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Wie wird eine Scheidung im Ausland in Deutschland anerkannt?

Scheidung im Ausland – Anerkennung in Deutschland
25. März 2024
  • Eine Scheidung in der EU wird grundsätzlich unmittelbar in Deutschland anerkannt.
  • Wird die Scheidung außerhalb der EU durchgeführt, bedarf es eines Antrags auf Anerkennung.
  • Eine Ausnahme gilt für Scheidungen im Heimatland der beiden Eheleute.

Die Hochzeit im Ausland wird für immer mehr Paare zu einer attraktiven Alternative zur deutschen Hochzeit. Egal, ob im schillernden Las Vegas oder an einem romantischen Sandstrand in der Südsee – sie hat das Zeug zur Lieblingserinnerung. Da gerade einmal etwa die Hälfte aller Ehen tatsächlich halten, ist die Scheidungsrate aber entsprechend hoch.

Wenn Sie im Ausland heiraten können, ist der Gedanke naheliegend: Sie können sich auch im Ausland scheiden lassen! Davon machen immer mehr Paare Gebrauch – sei es, weil sie ohnehin gerade im Ausland leben und für die Scheidung nicht extra nach Deutschland einreisen möchten, oder sei es, weil das Verfahren andernorts billiger ist. Aber wird eine Scheidung im Ausland in Deutschland anerkannt? Und was muss alles geschehen, damit sie auch hierzulande rechtskräftig ist?

Scheidung im EU-Ausland – ohne gesonderte Anerkennung gültig

Lassen Sie sich im EU-Ausland scheiden, haben Sie Glück. Denn die Scheidung innerhalb der EU wird grundsätzlich in allen Mitgliedsstaaten anerkannt und somit auch in Deutschland. Dafür ist kein besonderes Verfahren notwendig, sodass die Auflösung der Ehe grundsätzlich auch in Deutschland rechtskräftig ist.

Scheidung außerhalb der EU – Antrag auf Anerkennung notwendig

Wird Ihre Scheidung hingegen im Ausland außerhalb der EU vollzogen, muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst anerkannt werden, damit sie auch hierzulande Rechtskraft entfaltet. Dafür stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen nach § 107 FamFG bei der zuständigen Justizverwaltung Ihres Bundeslandes. Letztere ist regelmäßig – aber nicht immer – das Oberlandesgericht.

Was gilt bei der Scheidung im Heimatland?

Eine weitere Scheidung im Ausland, die auch ohne Anerkennung unmittelbar gilt, ist die Scheidung im Heimatland der Eheleute. Voraussetzung ist dafür allerdings, dass beide Eheleute die alleinige Staatsangehörigkeit des Landes im Zeitpunkt der Scheidung hatten, in dem die Scheidung auch durchgeführt wurde.

Relevant ist dabei, ob und wie lange die Eheleute im Ausland gelebt haben. Es kommt allein darauf an, ob Sie die Staatsangehörigkeit des Staates behalten haben, in dem Sie sich letztlich haben scheiden lassen.

Inhaber einer doppelten Staatsbürgerschaft können von dieser Regelung keinen Gebrauch machen. Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung innerhalb der EU ist dies aber ohnehin nur für Staaten relevant, die nicht im EU-Ausland liegen.

Und wie sieht es mit der Anerkennung einer deutschen Scheidung im Ausland aus?

Immer mehr Staatsbürger sind auch von dem umgekehrten Fall betroffen, nämlich davon, dass sie sich in Deutschland scheiden lassen und sich anschließend fragen, ob diese Scheidung nun auch im Ausland anerkannt wird. Bezieht sich Ihre Frage auf das EU-Ausland, gilt das oben Gesagte: EU-Staaten erkennen grundsätzlich die Scheidungen anderer Mitgliedstaaten unmittelbar an, sodass hierfür kein gesonderter Antrag gestellt werden muss.

Anders ist dies im Nicht-EU-Ausland, da andere Länder grundsätzlich nicht an deutsche Gerichtsentscheidungen gebunden sind. Hier müssen Sie ein Anerkennungsverfahren durchführen lassen. Ob dies tatsächlich notwendig ist und wie dies verläuft, sollten Sie in den jeweiligen Zielländern erfragen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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