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Verkehrsunfall verursacht – so müssen Sie sich verhalten!

So verhalten Sie sich bei einem Verkehrsunfall
21. März 2024
  • Bei einem Verkehrsunfall muss die Unfallstelle sofort abgesichert werden und ggf. die Polizei
    gerufen werden.
  • Um falsche Anschuldigungen zu vermeiden, sollte man einen Unfallbericht noch vor Ort
    erstellen.
  • Ein Anwalt ist zwar keine Pflicht, kann jedoch mögliche Rechtsansprüche klären und oft die
    Kosten senken.

Beim Stau kurz abgelenkt oder beim Ausparken etwas zu hektisch gewesen? Verkehrsunfälle
passieren schnell, aber viele wissen nicht, wie sie sich nach einem Unfall richtig verhalten sollten.
Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen und wann es sinnvoll ist, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu
kontaktieren!

An der Unfallstelle

Es ist verständlich, dass Sie aufgeregt oder verärgert sind – versuchen Sie jedoch, sich zu
beruhigen. Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen
Sie das Warndreieck in einer sicheren Entfernung auf. Entfernen Sie auch Blechteile oder
Scherben von der Straße. Falls es Zeugen gibt, die den Unfall beobachtet haben, bitten Sie sie, zu
warten – ihre Aussagen könnten später von Bedeutung sein.

Wenn jemand verletzt wurde, leisten Sie natürlich Erste Hilfe und rufen Sie die 112 an. Aber wann
sollten Sie die 110 wählen? Die Polizei sollte nur verständigt werden, wenn es Verletzte gibt, ein
hoher Sachschaden entstanden ist oder es Probleme gibt, sich mit den anderen Beteiligten zu
einigen. Benachrichtigen Sie die Polizei auch, wenn der Unfallgegner unerlaubt von der
Unfallstelle flüchtet oder das betroffene Fahrzeug ein Kennzeichen außerhalb der EU hat und
keinen Versicherungsnachweis vorlegen kann.

Dennoch ist es immer wichtig, eigene Beweise zu sichern. Dazu gehören die Kontaktdaten von
Zeugen und Beteiligten, Fotos von der Unfallstelle und wenn möglich das Erstellen eines
Unfallberichts. Ein Muster hierfür finden Sie beim ADAC unter dem Begriff „Unfallabwicklung“.
Außerdem ist es entscheidend, kein Schuldanerkenntnis abzugeben: Erklären Sie also nicht, dass Sie eine (Mit-)Schuld am Unfall trifft, da Sie damit unter Umständen Ansprüche Ihres Gegenübers begründen – unabhängig davon, wer den Unfall nun tatsächlich verschuldet hat. Derartige Fragen sollten ausschließlich von Anwälten oder Gerichten geklärt werden.
Schließlich reichen Sie den Fall bei Ihrer Kfz-
Haftpflichtversicherung ein.

Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Das Hinzuziehen eines Anwalts nach einem Verkehrsunfall ist keine Pflicht, aber es kann in vielen
Fällen hilfreich sein, insbesondere wenn die Schuldfrage unklar ist. Selbst wenn Sie der
Geschädigte sind, kann ein Unfallanwalt Ihnen dabei helfen, unberechtigte Beschuldigungen
abzuwenden. Falls Sie doch schuldig sind, kann ein Anwalt möglicherweise die Kosten
reduzieren. In diesen Situationen ist es ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu
beauftragen. Der Vorteil eines Unfallanwalts besteht darin, dass er Sie über Ihre Rechte
informieren kann, beispielsweise bezüglich eines Mietwagens, und auch bei den Kosten der
Versicherung helfen kann. Somit kann die frühzeitige Beauftragung eines Anwalts sogar potenziell
hohe Gerichtskosten vermeiden. Übrigens: Wenn Sie keine Schuld tragen, müssen die
Anwaltskosten von der gegnerischen Partei getragen werden. Bei einer Teilschuld müssen Sie nur
für den entsprechenden Teil aufkommen, den Rest übernimmt der Gegner.

Autor

Katharina studiert Marketing und Kommunikationswissenschaften. Als Nebenjob schreibt sie Blogs für Rechtecheck.

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