VerfGH: Temposünder bekommen Zugriff auf Wartungsprotokolle
News

Einmal nicht aufgepasst und schon wird man geblitzt. Oft glauben Verkehrssünder, dass sie gar nicht zu schnell gefahren sind. Oder man bekommt den Bußgeldbescheid und bezweifelt zumindest, dass man so schnell gefahren ist. Dann gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder man hat sich getäuscht oder die Messung stimmt nicht. In den Fällen, in denen man die Richtigkeit der Messung anzweifelt, hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz jetzt die Rechte der Autofahrer gestärkt: Wer Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vermeiden will, hat das Recht, auch die Wartungsprotokolle für das verwendete Messgerät einzusehen. (Beschluss vom 13.12.2021, Az. VGH B 46/21)
Kann ich Bußgeld, Punkte oder Fahrverbote vermeiden? Kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.
Die Entscheidung der Richter passt dabei zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Verfassungshüter hatten entschieden, dass man für ein faires Verfahren Zugang zu allen relevanten Unterlagen haben muss. Dazu zählen beispielsweise die Rohdaten der Messung oder Videoaufzeichnungen.
Für Autofahrer, denen zu unrecht eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, bedeutet das: Sie haben zukünftig einen weiteren Ansatzpunkt, um Fehler bei der Messung aufzudecken. Allerdings erfordert es einiges an Erfahrung, in den Wartungsprotokollen entsprechende Mängel zu finden. Betroffene sollten sich daher an einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt Einspruch prüfen.