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Kündigungsfristenrechner

Berechnen Sie mit dem Rechtecheck-Kündigungsfristenrechner schnell und effizient, ob Ihre Kündigung fristgerecht war.

Kündigungsfristenrechner
Kündigungsfristen lassen sich einfacher berechnen als mit Zettel und Stift.
2. März 2021

In einem Arbeitsvertrag können Sie mit Ihrem Arbeitgeber theoretisch jedwede Dauer für eine Kündigungsfrist vereinbaren – allerdings dürfen die gesetzlichen Kündigungsfristen nach §622 BGB dabei nicht unterschritten werden. Für den Arbeitgeber verlängern sich die gesetzlichen Mindestfristen darüber hinaus mit der Zeit. Der Arbeitgeber kann sich nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit also nicht darauf berufen, dass die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nur einen Monat beträgt. Mit unserem Kündigungsfristenrecher können Sie überprüfen, ob bei einer Ihrer Kündigung die gesetzlichen Mindestfristen eingehalten wurde. Ist dies nicht der Fall, haben Sie bei einer Kündigungsschutzklage oft gute Aussichten auf den Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine Abfindung.

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*Bitte beachten Sie, dass diese Ergebnisse automatisch generiert wurden und keine Rechtsberatung ersetzen können.

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Enthält Ihr Arbeitsvertrag eine Klausel, nach der sich die gesetzlichen Kündigungsfristen auch auf die Kündigung durch den Arbeitnehmer auswirken, erfahren Sie mit unserem Kündigungsfristenrechner auch, wie lange Sie bei einer Eigenkündigung noch im Unternehmen bleiben müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Kündigungsfristenrechner trotzdem auf „Arbeitgeber“ stellen müssen, um diesen Wert auslesen zu können.

Beachten Sie außerdem: Durch einen Aufhebungsvertrag können Sie sich durchaus mit Ihrem Arbeitgeber darauf einigen, sich schon vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist zu trennen. In diesem Fall müssen Sie sich allerdings darauf einstellen, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist auf das Arbeitslosengeld 1 verhängt, weil Sie Ihre Arbeit „leichtfertig“ aufgegeben haben.

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