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Der Scheidungsantrag – wer muss die Scheidung einreichen?

Ein Scheidungsanwalt bei der Ausarbeitung von Dokumenten wie einem Scheidungsantrag.
19. Februar 2021

Es klingt nach einer simplen Formalie: „Den Scheidungsantrag einreichen“. Formular ausfüllen, beim zuständigen Gericht abgeben, auf den Termin warten. Tatsächlich ist ein Scheidungsantrag aber ein nicht ganz unkompliziertes juristisches Dokument, dass von einem Anwalt verfasst und beim zuständigen Gericht eingereicht werden muss. In Deutschland herrscht bei einer Scheidung nämlich Anwaltspflicht, ohne einen Rechtsbeistand kommen Sie also ohnehin nicht aus.

Zwar können Sie die Kosten niedrig halten, wenn Sie sich auf einen einzelnen Scheidungsanwalt einigen, gerade dann müssen Sie sich vor dem Einreichen der Scheidung aber mit ihrem ehemaligen Partner einig sein, was Themen wie Unterhalt, Sorgerecht oder den Vermögensausgleich angeht. Ein Beratungs-Gespräch mit Ihrem Scheidungs-Anwalt sollte deshalb an erster Stelle stehen. Haben Sie dann Vereinbarungen für die Zeit nach Ihrer Scheidung getroffen, kann der Anwalt den Scheidungsantrag aufsetzen und frühestens mit Ende des verpflichtenden Trennungsjahres einreichen.

Form und Inhalt eines Scheidungsantrags

Im Netz finden sich Möglichkeiten zur „Online-Scheidung“, auf denen Sie den Scheidungsantrag quasi online ausfüllen können. Dafür werden dann alle Daten von Ihnen erhoben, die für den Antrag notwendig sind, etwa

  • Persönliche Angaben der Ex-Partner,
  • Daten eventueller Kinder und Sorgerechts-Vereinbarungen,
  • die letzte gemeinsame Adresse,
  • die Daten der Heiratsurkunde,
  • die ausdrückliche Erklärung über das Scheitern der Ehe,
  • das exakte Trennungsdatum,
  • wer von beiden den Scheidungsantrag stellt,
  • Informationen zu Unterhaltspflichten,
  • Einkünfte und Vermögenswerte beider Ex-Partner

und diverse weitere Inhalte. Technisch reichen Sie bei diesen Angeboten aber nicht die Scheidung ein, Sie vermitteln lediglich einem Anwalt alle notwendigen Informationen, damit er oder sie wiederum in Ihrem Auftrag die Scheidung ordentlich bei Gericht einreichen kann.

Der Grund dafür, dass Sie einen Scheidungsantrag nicht selbst einreichen können, liegt in seiner rechtlichen Komplexität. Daher zeigen wir Ihnen hier lediglich einige Ausschnitte aus einem anwaltlichen Antrag auf die Scheidung einer Ehe, statt Ihnen wie sonst ein Muster an die Hand zu geben.

Was steht im Scheidungs-Antrag?

Der wichtigste Punkt innerhalb des Scheidungsantrags ist selbstverständlich die Erklärung, dass die Ehe geschieden werden soll.

  • Die am 01.01.1998 vor dem Standesamt Musterstadt unter der Heiratsregister-Nr. 123 geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.
  • Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass Menschen sich leichtfertig scheiden lassen, deshalb muss ein Antrag auf Scheidung auch eine Begründung enthalten und den Ablauf des Trennungsjahres erklären. In Beispiel unten verweist der Antrag auf § 1565 Abs. 1 BGB, der die Ehe als gescheitert und damit scheidungsfähig ansieht, wenn die Lebensgemeinschaft der Parteien nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass sie wiederhergestellt werden kann.

Da selbst bei einer Scheidung mit nur einem Anwalt der Rechtsbeistand offiziell nur einen der beiden Ex-Partner vertritt, wird der jeweils andere als „Antragsgegner“ bezeichnet. Offiziell geht der Scheidungsantrag nämlich immer von nur einer der beiden Parteien aus.

Wie bei den meisten Verfahren benötigt man auch beim Scheidungs-Verfahren Beweise – bei Scheidungen sind das oft schlicht die Aussagen der Ehepartner vor Gericht. Auch das muss bereits im Antrag enthalten sein und sieht dann in etwa so aus:

Die Beteiligten leben seit dem 01.02.2020 voneinander getrennt. Das Trennungsjahr ist abgelaufen. Grundlage des Scheidungsantrags ist § 1565 Abs. 1 BGB.

Beweis:  Anhörung der Beteiligten im Scheidungstermin

Die Ehe der Beteiligten ist endgültig gescheitert. Die Eheleute haben sich auseinandergelebt. Gemeinsame Interessen bestehen nicht mehr. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit der Trennung am 01.02.2020 endgültig aufgehoben. Die Beteiligten lehnen es ab, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufzunehmen.

Der Scheidungsantrag ist endgültig. Der Antragsgegner wird diesem zustimmen.

Beweis: Anhörung der Beteiligten im Scheidungstermin

Was passiert, nachdem der Scheidungsantrag abgegeben wurde?

Hat der Scheidungsanwalt den Antrag eingereicht, muss meist noch ein Gerichtskostenvorschuss bezahlt werden. Danach erhält der Antragsgegner, also derjenige Ex-Partner, der den Antrag offiziell nicht gestellt hat, eine Abschrift um dazu Stellung zu nehmen. Wer sich gütlich einigt, spart hier erneut viel Zeit und Geld.

Danach kommt es zu einem Scheidungs-Gerichtstermin, der, sofern Sie sich schon vorab in allen Punkten einig sind, selten länger dauert als 30 Minuten. Am Ende steht der Scheidungsbeschluss. Sobald ihnen dieser postalisch zugeht, haben beide Parteien vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Geschieht dies nicht, wird die Scheidung kurz darauf rechtskräftig.

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