Nach einer Kündigung oder wenn ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, fragen sich viele Arbeitnehmer, wie viel Abfindung ihnen zusteht. Die Frage ist zwar schwer pauschal zu beantworten, die untenstehende Tabelle mit Angaben zur Abfindung nach Jahren der Betriebszugehörigkeit kann aber schon einmal eine erste Orientierung geben. Sie entspricht der üblichen Faustformel, nach der ein Arbeitnehmer für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit ein halbes Monatsgehalt (brutto) als Abfindung bekommt. Wer nicht selbst rechnen will, kann auch unseren Abfindungsrechner benutzen. Zu der Tabelle gibt es allerdings ein paar Einschränkungen:
- Im Gegensatz zur Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit ist die Abfindung nicht gesetzlich geregelt. Sie ist letztlich nur ein Mittel, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden oder sie mit einem Vergleich zu beenden. Ausnahme: Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz kann der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung allen Arbeitnehmern, die auf eine Kündigungsschutzklage verzichten, eine Abfindung anbieten. In diesem Fall entspricht die untenstehende Tabelle zur Abfindung nach Jahren der Betriebszugehörigkeit der im Gesetz angegebenen Formel.
- Auch die angegebene Höhe der Abfindung ist (außer im Fall von § 1a KSchG) nur eine grobe Richtschnur, die oft verwendet wird. Will der Arbeitgeber einen Mitarbeiter, dessen Entlassung vor Gericht voraussichtlich scheitern wird, unbedingt loswerden, ist er oft bereit, auch mehr zu bezahlen. Das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber hohe Lohnnachzahlungen fürchten muss, weil er auf Prozessbeschäftigung verzichtet hat. Ist die Kündigung dagegen rechtmäßig und wurde die Kündigungsfrist eingehalten, steht dem Arbeitnehmer rechtlich gesehen gar keine Abfindung zu. Hier bieten Unternehmen teilweise aber noch eine geringe Abfindung an, um sich den Prozess vor dem Arbeitsgericht zu sparen. Außerdem können in einem Sozialplan, in einem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag auch andere Regelungen getroffen werden.
- Auch die persönliche Situation spielt eine Rolle. So kann man kaum 20 Monatsgehälter an Abfindung erwarten, wenn man nur noch 6 Monate bis zur Rente (oder bis zum Ende eines befristeten Arbeitsvertrags) hat.
- Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf Bruttogehälter. Auf die Abfindung werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig, sie muss aber versteuert werden.
- Bietet der Arbeitgeber nicht von sich aus eine Abfindung an, bleibt nur eine Kündigungsschutzklage. Dabei sollte man sich von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen. Ein Anwalt kann außerdem einschätzen, ob eine angebotene Abfindung angemessen ist.
Tabelle: Abfindung nach Jahren der Betriebszugehörigkeit
Betriebszugehörigkeit | Abfindung |
---|---|
Abfindung nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit | 0,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1 Monatsgehalt |
Abfindung nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2 Monatsgehälter |
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3 Monatsgehälter |
Abfindung nach 7 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4 Monatsgehälter |
Abfindung nach 9 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6 Monatsgehälter |
Abfindung nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit | 7 Monatsgehälter |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 7,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 16 Jahren Betriebszugehörigkeit | 8 Monatsgehälter |
Abfindung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit | 8,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit | 9 Monatsgehälter |
Abfindung nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit | 9,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 10 Monatsgehälter |
Abfindung nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit | 10,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 22 Jahren Betriebszugehörigkeit | 11 Monatsgehälter |
Abfindung nach 23 Jahren Betriebszugehörigkeit | 11,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 24 Jahren Betriebszugehörigkeit | 12 Monatsgehälter |
Abfindung nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit | 12,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 26 Jahren Betriebszugehörigkeit | 13 Monatsgehälter |
Abfindung nach 27 Jahren Betriebszugehörigkeit | 13,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit | 14 Monatsgehälter |
Abfindung nach 29 Jahren Betriebszugehörigkeit | 14,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit | 15 Monatsgehälter |
Abfindung nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit | 15,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 32 Jahren Betriebszugehörigkeit | 16 Monatsgehälter |
Abfindung nach 33 Jahren Betriebszugehörigkeit | 16,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 34 Jahren Betriebszugehörigkeit | 17 Monatsgehälter |
Abfindung nach 35 Jahren Betriebszugehörigkeit | 17,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit | 18 Monatsgehälter |
Abfindung nach 37 Jahren Betriebszugehörigkeit | 18,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 38 Jahren Betriebszugehörigkeit | 19 Monatsgehälter |
Abfindung nach 39 Jahren Betriebszugehörigkeit | 19,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit | 20 Monatsgehälter |
Abfindung nach 41 Jahren Betriebszugehörigkeit | 20,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 42 Jahren Betriebszugehörigkeit | 21 Monatsgehälter |
Abfindung nach 43 Jahren Betriebszugehörigkeit | 21,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 44 Jahren Betriebszugehörigkeit | 22 Monatsgehälter |
Abfindung nach 45 Jahren Betriebszugehörigkeit | 22,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 46 Jahren Betriebszugehörigkeit | 23 Monatsgehälter |
Abfindung nach 47 Jahren Betriebszugehörigkeit | 23,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 48 Jahren Betriebszugehörigkeit | 24 Monatsgehälter |
Abfindung nach 49 Jahren Betriebszugehörigkeit | 24,5 Monatsgehälter |
Abfindung nach 50 Jahren Betriebszugehörigkeit | 25 Monatsgehälter |