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Hausverkauf nach der Trennung – das geschieht mit dem Haus in der Scheidung

Hausverkauf in der Scheidung – das sollten Paare beachten
12. Dezember 2022

Zusammenfassung: 

  • Der Gewinn aus dem Hausverkauf wird nach den Eigentumsanteilen auf die Partner aufgeteilt.
  • Von dem Verkaufserlös gehen die Kreditzahlungen ab und Entschädigungsgebühren an die Bank für die frühzeitige Beendigung.  
  • Anstatt das Haus ganz zu verkaufen kann das Paar es vermieten oder es an einen der Partner verkaufen, der den anderen auszahlt. 

Eine Scheidung geht mit der Trennung zweier Leben einher, die bisher zusammen geführt wurden. Die Auflösung des gemeinsamen Haushalts ist dabei nur eine von vielen zeitintensiven Hürden, die gemeistert werden wollen. Hat das Paar im Laufe seiner Ehe gemeinsam ein Haus erworben, stellt sich die Frage, wie damit im Falle der Scheidung verfahren wird. Wird es verkauft? Übernimmt es einer der beiden Partner? Und was geschieht mit den laufenden Krediten? 

Hausverkauf im Rahmen der Scheidung – so läuft er ab 

Verkauft ein Paar nach der Scheidung das gemeinsame Haus, wird der Erlös auf die beiden Eigentümer aufgeteilt. Wer wie viel erhält, richtet sich nach den Eigentumsanteilen. Irrelevant ist, ob einer der Partner mehr Geld in das Haus investiert hat – die Aufteilung richtet sich allein nach den Eigentumsanteilen. Die Höhe des Erlöses wird um die Summe reduziert, die auf etwaige Kredite zurückzuführen ist. Auch fallen Vorfälligkeitsentschädigungen an, die an die Bank zu zahlen sind. 

Was geschieht mit dem gemeinsamen Haus im Trennungsjahr? 

Im Trennungsjahr müssen die beiden Partner in getrennten Haushalten leben, um die Scheidung vollziehen zu können. In der Regel bedeutet das, dass ein Partner oder beide aus dem gemeinsamen Haus ausziehen. Ausnahmsweise kann das Scheidungsjahr aber auch im gemeinsamen Haus vollzogen werden. Diese Option nutzen zum Beispiel Paare, die sich aus finanziellen Gründen gegen einen Auszug entscheiden. In dem Fall muss allerdings eine klare Trennung des Haushalts vollzogen werden. Redet das Paar nicht mehr miteinander, schläft aber weiterhin im gemeinsamen Schlafzimmer, reicht dies nicht. 

Probleme entstehen auch dann, wenn einer der Partner seine Kreditverpflichtungen nicht mehr erfüllt. Da Banken meist beide Partner in voller Höhe verpflichten, muss der andere Partner im Zweifel beide Summen tilgen. Zwar hat der zahlende Partner Ansprüche gegen den anderen – diese müssen aber erst geltend gemacht werden, was Zeit, Geld und Nerven kostet. 

Hausverkauf nach der Scheidung – ja oder nein? 

Der Hausverkauf nach der Scheidung ist nicht nur mit Zeit- und Energieaufwand verbunden, sondern führt auch zu finanziellen Belastungen. Wer laufende Kredite vor dem Ende der Laufzeit abbricht, zahlt eine Entschädigung an die Bank. Hinzu kommt, dass viele Paare das gemeinsame Haus als langfristiges Investment planen, das idealerweise über die Jahre an Wert gewinnt. Wird es nun frühzeitig verkauft, kommt das Paar nicht mehr in den Genuss der Wertsteigerung. 

Ob ein Hausverkauf nach der Scheidung sinnvoll ist, hängt letztlich von der individuellen Situation des Paares ab. Möchte einer der Partner das Haus übernehmen und ist finanziell dazu in der Lage, kann dies eine aufwandsarme und kostengünstigere Alternative zum vollständigen Verkauf sein. Dabei verkauft der eine Partner seinen Anteil an den anderen und wird dafür ausgezahlt. 

Oft geht eine Scheidung allerdings mit einem Wunsch nach einem Neustart einher, weshalb sich viele dagegen entscheiden, im gemeinsamen Haus wohnen zu bleiben. Haben die Partner noch ein gutes Verhältnis zueinander, können sie das Haus als gemeinsame Vermieter vermieten. Hierbei empfiehlt es sich aber, die Aufgaben von vorneherein klar zu verteilen, damit das Potenzial für Unstimmigkeiten möglichst reduziert wird. 

Um Streitigkeiten darüber zu vermeiden, was mit dem Haus im Falle der Scheidung geschehen soll, lohnt sich der Abschluss eines Ehevertrags. Hier regelt das Paar bereits im Vorhinein, wie mit gemeinsamem Eigentum im Scheidungsprozess verfahren wird. Ein Ehevertrag wird zwar grundsätzlich vor der Hochzeit geschlossen, kann aber auch noch während einer bestehenden Ehe unterzeichnet werden.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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