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Behandlungsfehler: Schadensersatz-Tabelle und Schmerzensgeld

4. Februar 2024

Kommt es aufgrund eines groben Behandlungsfehlers, eines Aufklärungsfehlers oder eines Dokumentationsfehlers durch einen Arzt oder eine Klinik zu einem Schadensfall, gilt dies als Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht. Im Falle solch eines Arztfehlers haben Sie i.d.R. Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch das Schmerzensgeld im konkreten Fall ausfällt, ist nicht gesetzlich geregelt und daher variabel. Dennoch gelten bestimmte Richtwerte, die der folgenden Schmerzensgeldtabelle entnommen werden können.

Schmerzensgeldtabelle für Behandlungsfehler

Schmerzensgeld oder Schadensersatz gibt es unter anderem bei Ärzte- & Behandlungsfehlern, falsch gestellten Diagnosen sowie Kunst- und Operationsfehlern. Auch bei missglückten Behandlungen im Krankenhaus, beim Einsatz von fehlerhaften Medizinprodukten (z.B. Allergan-Brustimplantaten) und Medikamenten haben betroffene Patienten Ansprüche. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, sich von einer erfahrenen Kanzlei für Medizinrecht beraten zu lassen. Wir haben einige Beispiele zusammengestellt:

Schlaganfall

  • Ein beginnender Schlaganfall wurde zunächst nicht diagnostiziert. Bei der Entlassung erfolgte ein Zusammenbruch des Patienten, auch dann wurde aber nicht sofort eine CT-Angiographie durchgeführt. Der Schlaganfall wurde daher erst mit erheblicher Verzögerung diagnostiziert.
    • Der Patient ist dauerhaft pflegebedürftig und kann seiner Arbeit nicht mehr nachgehen.
    • Bis zu 1,2 Mio. € an Schadensersatz und Schmerzensgeld

Fettabsaugung:

  • Schönheitschirurg muss aufgrund unregelmäßiger Konturen und starken Eindellungen Schmerzensgeld zahlen.
    • Deformationen im Bereich des Bauches, des Rückens, der Flanken und der Hüfte.
    • 4.000 Euro Schmerzensgeld

Hautkrebs:

  • Hautarzt ist nach fehlerhafter Therapie und mangelnder Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden schadensersatzpflichtig.
    • Fotodynamische Therapie nicht ordnungsgemäß, dadurch Wiederkehr der Krebserkrankung; Arzt hätte zu Standardtherapie raten müssen.
    • 15.000 Euro Schmerzensgeld

Gebärmutterausschabung:

  • Arzt haftet wegen unzureichender Aufklärung über Risiken der Operation.
    • Komplikationen führen zu Unfruchtbarkeit einer 28-jährigen Frau.
    • 15.000 Euro Schmerzensgeld

Versehentliche Eierstock-Entfernung:

  • Bei Entfernung des linken, tumorbefallenen Eierstocks wurde versehentlich auch der rechte Eierstock einer 15-jährigen Patientin herausgerissen.
    • Behandlungsfehler führt zu Unfruchtbarkeit und lebenslanger Hormonbehandlung.
    • 60.000 Euro Schmerzensgeld

Grüner Star:

  • Augenärztliche Fehlbehandlung führt zu einer Verminderung der gesamten Sehfähigkeit auf 30%.
    • Verspätete Behandlung durch fehlende Augeninnendruckmessung kann später noch zu vollständiger Blindheit führen.
    • 80.000 Euro Schmerzensgeld

Bandscheibenvorfall:

  • Bandscheibenvorfall wurde verspätet operativ versorgt und zudem wurde die Operation fehlerhaft durchgeführt.
    • Die Folgen sind Lähmungserscheinungen an Füßen, Blase und Mastdarm.
    • 180.000 Euro Schmerzensgeld

Querschnittslähmung:

  • Arzthaftung für Querschnittslähmung: Unzureichende Befunde und fehlerhafte Operationsmethode bei HWS-Operation begründen Anspruch auf Schadensersatz.
    • Bandscheibenprothese und die Versteifung (Fusion) mehrerer Wirbel führen zu Querschnittslähmung.
    • 400.000 Euro Schmerzensgeld

Geburtsschaden:

  • Atemstillstand während der Geburt führte beim Kind zu Hirnschäden und schweren Behinderungen.
    • Kristeller-Handgriff zu früh angewendet; bewirkte Gebärmutterriss.
    • 500.000 Euro Schmerzensgeld

Hüftoperation:

  • Gerinnungsstörung vor Hüftoperation nicht diagnostiziert. Grober Behandlungsfehler führte zu schweren Nachblutungen.
    • Schwere Nachblutungen führten zu zahlreichen stationären und auch intensivmedizinischen Behandlungen.
    • 580.000 Schmerzensgeld

Tuberkulöse Meningitis:

  • Behandlungsfehler, verspätete Diagnose und verspäteter Therapiebeginn führen zu schwersten Behinderungen. Rechtzeitige Therapie hätte Behinderung verhindert.
    • Patient bleibt auf dem Entwicklungsstand eines 3-4 Monate alten Kindes.
    • 700.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen

Gesunde Niere entfernt

  • Dem Patienten sollte eigentlich die erkrankte Milz entfernt werden. Stattdessen entfernte der Arzt eine gesunde Niere.
    • Der Patient muss lebenslang mit nur einer Niere auskommen und erneut operiert werden.
    • 90.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt natürlich stark von der individuellen Situation und der Schwere des Arztfehlers ab. Schmerzensgeld einzuklagen ist ein komplizierter und komplexer Vorgang, der ohne die Hilfe eines spezialisierten Anwalts kaum machbar ist. Beauftragen Sie einen kompetenten  Anwalt, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Und zögern Sie dabei nicht zu lange, da auch Ärztepfusch verjährt.

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