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Mehr Kindesunterhalt und Kindergeld ab 01.01.2021

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Berechnung des Kindesunterhalts: Die Düsseldorfer Tabelle wird jedes Jahr neu berechnet.
14. Dezember 2020

Zum 01.01.2021 werden die Sätze für Kindergeld sowie für den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle angepasst.

Zum Jahreswechsel steigt das Kindergeld auf 219 Euro für die ersten beiden Kinder (vorher 204 Euro), 225 für das dritte (zuvor 210 Euro) und 250 Euro ab dem vierten Kind (zuvor 235). Um von dieser Kindergelderhöhung zu profitieren, brauchen Sie sich nicht speziell anzumelden, sie wird einfach am Januar bei der Überweisung des Kindergeldes ausbezahlt.

Anders sieht die Sachlage beim Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle aus. Diese dient lediglich als Richtlinie bei Unterhalts-Entscheidungen und wird nur dann direkt umgesetzt, wenn die Unterhaltszahlungen für Trennungskinder als dynamischer Titel festgesetzt wurden. Wo das der Fall ist, erhöht sich der Kindesunterhalt je nach Altersstufe um etwa 25 bis 30 Euro pro Monat. Wo sich der Unterhalt nicht automatisch erhöht, sollten Sie das Gespräch mit dem Ex-Partner oder Elternteil suchen.

Was 2021 im Gegensatz zum Unterhalt gleich bleibt, ist der Selbstbehalt, er beträgt weiterhin 1.160 Euro für berufstätige Elternteile und 960 Euro für nicht erwerbstätige. Auch der Bedarf für studierende und volljährige Kinder mit eigenem Haushalt blieb mit 860 Euro gleich.

Unsere Info-Seite zum Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle haben wir entsprechend der neuen Werte für das Jahr 2021 angepasst.

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