Schmerzensgeldtabellen bieten eine erste Orientierung über die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Behandlungsfehler
Kommt es aufgrund eines groben Behandlungsfehlers, eines Aufklärungsfehlers oder eines Dokumentationsfehlers durch einen Arzt oder eine Klinik zu einem Schadensfall, gilt dies als Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht. Im Falle solch eines Arztfehlers haben Sie i.d.R. Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch das Schmerzensgeld im konkreten Fall ausfällt, ist nicht gesetzlich geregelt und daher variabel. Dennoch gelten bestimmte Richtwerte, die der folgenden Schmerzensgeldtabelle entnommen werden können.
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Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt natürlich stark von der individuellen Situation und der Schwere des Arztfehlers ab. Schmerzensgeld einzuklagen ist ein komplizierter und komplexer Vorgang, der ohne die Hilfe eines spezialisierten Anwalts kaum machbar ist. Beauftragen Sie einen kompetenten Anwalt, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Und zögern Sie dabei nicht zu lange, da auch Ärztepfusch verjährt.
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Alle rechtlichen Informationen und neuesten Regelungen sowie Urteile zum Thema Gesundheit, Krankenversicherung, Schadensersatz im Gesundheitswesen und die Übernahme von Zusatzleistungen.
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