Haus nach Scheidung teilen

Was passiert mit Ihrer gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung? Mit uns kommen Sie günstig zu einer Lösung

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Scheidung und Immobilien - Das müssen Sie jetzt wissen!

Sind Sie sich einig, dass Sie dauerhaft getrennte Wege gehen möchten und möglicherweise eine Scheidung in Betracht ziehen? Besitzen Sie gemeinsames Vermögen und Immobilien? In diesem Fall wird empfohlen, alle Angelegenheiten, die mit der Trennung und einer eventuellen Scheidung zusammenhängen, außergerichtlich in einer vertraglichen Vereinbarung zu klären. Dies ermöglicht es, das gerichtliche Verfahren auf die reine Ehescheidung zu fokussieren, gegebenenfalls auch auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Sollten Sie sich am Ende wieder versöhnen, steht die Vereinbarung diesem Weg ebenfalls nicht im Wege.

Vermeiden Sie Konfliktpotenzial

Der Fokus liegt darauf, bereits in den frühen Phasen nach der Trennung gemeinsame Lösungen zu finden und diese rechtlich bindend zu vereinbaren. Dadurch wird das Konfliktpotenzial minimiert, und Sie erhalten frühzeitig Planungssicherheit. Sollten Sie bei einigen Themen keine Einigung erzielen können, verfügen wir über ein Netzwerk von Mediatoren, die Ihnen bei Bedarf zur Seite stehen und Sie bei der Lösungsfindung unterstützen können.

Wenn Sie darüber nachdenken, weiterhin Miteigentümer gemeinsamer Immobilien zu bleiben, ist es ratsam, sorgfältig alle Vor- und Nachteile abzuwägen. Eine gemeinsame Immobilie erfordert auch in Zukunft Abstimmung zwischen Ihnen, erfordert fortlaufenden Kontakt und wiederholte Verständigung und Einigung. Dies wird erfahrungsgemäß umso schwieriger, je länger die Trennung dauert und möglicherweise neue Partner eine Rolle spielen. Oftmals ist es einfacher, eine endgültige Einigung über gemeinsame Immobilien zu erzielen, damit jeder die Möglichkeit hat, seinen eigenen Weg zu gehen.

Kosten & Zeitaufwand

Eine außergerichtliche Gesamtlösung für sämtliche mit der Trennung und einer möglichen Ehescheidung verbundenen Themen kann insbesondere Aspekte wie (Immobilien-)Vermögen, den gesetzlichen Güterstand, den Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaften, das Erbrecht, Unterhaltsansprüche, gemeinsame Kinder oder Haustiere umfassen - kurzum alles, was Ihnen wichtig ist. Durch eine vertragliche Regelung in einer sogenannten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung können die Kosten erheblich reduziert werden. Teil- oder Einzelregelungen, die gesetzlich an sogenannte Gegenstandswerte gebunden sind, führen zu weit höheren Rechtsanwalts-, Gerichts- und Notarkosten, als tatsächlich notwendig wären. Daher ist es ratsam, frühzeitig kompetenten Rat einzuholen und alle mit der Trennung zusammenhängenden Themen zu klären. Mit einem solchen Dokument sind alle Angelegenheiten festgelegt, und die Rechtsanwaltsgebühren können auf bis zu ¼ minimiert werden, während Gerichtskosten überhaupt nicht anfallen. Insgesamt führt dies dazu, die finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung erheblich zu verringern.

Umso früher Sie sämtliche mit der Trennung zusammenhängenden Angelegenheiten klären und den Fokus auf eine friedliche Lösung richten, desto deutlicher werden die emotionalen Belastungen, die oft mit einer Trennung und Scheidung einhergehen, reduziert. Dies ermöglicht es Ihnen, schneller inneren Frieden zu finden und einen verbesserten sowie gesünderen Übergang in eine neue Lebensphase zu gestalten.

Die Lösung für Ihre Immobilie und Ihrer Scheidung

Um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben, sollten Sie schon vor der Scheidung alles Finanzielle in einer Vereinbarung regeln. Wir helfen Ihnen dabei!

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Fragen & Antworten zum Thema Scheidungen & Immobilien

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Darum CSR Sturm für Ihre Scheidung:

Die CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Schwäbisch Hall erreicht nachhaltige juristische Lösungen für Sie. Dabei liegt der Fokus auf möglichst einvernehmlichen und wirtschaftlich sinnvollen Ergebnissen, die im Interesse aller Beteiligten liegen.

Wir beraten unsere Mandanten umfassend und legen dabei den Schwerpunkt auf schnelle, entschärfende und einvernehmliche außergerichtliche Verfahren. Wenn nötig, vertreten wir unsere Mandanten vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH.

Empathie, Zuverlässigkeit und Respekt sind die Grundlagen unserer Arbeit. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die von diesen Werten getragen wird.

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Claudia Sturm

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