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Rechte und Pflichten in der Ehe – das müssen Ehepartner beachten

Welche Pflichten gibt es in der Ehe?
20. November 2022

Zusammenfassung:

  • Die Pflichten in der Ehe umfassen die gegenseitige Fürsorge, Verantwortung und die eheliche Lebensgemeinschaft.
  • Zu den Rechten in der Ehe gehört das Wohnrecht, das beiden Partnern das Leben in der gemeinsamen Wohnung erlaubt.
  • Die Ehe verpflichtet weder zum Geschlechtsverkehr, noch zur Fortpflanzung.

Die Verlobung und die Hochzeit zählen für viele Menschen zu ihren romantischsten Momenten im Leben. Dass die Ehe ein Vertrag ist, den zwei Menschen miteinander schließen, vergessen dabei viele. Mit dieser vertraglichen Bindung, die grundsätzlich ein Leben lang gelten soll, gehen verschiedene Rechte und Pflichten einher.

Welche Pflichten existieren in der Ehe?

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von ehelichen Verpflichtungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB normiert er zum Beispiel, dass Ehepartner einander zu der ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sind und füreinander Verantwortung tragen.

Diese Aussage ist bewusst wage gehalten. Schließlich stammt die gesetzliche Regelung aus einer Zeit, in der die Ehe und die typische Beziehung noch anders aussahen. Deshalb muss der Wortlaut im Lichte der heutigen Umstände ausgelegt werden.

Grundsätzlich ist darunter zu verstehen, dass die beiden Ehepartner zusammenleben, sich einen Haushalt teilen und sich gegenseitig in ihrem Leben unterstützen sollen. Dies gilt allerdings nicht bedingungslos: Je nach Lebenssituation ist ein Zusammenleben nicht möglich. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Ehepartner in einer anderen Stadt arbeitet oder beruflich viel unterwegs ist.

Auch die gegenseitige Verantwortung hängt stark von den Lebensumständen des individuellen Paares ab. Dazu zählen zum Beispiel Unterhaltsansprüche, die Kindererziehung oder die Haushaltsführung.

Welche Rechte gibt es in der Ehe?

Die Ehe geht nicht nur mit gegenseitigen Verpflichtungen einher, sondern auch mit Rechten der Ehepartner. Ein wichtiges Eherecht ist zum Beispiel das Wohnrecht, das beiden Partnern für die Dauer der Ehe die Nutzung der gemeinsamen Wohnung erlaubt. Im Falle eines Streits darf also selbst der Partner, der der alleinige Eigentümer der Immobilie ist, den anderen nicht einfach vor die Tür setzen. Ausnahmen bestehen lediglich dann, wenn eine polizeiliche Anordnung oder ein richterlicher Beschluss vorliegt – also zum Beispiel im Falle von Gewalttaten in der Ehe.

Verpflichtet die Ehe zur Fortpflanzung?

Noch vor wenigen Jahrzehnten haben Paare gerade dann geheiratet, wenn sie Kinder bekommen wollten. Obwohl heute viele verheiratete Paare kinderlos bleiben, müssen sich frisch Vermählte trotzdem regelmäßig der Frage stellen, wann denn der Nachwuchs komme. Die Ehe verpflichtet nicht zur Fortpflanzung, weshalb jeder Ehepartner hier frei ist, seine Wünsche zu äußern und im Einklang mit ihnen zu leben.

Wünscht sich allerdings ein Partner ein Kind und der andere nicht, dürfen nicht einfach Verhütungsmittel heimlich abgesetzt werden. Dies fällt in den Pflichtenbereich der gegenseitigen Verantwortung: Wer sich mit seinem Partner darauf geeinigt hat, einer Schwangerschaft mit einer Verhütung vorzubeugen, darf diese Vereinbarung nicht einfach einseitig aufkündigen. Obwohl es sich dabei um eine eheliche Verpflichtung handelt, führt ein Verstoß in der Regel allerdings nicht zu rechtlichen Ansprüchen oder Sanktionen.

Verpflichtet die Ehe zum Beischlaf?

Noch im Jahr 1966 erließ der BGH ein Urteil (Az.: IV ZR 239/65), nachdem die Frau dazu verpflichtet sei, ihrem Partner trotz Widerwillen Beischlaf zu gewähren. Die Zeiten haben sich seitdem geändert und auch die Vergewaltigung in der Ehe wird seit 1997 als Straftat eingestuft. Trotzdem hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Ehe im gewissen Maße zum Beischlaf verpflichte. Das ist nicht der Fall – Ehepartner haben kein Recht auf Sex in der Ehe.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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