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Erben im Ausland – was sollten Sie beachten?

Erben im Ausland – Tipps
15. März 2024
  • Das zuständige Nachlassgericht informiert Sie über den Erbfall im Ausland.
  • Um sicherzustellen, dass das Nachlassgericht sämtliche Erben ausfindig machen kann, kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten einen Nachlasspfleger bestellen.
  • Die Erbschaft im Ausland müssen Sie (auch) in Deutschland versteuern und deshalb dem Finanzamt anzeigen.

Wir leben immer globaler, was sich auch auf Nachlassangelegenheiten auswirkt. Vielleicht hatten Sie eine Tante, die im Ausland gelebt hat, oder vielleicht Großeltern, die es sich im Ruhestand unter der spanischen Sonne haben gutgehen lassen. Vermögen im Ausland zu erben ist heute längst keine Seltenheit mehr. Wenn es aber zum Erbfall kommt, stehen die Bedachten oft vor diversen Herausforderungen. Was müssen Sie bei einer Erbschaft im Ausland beachten? Wie gehen Sie vor, um an Ihr Erbe zu gelangen? Welche Steuern müssen Sie bezahlen?

Wie kommen Sie im Ausland an den Nachlass?

Wenn Sie ein enges Verhältnis zu der verstorbenen Person hatten, erfahren Sie meist frühzeitig von dem Tod. Kam dieser nicht ganz plötzlich, wurden Sie vielleicht sogar über Vermögenswerte im In- und Ausland aufgeklärt, die Sie einmal erben sollten. Aber auch dann stellt sich noch die Frage: Wie gehen Sie nun vor, um an Ihr Erbe im Ausland zu gelangen? Schließlich unterscheidet sich das ausländische Erbrecht teils stark vom deutschen, denn auf Ihre Erbschaft im Ausland sind die Gesetze des Landes anwendbar, in dem sich das Vermögen befindet. Das deutsche Erbrecht ist also nicht etwa deshalb anwendbar, weil Sie oder der Erblasser deutsche Staatsangehörige sind bzw. waren.

Umso schwieriger gestaltet sich die Lage, wenn Sie eine Person beerben, zu der Sie seit längerer Zeit keinen Kontakt mehr hatten. Unter Umständen haben Sie nicht einmal direkt von dem Tod und damit von dem Erbfall erfahren. In der Regel werden Sie dann durch das zuständige Nachlassgericht über Ihre Erbschaft informiert. Dies ist aber nur möglich, wenn die verstorbene Person ausreichende Hinweise auf Sie hinterlassen hat.

Stark vereinfacht wird dies zum Beispiel mit einem Testament, das Sie mit Ihrem vollen Namen und Ihrer deutschen Adresse als Erben bezeichnet. Existiert kein Testament, können Sie als nächster Verwandter trotzdem aufgrund der gesetzlichen Erbfolge Erbe geworden sein. Dann muss das zuständige Nachlassgericht aber zumindest von Ihrer Existenz erfahren, um Sie ausfindig zu machen und informieren zu können, was über Ländergrenzen hinweg nicht einfach ist.

Darüber hinaus gelten in vielen Ländern Fristen, innerhalb derer eventuelle Erben ausfindig gemacht werden müssen. Gelingt dies nicht, geht das Erbe häufig an den Staat über. Möchten Erblasser dies verhindern, sollten Sie bereits zu Lebzeiten einen Nachlasspfleger bestellen. Dieser kann die verbleibenden Angehörigen über den Tod des Erblassers und den Erbfall informieren.

Wie können Sie eine Erbschaft im Ausland ausschlagen?

Eine Erbschaft im Ausland klingt erstmal wie ein Glücksfall: Vielleicht wartet auf Sie eine luxuriöse Villa unter Palmen oder ein beträchtliches Vermögen auf einem ausländischen Bankkonto. Das muss aber nicht immer der Realität entsprechen, denn es werden nicht nur Geldwerte und Güter, sondern auch Schulden vererbt. Ist der Nachlass überschuldet – gibt es also mehr Schulden als Vermögen – entscheiden sich deshalb viele Erben dazu, die Erbschaft auszuschlagen.

Für die Erbausschlagung im europäischen Ausland gilt die gleiche sechswöchige Frist wie in Deutschland. Die Ausschlagung können Sie schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht erklären. Tun Sie dies nicht, gilt das Erbe als angenommen. Informieren Sie sich stets bei einem Rechtsanwalt für internationales Erbrecht über die derzeit geltenden Fristen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie im nicht-europäischen Ausland geerbt haben.

Wie müssen Sie Ihre Erbschaft aus dem Ausland versteuern?

Leben Sie in Deutschland, müssen Sie Ihr Erbe hier versteuern. Dies gilt auch für eine Erbschaft im Ausland. Allerdings müssen Sie unter Umständen zusätzlich Erbschaftssteuern im Ausland zahlen. In dem Fall verkürzt sich die in Deutschland zu zahlende Steuer in der Regel um die im Ausland gezahlte Erbschaftssteuer. Einige Länder haben die Doppelbesteuerung für Erbschaften ganz ausgeschlossen. Ihre Erbschaft im Ausland müssen Sie eigenständig beim Finanzamt anzeigen, da die ausländischen Behörden das deutsche Finanzamt in der Regel nicht selbst informieren.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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