Behandlungsfehler sind an sich schon sehr kritische Angelegenheiten. Manchmal können sie glimpflich ausgehen, manchmal aber einschneidende Konsequenzen mit sich ziehen. Eine dieser tragischen Fälle ist die Querschnittslähmung, die sich aufgrund eines Ärztefehlers ergeben kann.
Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie es zu einer Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler kommen kann, wie Sie einen Behandlungsfehler beweisen müssen und wie Ihre Erfolgschancen vor Gericht aussehen.
Die Gesetzeslage sieht vor, dass die Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgen muss, die zum Zeitpunkt der Behandlung bestehen – außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wenn der Arzt oder die Klinik die medizinischen Standards nicht einhalten, liegt ein Behandlungsfehler vor.
Verwechseln Sie dabei Behandlungsfehler nicht mit Behandlungserfolg! Eine Behandlung kann durchaus fehlerfrei verlaufen, aber nicht das gewünschte Ergebnis erzielen (Behandlungserfolg). Kein Arzt ist zum Behandlungserfolg verpflichtet, da dieser auch bei bestmöglicher Behandlung nicht garantiert werden kann.
Andererseits kann es trotz eines Behandlungserfolgs zu unerwünschten Nebenwirkungen oder Folgeschäden kommen. So kann es sein, dass der Einsatz einer neuen Hüfte erfolgreich ist. Bei der Hüft-TEP könnte aber aufgrund mangelnder Hygiene eine Infektion auftreten (Behandlungsfehler, da der Hygienestandard nicht erfüllt wurde).
Ferner spielen in der Praxis sogenannte Aufklärungsfehler eine erhebliche Rolle. Hiervon spricht man, wenn der Arzt den Patienten falsch oder unvollständig über mögliche Therapie- oder OP-Risiken informiert, die ja selbst bei optimaler Behandlung auftreten können. Daneben kommt es häufig zu Diagnosefehler. Ein solcher Fehler liegt beispielsweise vor, wenn der Arzt bei einer Untersuchung ein Karzinom übersieht, welches deshalb erst verspätet behandelt werden kann.
Insbesondere Eingriffe im Bereich der Wirbelsäule benötigen höchste Präzision und ein „ruhiges Händchen“ des Chirurgen. Schon der kleinste Fehler bei einer Operation am Rücken kann zu massiven körperlichen Schäden führen, die weitreichende Auswirkungen auf das persönliche und wirtschaftliche Leben des Patienten haben. Die Behandlungsfehler können u.a. Nervenschäden oder Lähmungserscheinungen umfassen, sowie einen groben Behandlungsfehler in Form einer Querschnittslähmung darstellen. Somit kann die eigentlich geplante Linderung oder Beseitigung der Rückenbeschwerden das Ende des gewohnten Lebens und den Beginn eines völlig anderen Lebens darstellen
Bei möglichen Behandlungsfehlern sollten Sie zunächst Ihre Krankenkasse kontaktieren und sich im Rahmen einer Erstberatung erkundigen. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler beschaffen rund drei von vier Kassen Unterlagen von der Behandlungsseite. 70 Prozent der Kassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit einem Gutachten. Denn ein Behandlungsfehler im juristischen Sinn liegt dann vor, wenn der Patient nicht nur seinen Schaden nachweisen, sondern auch belegen kann, dass der Arzt einen Fehler gemacht und dass dieser zum Schaden geführt hat. Nur bei einem groben Behandlungsfehler wie (z.B. OP-Besteck im Patienten vergessen) ist der Nachweis einer korrekt ausgeführten Operation vom behandelnden Arzt erforderlich.
Die Gutachten der Schlichtungsstellen können dem Patienten im Prozess helfen, einen Fehler nachzuweisen. Eine Garantie für einen erfolgreichen Prozess ist das allerdings nicht. Vor Gericht wird in jedem Fall ein neues Gutachten erstellt.
Die Schmerzensgelder, die von Gerichten ausgesprochen werden, haben sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich erhöht. Wurden beispielsweise für eine Querschnittslähmung vom 11. und 12. Brustwirbel abwärts, die auf einem ärztlichen Behandlungsfehler beruht, im Jahre 1995 noch ein Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet 65.000 € zugesprochen (OLG Schleswig-Holstein), bekommen Klagende heutzutage für vergleichbare Verletzungen und Schädigungen in der Regel mindestens die doppelten Beträge zugesprochen. Schwerste Querschnittslähmungen führen heutzutage zu Schmerzensgeldern im Bereich von bis zu 500.000 €. Vergleichen Sie hierzu unsere Schmerzensgeldtabelle.
Diese hohen Beträge orientieren sich schlussendlich an Grad und Ausprägung der Lähmung und am Alter des Patienten: Einem jungen Patienten müssen immaterielle Einbußen ausgeglichen werden. So können die Verdienstausfälle über Jahrzehnte summiert über eine Million Euro betragen. Dazu kommen Ansprüche auf Ersatz für Haushaltsführungsschaden und Pflegekosten sowie den behindertengerechten Umbau der Wohnumgebung.
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