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Abfindung nach Betriebszugehörigkeit

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Zwei Männer einigen sich nach Jahren der Betriebszugehörigkeit auf eine Abfindung
9. Februar 2022

Nach einer Kündigung oder wenn ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, fragen sich viele Arbeitnehmer, wie viel Abfindung ihnen zusteht. Die Frage ist zwar schwer pauschal zu beantworten, die untenstehende Tabelle mit Angaben zur Abfindung nach Jahren der Betriebszugehörigkeit kann aber schon einmal eine erste Orientierung geben. Sie entspricht der üblichen Faustformel, nach der ein Arbeitnehmer für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit ein halbes Monatsgehalt (brutto) als Abfindung bekommt. Wer nicht selbst rechnen will, kann auch unseren Abfindungsrechner benutzen. Zu der Tabelle gibt es allerdings ein paar Einschränkungen:

  • Im Gegensatz zur Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit ist die Abfindung nicht gesetzlich geregelt. Sie ist letztlich nur ein Mittel, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden oder sie mit einem Vergleich zu beenden. Ausnahme: Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz kann der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung allen Arbeitnehmern, die auf eine Kündigungsschutzklage verzichten, eine Abfindung anbieten. In diesem Fall entspricht die untenstehende Tabelle zur Abfindung nach Jahren der Betriebszugehörigkeit der im Gesetz angegebenen Formel.
  • Auch die angegebene Höhe der Abfindung ist (außer im Fall von § 1a KSchG) nur eine grobe Richtschnur, die oft verwendet wird. Will der Arbeitgeber einen Mitarbeiter, dessen Entlassung vor Gericht voraussichtlich scheitern wird, unbedingt loswerden, ist er oft bereit, auch mehr zu bezahlen. Das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber hohe Lohnnachzahlungen fürchten muss, weil er auf Prozessbeschäftigung verzichtet hat. Ist die Kündigung dagegen rechtmäßig und wurde die Kündigungsfrist eingehalten, steht dem Arbeitnehmer rechtlich gesehen gar keine Abfindung zu. Hier bieten Unternehmen teilweise aber noch eine geringe Abfindung an, um sich den Prozess vor dem Arbeitsgericht zu sparen. Außerdem können in einem Sozialplan, in einem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag auch andere Regelungen getroffen werden.
  • Auch die persönliche Situation spielt eine Rolle. So kann man kaum 20 Monatsgehälter an Abfindung erwarten, wenn man nur noch 6 Monate bis zur Rente (oder bis zum Ende eines befristeten Arbeitsvertrags) hat.
  • Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf Bruttogehälter. Auf die Abfindung werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig, sie muss aber versteuert werden.
  • Bietet der Arbeitgeber nicht von sich aus eine Abfindung an, bleibt nur eine Kündigungsschutzklage. Dabei sollte man sich von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen. Ein Anwalt kann außerdem einschätzen, ob eine angebotene Abfindung angemessen ist.

Tabelle: Abfindung nach Jahren der Betriebszugehörigkeit

BetriebszugehörigkeitAbfindung
Abfindung nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit0,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Monatsgehalt
Abfindung nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit1,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit2 Monatsgehälter
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit2,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit3 Monatsgehälter
Abfindung nach 7 Jahren Betriebszugehörigkeit3,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit4 Monatsgehälter
Abfindung nach 9 Jahren Betriebszugehörigkeit4,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit5 Monatsgehälter
Abfindung nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit5,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit6 Monatsgehälter
Abfindung nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit6,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit7 Monatsgehälter
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit7,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 16 Jahren Betriebszugehörigkeit8 Monatsgehälter
Abfindung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit8,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit9 Monatsgehälter
Abfindung nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit9,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit10 Monatsgehälter
Abfindung nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit10,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 22 Jahren Betriebszugehörigkeit11 Monatsgehälter
Abfindung nach 23 Jahren Betriebszugehörigkeit11,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 24 Jahren Betriebszugehörigkeit12 Monatsgehälter
Abfindung nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit12,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 26 Jahren Betriebszugehörigkeit13 Monatsgehälter
Abfindung nach 27 Jahren Betriebszugehörigkeit13,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit14 Monatsgehälter
Abfindung nach 29 Jahren Betriebszugehörigkeit14,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit15 Monatsgehälter
Abfindung nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit15,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 32 Jahren Betriebszugehörigkeit16 Monatsgehälter
Abfindung nach 33 Jahren Betriebszugehörigkeit16,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 34 Jahren Betriebszugehörigkeit17 Monatsgehälter
Abfindung nach 35 Jahren Betriebszugehörigkeit17,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit18 Monatsgehälter
Abfindung nach 37 Jahren Betriebszugehörigkeit18,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 38 Jahren Betriebszugehörigkeit19 Monatsgehälter
Abfindung nach 39 Jahren Betriebszugehörigkeit19,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit20 Monatsgehälter
Abfindung nach 41 Jahren Betriebszugehörigkeit20,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 42 Jahren Betriebszugehörigkeit21 Monatsgehälter
Abfindung nach 43 Jahren Betriebszugehörigkeit21,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 44 Jahren Betriebszugehörigkeit22 Monatsgehälter
Abfindung nach 45 Jahren Betriebszugehörigkeit22,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 46 Jahren Betriebszugehörigkeit23 Monatsgehälter
Abfindung nach 47 Jahren Betriebszugehörigkeit23,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 48 Jahren Betriebszugehörigkeit24 Monatsgehälter
Abfindung nach 49 Jahren Betriebszugehörigkeit24,5 Monatsgehälter
Abfindung nach 50 Jahren Betriebszugehörigkeit25 Monatsgehälter

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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