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Welche Rechte habe ich bei einem Hundebiss?

Hundebiss – welche Ansprüche haben Sie?
20. April 2024
  • Hundehalter haften grundsätzlich für Schäden, die durch einen Hundebiss hervorgerufen wurden.
  • Neben den Behandlungskosten sind auch körperliche und seelische Schmerzen ersatzfähig.
  • Der Anspruch auf Schadensersatz kann bei Mitverschulden gemindert werden.
  • Ein Hundebiss kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Der Hund ist bekanntlich der beste Freund des Menschen. Doch Hunde
sind nicht immer zutraulich und können sogar gefährlich sein. Dies
belegt eine Studie der Klinik für Kinderchirurgie der Berliner Charité
(2015). Demnach werden in Deutschland pro Jahr 30 000 bis 50 000
Bissverletzungen durch Tiere gemeldet. Dabei sind in 60 bis 80 Prozent
der Fälle, Hunde für die Verletzung verantwortlich. Doch was passiert,
wenn der Hund erst einmal zugebissen hat? Wir erklären Ihnen, welche
rechtlichen Ansprüche Ihnen bei einem Hundebiss zustehen.

Schadensersatz

Hundehalter haften grundsätzlich für das Verhalten ihrer Hunde.
Wurden Sie folglich gebissen, steht Ihnen ein Anspruch auf
Schadensersatz gegenüber dem Hundehalter zu.

Hundehalter ist, wer das Tier in seinem eigenen Interesse und auf
längere Dauer in seiner Gewalt oder Obhut hat. Hierbei ist es irrelevant,
wer Besitzer des Hundes, oder als ursprünglicher Halter im Chip
eingetragen ist.

Behandlungskosten

Nachdem Sie von einem Hund gebissen wurden, sollten Sie immer
zuerst einen Arzt aufsuchen. Die Wunde sollte immer professionell
gereinigt und fachmännisch behandelt werden. Nicht selten werden
Vorsorgemaßnahmen ergriffen damit sich der Biss nicht entzündet oder
eine Infizierung mit Tollwut o.ä. verhindert werden kann. Diese
Behandlung ist notwendig, damit Sie wieder genesen. Bei der
Behandlung entstehen Kosten. In den meisten Fällen wird Ihre
Krankenkasse für diese in Vorleistung treten. Da jedoch der
Hundehalter den Schaden, Ihre Verletzung verursacht hat, muss dieser
auch dafür Sorge tragen, dass der Schaden bestmöglich beseitigt wird.
Darunter fallen auch die Behandlungskosten. Bei einer Verletzung muss
der Tierhalter, dem zur Folge die Kosten für die Behandlung zahlen.

Hierzu zählen auch zukünftige Behandlungen die wahrscheinlich
vorgenommen werden müssen. Besonders bei Narbenbildung, oder
Nervenschädigungen ist davon auszugehen, dass auch zukünftig weitere
Behandlungen notwendig werden, um Ihren gesundheitlichen Zustand
wiederherzustellen, den Sie vor dem Hundebiss hatten.

Wichtig! Der Arztbesuch erleichtert zudem die Beweisführung bei der
Geltendmachung Ihrer Rechte. Die Anamnese durch den Arzt kann die
Art der Verletzung, die Behandlungsmethode und die notwendigen
Kosten belegen. Teilen Sie Ihrem Arzt daher mit, dass Sie die
Anamnese, sowie die bei der Krankenkasse abgerechneten Kosten als
Dokument benötigen.

Langfristige Einschränkungen

Bei gravierenden Verletzungen, aufgrund derer Sie in Ihrem Leben
dauerhaft eingeschränkt werden, stellen auch Schäden dar, die nach
dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) schadensersatzfähig sind. Ob und
inwiefern Sie durch den Biss langfristig beeinträchtigt sind, muss vor
Gericht bewiesen werden. Dies wird oftmals durch die Vorlage von
ärztlichen Gutachten nachgewiesen. Sie sollten sich vor der

gerichtlichen Geltendmachung anwaltlich beraten lassen, um eine
angemessene Schadenssumme festzulegen. Ihnen kann vor Gericht nur
zugesprochen werden, was Sie auch geltend machen. Das Gericht darf
die Schadenssumme nicht für Sie festlegen oder anpassen. Daher ist
eine genaue Festlegung der Anträge entscheidend.

Wichtig! Im Internet lassen sich viele Schadenstabellen finden die
genaue Schadensersatzsummen bei Körperverletzungen auflisten.
Diese sind und bleiben jedoch nur eine Orientierungshilfe. Es wird
immer im Einzelfall geprüft, ob die Schadensersatzsumme in der Höhe
nach angemessen ist. Auch hier wird empfohlen sich vorher anwaltlich
beraten zu lassen.

Schmerzensgeld

Weiter kann ein Hundebiss auch zu physischen und psychischen
Schmerzen führen. Auch diese sind im Rahmen eines immateriellen
Schadenersatzes ersatzfähig. Ein Biss eines Hundes kann ein
traumatisches Erlebnis sein. Nicht selten entwickeln Betroffene eine
Phobie oder haben mit dem Erlebnis noch Jahre psychisch zu kämpfen.
Die Konsequenzen und Spuren des Bisses, wie eine Narbenbildung im
Gesicht oder an anderen Stellen, können das Selbstbild langfristig
stören und seelische Leiden hervorrufen. Diese Schäden sollten Sie bei
der Geltendmachung Ihrer Ansprüche nicht vergessen.

Mitverschulden

Ihr Anspruch auf Schadensersatz kann jedoch aufgrund von
Mitverschulden gemindert werden. Dies mag auf den ersten Blick
befremdlich klingen, da man sich normalerweise selbst verletzen
möchte, aber es gibt besondere Sorgfaltspflichten im Umgang mit
Hunden die nicht nur Hundehalter treffen, sondern Jeden der mit
Hunden in Kontakt tritt.

Sollten Sie beispielsweise einen fremden Hund auf der Straße
streicheln, ohne den Hundehalter nach Erlaubnis zu fragen oder sich zu
versichern, dass der Hund nicht gefährlich ist, kann es dazu kommen,
dass Sie ein Mitverschulden trifft. Denn bei fremden Hunden muss im
Zweifel mit einem aggressiven oder gefährlichen Verhalten gerechnet
werden.

Als Faustformel gilt, je stärker Sie Gefahr des Hundes durch Ihr eigenes
Handeln verstärken, umso mehr wird Ihnen ein Mitverschulden
zugerechnet.

Strafanzeige

Hat der Hundehalter fahrlässig gehandelt, indem er den Hund zum
Beispiel weder angeleint hat oder sonstige Sicherheitsvorkehrungen
getroffen hat, kann dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben,
sofern Sie eine Strafanzeige stellen. So kann dies bereits den Tatbestand
einer fahrlässigen Körperverletzung erfüllen.

Autor

Samantha ist Juristin mit den Schwerpunkten Zivilrecht und Vertragsgestaltung. Sie absolvierte ihr erstes Staatsexamen in Bonn, erwarb einen LL.M. in Internationaler Schiedsgerichtsbarkeit in Stockholm und sammelte mehrere Jahre Berufserfahrung im Energie- und Vertragsrecht. Als engagierte Autorin bringt sie juristische Themen aus Begeisterung auf den Punkt.

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