Rückrufe durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA). Das Ziel der Rückrufe war dabei die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen„. Damit sind auch die Motoren EA 897 und EA 898 vom Dieselskandal betroffen.

Welche Modelle sind betroffen?

Die großen Diesel-Motoren EA 897 und EA 898 hat Audi nicht nur für sich selbst entwickelt und gebaut, sondern auch für die Marken VW und Porsche. Es handelt sich um V6- bzw. V8-Motoren, die mit Diesel betrieben werden. Nach unseren Erkenntnissen wurden folgende Fahrzeuge mit den Motoren EA 897 und EA 898 mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet:

Audi

Volkswagen

Porsche

Wenn Sie den Links zu den einzelnen Modellen folgen, bekommen Sie eine Übersicht, welche Varianten genau betroffen sind. Alternativ können Sie auch kostenlos hier prüfen, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist:

Gut zu wissen: Diesel-Fahrzeuge aus dem VW-Konzern, die einen Motor mit kleinerem Hubraum haben, sind deswegen nicht auf der sicheren Seite. Der VW-Motor EA 189 hat den Abgasskandal ausgelöst. Und auch der Nachfolge-Motor EA 288 verwendet wohl illegale Abschalteinrichtungen. Der Hauptunterschied dabei ist: Die kleinen Dieselmotoren stammen von VW. Will man also den Hersteller wegen sittenwidriger Schädigung verklagen, sollte man bei den Motoren bis 2,0l gegen Volkswagen vorgehen, nicht gegen Audi.

Schadensersatz bei EA 897 & EA 898

Hat ein Hersteller durch den Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen absichtlich gegen Gesetze verstoßen, muss er Schadensersatz leisten. Die Anspruchsgrundlage dazu nennt sich „sittenwidrige Schädigung“. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass das bei den Audi-Diesel-Motoren EA897 und EA898 der Fall ist. Dabei richtet sich die Klage gegen den Schädiger, in diesem Fall also gegen den Motorenhersteller Audi, nicht gegen VW oder Porsche.

Für den Schadensersatz gibt es dabei zwei Optionen:

  • Der Besitzer gibt seinen Diesel mit EA 897- oder EA 898-Motor zurück. Er erhält dafür den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Diese ist meist deutlich niedriger als der Wertverlust. Diese Option ist besonders attraktiv, wenn das Auto bisher nicht viele Kilometer auf dem Tacho hat.
  • Der Besitzer behält seinen Diesel und erhält eine einmalige Entschädigung. Anwälte raten von dieser Option in vielen Fällen ab, da die Höhe der Entschädigung nicht sicher vorhersehbar ist und der Kunde Folgeschäden nicht ersetzt bekommt.

Hat der Diesel mit EA 898- oder EA 897-Motor noch Gewährleistung, kommt eine weitere attraktive Option hinzu: Unzulässige Abschalteinrichtungen stellen einen Sachmangel dar, für den der Händler haftet. Die Gewährleistung beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs und läuft 2 Jahre lang (beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler nur 1 Jahr). Die Kunden können dann ebenfalls eine Rückabwicklung des Kaufs oder eine nachträgliche Kaufpreisminderung verlangen. Gibt es inzwischen ein sauberes Nachfolgemodell, kann man auch die Nachlieferung eines Neuwagens fordern. Die Sachmängelhaftung ist dabei auch unabhängig vom Vorsatz. Daher reicht beispielsweise bereits der Einsatz von Thermofenstern aus, um einen Sachmangel zu begründen.

Abschalteinrichtungen bei EA 897 und EA 898

Bei den großen Diesel-Motoren EA 897 und EA 898 hat Audi offenbar gleich mehrere Abschalteinrichtungen eingesetzt, die man als illegal einschätzen kann. Dabei wurden jeweils unauffällig klingende Namen für die Betrugssoftware verwendet.

Die „Aufwärmstrategie“ (auch „Strategie A“ bzw. „Strategie B“) erkennt den NEFZ-Fahrzyklus und reduziert auf dem Prüfstand den Ausstoß von Stickoxiden. Schon kleinste Abweichungen von den Prüfungsparametern führen dazu, dass der saubere Modus verlassen wird.

„Strategie C“ wird eingesetzt, um wieder in den sauberen Modus der „Aufwärmstrategie“ zurückzukehren. Vermutlich soll das verhindern, dass Fehler des Fahrers auf dem Prüfstand zu einer Aufdeckung der Abschalteinrichtung führen.

Bei der „Strategie D“ sorgt die Motorsteuerung dafür, dass der AdBlue-Einsatz von der Geschwindigkeit abhängt.

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