Sie wollen eine unkomplizierte, schnelle und möglichst kostengünstige Scheidung? Dann sollten Sie folgendes beachten
Kostenlose ErsteinschätzungEine unkomplizierte Scheidung - Das müssen Sie jetzt wissen!
Sind Sie sich einig, dass Sie dauerhaft getrennte Wege gehen und einfach nur die Scheidung anstreben? Bevor Sie einen Scheidungsantrag über einen Rechtsanwalt einreichen können, müssen Sie mindestens ein Jahr lang "von Tisch und Bett" getrennt leben. Idealerweise geschieht dies in getrennten Wohnungen, unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung. Nutzen Sie diese Zeit, um sich über sämtliche mit der Trennung und Scheidung verbundenen Themen (wie Vermögen, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Aufenthalt und Umgang mit gemeinsamen Kindern usw.) Gedanken zu machen und diese Angelegenheiten außergerichtlich in einer vertraglichen Vereinbarung zu klären. Auf diese Weise beschränken Sie das gerichtliche Verfahren auf die reine Ehescheidung, möglicherweise noch auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs, und reduzieren die Kosten erheblich.
Vermeiden Sie Konflikte & Kosten
Das Hauptaugenmerk liegt darauf, unmittelbar nach der Trennung gemeinsame Lösungen zu identifizieren und diese rechtlich verbindlich zu regeln. Dies verringert das Konfliktpotenzial erheblich und verschafft Ihnen frühzeitig Planungssicherheit. Falls Uneinigkeit in bestimmten Angelegenheiten besteht, verfügen wir über ein Netzwerk von Mediatoren, die Ihnen bei Bedarf zur Seite stehen und Sie bei der Suche nach Lösungen unterstützen können.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist lediglich die Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Antragstellung erforderlich. Dadurch entfallen die Kosten für einen zweiten Anwalt, und Sie sparen die Hälfte der Rechtsanwaltsgebühren. Durch die außergerichtliche Regelung aller mit der Scheidung zusammenhängenden Themen in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung fallen die Rechtsanwaltsgebühren deutlich geringer aus als in gerichtlichen Verfahren. Auf diese Weise können die Rechtsanwaltsgebühren um bis zu ¼ reduziert werden. Zudem entstehen keinerlei Gerichtskosten. Insgesamt führt dieser Ansatz zu einer erheblichen Reduzierung der finanziellen Belastungen.
So kommen Sie zu Ihrer unkomplizierten Scheidung:
Machen Sie das Beste aus dem Trennungsjahr, um alle relevanten Angelegenheiten zu klären. Dadurch wird die Scheidung zu einer reinen Formsache. Wir führen Sie durch sämtliche wichtigen Punkte.
Kostenlose ErsteinschätzungFür mehr Informationen besuchen Sie unsere Partner Kanzlei CS Anwälte
So wird Ihre Scheidung so unkompliziert wie möglich
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Je schneller wir mit Ihnen die Scheidung klären, umso schneller sind Sie auf dem Weg in ein neues Leben
Fragen & Antworten zum Thema unkomplizierte Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung erweist sich als kostengünstiger und zeitlich weniger aufwendig im Vergleich zu einer strittigen oder Härtefallscheidung. Insbesondere, wenn das Ehepaar gemeinsame Kinder hat, ist eine einvernehmliche Scheidung oft ratsam. In diesem Fall haben sich die Ehegatten bereits über die Scheidung und idealerweise über deren Folgen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung, Versorgungsausgleich) geeinigt. Durch diese Einigkeit können die Scheidungskosten für einen zweiten Anwalt und einen langwierigen Scheidungsprozess vermieden werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung auf gemeinsames Begehren ist es lediglich erforderlich, dass der Antragsteller von einem Anwalt vertreten wird. Der Ehepartner, der den Scheidungsantrag nicht stellt, kann, muss aber nicht von einem Anwalt vertreten werden.
Wie bereits der Wortlaut beschreibt, setzt eine Scheidung im Einvernehmen grundsätzlich voraus, dass beide Ehepartner den übereinstimmenden Willen haben, die Ehe nicht fortzuführen. Der Gesetzgeber legt jedoch weitere wesentliche Voraussetzungen für den Scheidungsantrag und somit die einvernehmliche Eheauflösung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fest:
- Das Scheitern der Ehe muss gegeben sein (§1565).
- Das Ehepaar muss getrennt leben (§1567).
Der Antrag auf Ehescheidung kann nur eingereicht werden, wenn die Ehe als gescheitert angesehen werden kann und die Ehepartner seit mindestens einem Jahr "von Tisch und Bett getrennt leben". Das sogenannte Trennungsjahr ist daher für eine einvernehmliche Scheidung zwingend vorgeschrieben.
Ja es ist notwendig, einen Rechtsbeistand zu ernennen. Denn selbst bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren besteht in Deutschland für den Antragssteller die Anwaltspflicht. Es ist daher zwingend erforderlich, einen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht oder Familienrecht zu konsultieren, um den Antrag auf Scheidung beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Diese Anwaltspflicht gilt jedoch nur für den Antragsteller; der Ehepartner, der die Scheidung nicht beantragt, kann frei entscheiden, ob er sich anwaltlich vertreten lassen möchte oder darauf verzichtet.
Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung hängt grundsätzlich vom individuellen Einzelfall ab. Je mehr Scheidungsfolgen oder Regelungen getroffen und festgelegt werden müssen, desto länger kann es dauern, bis die Scheidung vollzogen ist. Dennoch ist die einvernehmliche Scheidung zweifellos die schnellste Form der Eheauflösung. Dank des Einvernehmens über das Ende der Ehe und dessen Folgen dauert eine einvernehmliche Scheidung in Deutschland in der Regel etwa 4 bis 6 Monate, einschließlich des Versorgungsausgleichs. Ohne den Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf 1 bis 3 Monate. Im Gegensatz dazu kann sich eine strittige Scheidung über mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger hinziehen.
Die Kosten einer einvernehmlichen Ehescheidung sind zweifelsohne geringer als die von strittigen Scheidungen oder Ehescheidungen aufgrund eines sogenannten Härtefalls. Dennoch lassen sich die anfallenden Kosten in drei Bereiche aufteilen:
- Gerichtsgebühren
- Anwaltsgebühren
- Auslagen und sonstige Kosten
Für die Berechnung der konkreten Kosten einer einvernehmlichen Scheidung sind nicht nur die einzelnen Kostenbereiche relevant, sondern auch der sogenannte Verfahrensstreitwert, anhand dessen alle Kosten und Gebühren berechnet werden.
Für die Scheidung auf gemeinsames Begehren gilt grundsätzlich, dass beide Eheleute die anfallenden Scheidungskosten zu gleichen Teilen tragen müssen. Das bedeutet, alle anfallenden Kosten werden durch zwei geteilt, und sowohl Ehemann als auch Ehefrau müssen ihren Anteil an den Kosten begleichen. Das Einvernehmen bietet jedoch erhebliches Einsparpotenzial im Vergleich zu anderen Scheidungsarten. Die Kosten für den Rechtsbeistand können halbiert werden, wenn nur der Antragsteller einen Anwalt beauftragt. Auch Gerichtsgebühren können positiv beeinflusst werden, wenn bereits vor der Antragstellung umfassende Regelungen und Vereinbarungen getroffen werden, sodass nur ein kurzer Gerichtstermin nötig wird. Sollte der finanzielle Spielraum selbst für die einvernehmliche Scheidung zu knapp werden, bietet sich zudem die sogenannte Prozesskostenhilfe an, die es weniger Vermögenden ermöglicht, trotz mangelnder Finanzen ein Gerichtsverfahren zu bestreiten.
Weitere Themenbereiche bei welchen wir uns für Sie einsetzen:
Scheidung & Immobilien
Um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben, sollten Sie schon vor der Scheidung alles Finanzielle in einer Vereinbarung regeln.
Scheidung so günstig wie möglich?
Eine außergerichtliche Regelung mit nur einem Rechtsanwalt. Dann wird die Scheidung zur reinen Formsache.
Scheidung und Kinder
Um einen Rosenkrieg und negative Auswirkungen auf Ihre Kinder zu vermeiden, sollten Sie außergerichtlich alle mit der Trennung verbundenen Themen in einer Vereinbarung regeln.
Darum CSR Sturm für Ihre Scheidung:
Die CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Schwäbisch Hall erreicht nachhaltige juristische Lösungen für Sie. Dabei liegt der Fokus auf möglichst einvernehmlichen und wirtschaftlich sinnvollen Ergebnissen, die im Interesse aller Beteiligten liegen.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend und legen dabei den Schwerpunkt auf schnelle, entschärfende und einvernehmliche außergerichtliche Verfahren. Wenn nötig, vertreten wir unsere Mandanten vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH.
Empathie, Zuverlässigkeit und Respekt sind die Grundlagen unserer Arbeit. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die von diesen Werten getragen wird.
Claudia Sturm
Annett Feuchter-Schulz
Bincy Koshy
Thomas Bauer