Abfindungsrechner
Wie viel Abfindung steht einem gekündigten Arbeitnehmer zu? Mit dem Abfindungsrechner können Sie es selbst berechnen.

Wie viel Geld es bei einer Kündigung als Abfindung gibt, ist unterschiedlich. Unser Abfindungsrechner bietet aber einen guten Anhaltspunkt. 29.09.2020
Zusammenfassung:
- Abfindungen werden häufig individuell ausgehandelt.
- Die Regelabfindung beträgt 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr.
- Unser Abfindungsrechner gibt Ihnen eine Einschätzung, wie viel Sie erwarten können.
Nicht jeder gekündigte Arbeitnehmer hat automatisch das Recht auf eine Abfindung. Im Zuge einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrages wird allerdings häufig trotzdem eine verhandelt. Gute Chancen haben Sie immer dann, wenn Ihr Arbeitgeber fürchten muss, eine Klage deutlich zu verlieren, weil er etwa das Kündigungsschutzgesetz missachtet oder vielleicht sogar einen Mitarbeiter mit Sonderkündigungsschutz entlassen hat. Die Höhe einer Abfindung richtet sich nach Bruttogehalt und Beschäftigungsdauer und beträgt meistens 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Mit unserem Abfindungsrechner können Sie Ihre Abfindung berechnen.
Jetzt Daten eingeben und berechnen:
Bruttomonatslohn
Beginn der Beschäftigung
Ende der Beschäftigung
Ihre voraussichtlliche Regelabfindung:
ca. 0,00 €
*Unsere Berechnung stellt lediglich eine vereinfachte Kalkulation dar.
In vielen Fällen weichen Abfingungshöhen von der Berechnung ab und sind teilweise deutlich höher.
Im Einzelfall sind allerdings auch Summen weit über oder unter der sogenannten Regelabfindung möglich. Beachten Sie allerdings, dass mehr als 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen können. Haben Sie eine Anschlussstelle sicher, muss Sie das zwar nicht stören, aber selbst dann stellt sich im komplexen Arbeitsrecht oft die Frage: Wurden Sie bei Ihrer Kündigung wirklich fair behandelt? Ein im Arbeitsrecht erfahrener Anwalt kann oft deutlich mehr für Sie herausholen als Sie selbst. Spätestens, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage anstreben, sollten Sie auf fachkundige Unterstützung nicht verzichten.
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Klage nur 3 Wochen Zeit haben – egal ob Sie die berechnete Abfindung bekommen oder Ihre Stelle behalten wollen.
Als Copywriter und Redakteur verarbeitet er seit mehr als einem Jahrzehnt komplexe Sachthemen in verständliche und auf den Leser maßgeschneiderte Inhalte. Bei Rechtecheck zeichnet er vor allem für den Bereich Arbeitsrecht und Kündigung verantwortlich.
Sebastian Franken studierte Jura in Köln und setzte schon dort einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt, den er auch im Rechtsreferendariat beim Landgericht Paderborn fortführte. Seine Tätigkeit als Anwalt begann er 2008 in Mönchengladbach, 2011 gründete er seine eigene Kanzlei im Oberbergischen. Dort baute er seinen Arbeitsrechts-Schwerpunkt konsequent bis zur Erlangung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ aus. Von 2017 bis 2019 war er Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Technischen Hochschule Mittelhessen. Sebastian Franken ist zudem im Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Jagd- und Waffenrecht und dem allgemeinen Zivilrecht tätig. Für Rechtecheck-Nutzer bietet er Arbeitnehmern bei Kündigungen eine kostenlose Ersteinschätzung an.