Möchten Sie sich scheiden lassen und dabei sensibel
auf Ihre Kinder eingehen, um ihre Belastung zu minimieren?
Das sollten Sie dringend beachten!
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Scheidung und Kinder - hier ist Vorsicht geboten!
Sind Sie sich einig, dass eine dauerhafte Trennung und mögliche Scheidung in Betracht kommen? Haben Sie gemeinsame Kinder und stimmen überein, dass beide Elternteile den Kontakt zu den Kindern aufrechterhalten sollen? In diesem Fall ist es ratsam, sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Trennung und einer eventuellen Scheidung, einschließlich Regelungen zu Aufenthalt, Umgang und Unterhalt der Kinder, außergerichtlich in einer vertraglichen Vereinbarung zu klären. Dadurch kann das gerichtliche Verfahren auf die reine Ehescheidung beschränkt werden, gegebenenfalls auch auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Beachten Sie, dass eine solche Vereinbarung einer möglichen Versöhnung nicht im Wege steht.
Minimieren Sie Konflikte!
Der Fokus liegt darauf, bereits in einem frühen Stadium nach der Trennung gemeinsame Lösungen zu finden und diese rechtlich bindend zu vereinbaren. Dadurch wird das Konfliktpotenzial minimiert. Ihr Verhältnis zueinander beeinflusst unmittelbar die Kinder, selbst wenn Sie dies nicht beabsichtigen. Die Kinder könnten sich in einer unangenehmen Position befinden und könnten sich gegen Veränderungen wehren. In den meisten Fällen nehmen sie keine Partei für einen Elternteil ein, was verständlich ist, da sie beide Elternteile lieben. Daher schaffen Sie nicht nur frühzeitig Planungssicherheit für sich selbst, sondern reduzieren auch die
Die Ängste Ihrer Kinder vor Verlust werden gemindert, wenn sie wissen, wie es weitergeht und sich besser auf die neue Situation einstellen können. Sollten Sie in einigen Angelegenheiten keine Einigung erzielen können, verfügen wir über ein Netzwerk von Mediatoren, die Ihnen bei Bedarf zur Seite stehen und Ihnen bei der Lösungsfindung helfen können. Da sich am gemeinsamen Sorgerecht auch in Zukunft nichts ändern wird, ist es nun wichtig, eine Lösung für den zukünftigen Aufenthalt der Kinder zu finden. Hierbei müssen Regelungen zur Betreuung, zum Umgang (z. B. an Wochenenden, unter der Woche, in den Ferien, an Geburts- und Feiertagen) sowie zum Kindesunterhalt getroffen werden. Sie haben die Möglichkeit, Verhaltens- und Erziehungsregeln festzulegen und sich gegenseitig Vollmachten zu erteilen, um die Vertretung der Kinder im Alltag und auf Reisen zu erleichtern.
Minimieren Sie Kosten, für mehr Geld & Zeit für sich uns Ihre Kinder!
Eine außergerichtliche Gesamtlösung für sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Trennung und einer möglichen Ehescheidung kann alles umfassen, was Ihnen wichtig ist. Durch eine vertragliche Regelung in einer sogenannten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung können die Kosten erheblich reduziert werden. Daher ist es ratsam, frühzeitig kompetenten Rat einzuholen und alle mit der Trennung verbundenen Angelegenheiten zu klären. Mit einem entsprechenden Dokument können Rechtsanwaltsgebühren um bis zu ¼ minimiert werden, und es fallen überhaupt keine Gerichtskosten an. Insgesamt werden auf diese Weise die finanziellen Belastungen, die mit einer Trennung und Scheidung einhergehen, erheblich verringert.
Die Lösung für eine "kinderfreundliche" Scheidung:
Um Konflikte und negative Auswirkungen auf Ihre Kinder zu verhindern, ist es empfehlenswert, außergerichtlich alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung durch eine Vereinbarung zu klären. Wir helfen Ihnen dabei!
Kostenlose ErsteinschätzungFür mehr Informationen besuchen Sie unsere Partner Kanzlei CS Anwälte
So finden schützen wir Ihre Kinder gemeinsam im Prozess der Scheidung
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Je schneller wir mit Ihnen die Scheidung klären, umso schneller sind Sie auf dem Weg in ein neues Leben
Fragen & Antworten zum Thema Scheidung & Kinder
Grundsätzlich steht beiden Eltern das Sorgerecht (und Umgangsrecht) ihrer leiblichen Kinder zu, zumindest solange sie verheiratet sind. Eine Scheidung mit Kindern ändert diesen Umstand grundsätzlich nicht, es sei denn, ein Partner strebt das alleinige Sorgerecht an.
Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, und sowohl der Vater als auch die Mutter sind dazu verpflichtet und berechtigt. Im Falle einer Trennung der Eltern des minderjährigen Kindes kann ein umgangsberechtigter Elternteil grundsätzlich Kontakt zu dem Kind fordern und dies gegebenenfalls auch mithilfe des Familiengerichts durchsetzen. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt und ist das entscheidende Kriterium. Die konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts erfolgt durch die Festlegung von Besuchszeiten und -zyklen, beispielsweise in einem 14-tägigen Wochenendrhythmus. Wenn ein Elternteil sich sehr weit entfernt oder sogar im Ausland befindet, muss die Gestaltung des Umgangsrechts stets im Einzelfall geklärt werden.
Allergan hat über die englische Firma HC21 ein Angebot gemacht, bei dem sie bereit sind, 3000 Euro für die Übernahme der Behandlungskosten zu zahlen. Dieses Angebot gilt jedoch nur, wenn die Implantate innerhalb von 3 Tagen nach Entfernung eingeschickt werden. Es ist verständlich dass Sie als, Betroffene möglicherweise bereits Kosten für MRT-Scans, Bluttests auf Schwermetalle und andere Ausgaben getragen haben und diese privat bezahlt werden müssen. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir als erfahrene Anwälte im Bereich des Medizinrechts viel bessere Ergebnisse erzielen können.
Das Wechselmodell steht im Gegensatz zum sogenannten Residenzmodell, bei dem die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil leben und das andere Elternteil begrenzte Umgangszeiten hat, typischerweise ein Wochenende alle 14 Tage. Dieses Konzept gilt jedoch längst nicht mehr als zeitgemäß für alle Familien. Der soziale Rollenwandel, veränderte berufliche Bedingungen für beide Geschlechter und die Verschiebung des gesellschaftlichen Familienkonzepts weg von der klassischen Hausfrauenehe führen sowohl zu einem Wunsch als auch zu einer Notwendigkeit einer gleichwertigeren Kinderbetreuung.
Das Sorgerecht bildet einen zentralen Bereich des Familienrechts und regelt das Verhältnis der Eltern zu ihren minderjährigen Kindern. Die elterliche Sorge umfasst sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge. In diesem Beitrag bieten Ihnen unsere Fachanwälte für Familienrecht einen Überblick über die rechtlichen Aspekte, potenzielle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge.
Sorgerechtsberechtigte Personen haben die Befugnis, über die Belange des Kindes zu entscheiden und andere Personen daran zu hindern, das Kind unerwünscht zu beeinflussen. Die elterliche Sorge umfasst verschiedene Aspekte, darunter Erziehung und Aufsicht (Personensorge), die Übernahme und Verwaltung des Vermögens (Vermögenssorge) sowie generell die rechtliche Vertretung des Kindes sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich in allen Lebensbereichen. Sowohl das Sorgerecht als auch das Umgangsrecht sind separat von eventuellen Verpflichtungen zur Zahlung von Kindesunterhalt zu betrachten. Natürlich können jedoch auch Verbindungen zwischen Kindesunterhalt und Sorgerecht bzw. Umgangsrecht bestehen. Dies wird besonders relevant im sogenannten Wechselmodell, bei dem das Kind sowohl bei der Mutter als auch beim Vater lebt.
Auch nach einer dauerhaften Trennung oder Scheidung der Ehepartner bleibt die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder grundsätzlich bei beiden Elternteilen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass jeder Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt. Insbesondere bei getrennt lebenden und möglicherweise zerstrittenen Eltern ist das Sorgerecht für gemeinsame Kinder oft ein umkämpfter Bereich. Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, gemeinsame Entscheidungen für ein minderjähriges Kind zu treffen, kann das Familiengericht einem Elternteil das Sorgerecht übertragen. Dabei berücksichtigt das Gericht entscheidende Kriterien wie die Bindungen des Kindes zu den jeweiligen Elternteilen, das soziale Umfeld (Freunde, Schule usw.) und die Aufrechterhaltung dieser Bindungen (Kontinuitätsprinzip), sowie andere relevante Faktoren. Die Richtschnur für die Entscheidung ist dabei stets das Wohl des Kindes. Es ist auch möglich, das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. Dieses Recht, ein Teil der elterlichen Sorge, beinhaltet die Befugnis, darüber zu entscheiden, wo das Kind seinen Wohnsitz hat.
Weitere Themenbereiche bei welchen wir uns für Sie einsetzen:
Scheidung und offene Themen?
Eine außergerichtliche Regelung durch eine sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Dann wird die Scheidung zur reinen Formsache.
Scheidung unkompiziert?
Sie wollen eine unkomplizierte, schnelle und möglichst kostengünstige Scheidung? Nutzen Sie das Trennungsjahr zur Regelung aller damit verbundenen Themen. Dann wird die Scheidung zur reinen Formsache.
Scheidung & Vorsorge
Sie sind der Meinung, im Krankheits- oder Pflegefall kümmern sich automatisch Ihr Partner oder Ihre Kinder um Ihr Wohl? Weit gefehlt!
Darum CSR Sturm für Ihre Scheidung:
Die CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Schwäbisch Hall erreicht nachhaltige juristische Lösungen für Sie. Dabei liegt der Fokus auf möglichst einvernehmlichen und wirtschaftlich sinnvollen Ergebnissen, die im Interesse aller Beteiligten liegen.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend und legen dabei den Schwerpunkt auf schnelle, entschärfende und einvernehmliche außergerichtliche Verfahren. Wenn nötig, vertreten wir unsere Mandanten vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH.
Empathie, Zuverlässigkeit und Respekt sind die Grundlagen unserer Arbeit. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die von diesen Werten getragen wird.
Claudia Sturm
Annett Feuchter-Schulz
Bincy Koshy
Thomas Bauer