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Schmerzensgeldtabelle für Motorradunfälle

17. Juni 2020

Gerade um lebensgefährliche Kopfverletzungen in Folge von einem Unfall zu vermeiden, sind Motorradfahrer verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wie wirkt sich aber die Missachtung der Helmpflicht oder fehlende Schutzkleidung auf die Höhe des Schmerzensgelds nach einem Motorradunfall aus? Erhält der Verletzte die volle Summe? Wie hoch das Schmerzensgeld sein kann, hängt von einigen Faktoren ab. Wir haben Ihnen zu Orientierung ein paar Gerichtsurteile zu Motorradunfällen in einer Schmerzensgeldtabelle zusammengestellt.

Bei Moped-Unfällen und Mofa-Unfällen dürften Schmerzensgeld und Schadensersatz bei vergleichbaren Verletzungen ähnlich hoch ausfallen. Allerdings dürften bei Mopeds und Mofas die Verletzungen aufgrund der geringeren Eigengeschwindigkeit tendenziell etwas weniger schwer ausfallen.

Von was ist die Höhe des Schmerzensgeldes abhängig?

Die Urteile der Gerichte geben nur einen groben Richtwert des Schmerzensgeldes an. Wie sehr die angegebene Geldsumme am Ende ausfällt, hängt stark vom Einzelfall ab. Dabei spielen insbesondere folgende Kriterien eine Rolle für die Höhe des Schmerzensgeldes:

  • Intensität und Art der Verletzung
  • Intensität der medizinischen Eingriffe
  • Dauer und Art der Behandlung bzw. Dauer der Erwerbsunfähigkeit
  • Psychischer Schaden (z.B. Trauma)

Hinzu kommt, dass die Schuld an einem Motorradunfall nicht immer nur bei einem der Beteiligten liegt. Hat der Motorradfahrer eine Teilschuld, wird sein Anspruch auf Schmerzensgeld und Entschädigung entsprechend gekürzt.

Motorradunfall ohne Helm?

In Deutschland gibt es sowohl bei Motorrädern als auch bei Rollern eine Helmpflicht. Wer ohne Helm beim Fahren erwischt wird, zahlt eine Strafe von 15 Euro. Es ist allerdings um einiges kostspieliger, wenn der Motorradfahrer keinen Helm trägt und in einen Unfall gerät. Verletzt der Zweiradfahrer diese Schutzpflicht, haftet er bei dem Unfall zu 30 Prozent für die eigenen Verletzungen. Das Schmerzensgeld fällt also geringer aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Motorradfahrer an dem Unfall schuld ist oder nicht, denn ohne Helm zu fahren gilt als Fahrlässigkeit. Übrigens: Auch ein nicht angemessener Helm (z.B. Fahrradhelm) ist fahrlässig.

Auch bei fehlender Schutzkleidung kann das Gericht das Schmerzensgeld kürzen, auch wenn eine angemessene Schutzkleidung in Deutschland keine Pflicht ist. Um wieviel sich Schadensersatz und Schmerzensgeld verringern, bestimmt jedoch das Gericht.

Das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall hängt von den Verletzungen ab.
Die Höhe des Schmerzensgeldes in Folge eines Motorradunfalles ist abhängig von der Verletzung und den dadurch entstandenen Schäden.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Motorradunfällen?

Verletzungen aufgrund fehlender Schutzkleidung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2006 – I-1 U 137/05

Ein Pkw und das hinter diesem fahrende Motorrad wollten gleichzeitig ein Auto überholen. Der Motorradfahrer wich dem ausschwenkenden Pkw aus und stürzte deshalb. Dabei hatten die beiden Beteiligten Fahrzeuge kein Kontakt miteinander. Bei dem Unfall hat sich der Motorradfahrer Verletzungen in Form von teilweise tiefen Schürfwunden an der linken Schulter, am linken und rechten Ellenbogens, des Knies, eine Verletzung des Brustkorbes sowie ein Schleudertrauma zugezogen. Dies sind typische Verletzungen für einen Zweiradfahrer, der abgesehen vom Helm keine Schutzkleidung trägt. Der Verletzte war 10 Tage lang in stationärer Behandlung und aufgrund der Verletzungen 16 Tage lang arbeitsunfähig.
Da der Motorradfahrer aufgrund fehlender angemessener Schutzkleidung für den Umfang der Verletzungen Mitschuld hat, bemisst sich das Schmerzensgeld auf 3.500 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den entstandenen Sachschaden am Motorrad.

Bewegungseinschränkung und Narben

Brandenburgisches OLG, Urteil vom 23.07.2009 – 12 U 29/09

Ein Motorradfahrer mit fehlender Schutzkleidung an den Beinen ist in den Anhänger eines links abbiegenden Pkws gefahren. Dabei kam es zu mehreren Schnittwunden an den Beinen und Verletzungen des Sprunggelenks. Der Verletzte war etwa 1,5 Monate lang stationär im Krankenhaus und hatte mehrere Operationen. Er musste für mehrere Monate behandelt werden und war 4 Monate lang arbeitsunfähig. In Folge des Unfalls litt der Motorradfahrer unter Bewegungseinschränkungen und erheblichen Verformungen und Narbenbildung am linken Bein.
Der Motorradfahrer erhielt Schmerzensgeld in Höhe von 14.000 Euro, da er aufgrund fehlender Schutzkleidung eine Mitschuld trägt.

Dauerhafter Schaden nach dem Motorradunfall

OLG Schleswig, Urteil vom 11.03.2016 – 17 U 112/14

Ein Motorrad-Fahrschüler fuhr in der zweiten Fahrstunde unkontrolliert über einen Kreisverkehr und stieß mit einem Pkw zusammen. Der Fahrschüler erlitt mehrere Rippenbrüche, ein gebrochenes Brustbein, sowie eine Verletzung des unteren Rückens. Als Folgeschaden hatte der Fahrschüler Funktionsbeeinträchtigungen der Wirbelsäule, erektile Dysfunktion und eine dauerhafte Beeinträchtigung bei langem Gehen oder Sitzen. Der Verletzte hielt sich einige Tage auf der Intensivstation, sowie in verschiedenen Rehabilitationskliniken auf. Er hatte insgesamt 5 Operationen.

Der Fahrlehrer hatte den Unfall zu verantworten und musste Schmerzensgeld in Höhe von 22.000 Euro zahlen. Zudem musste der Fahrlehrer für den Arbeitsausfall aufkommen.

Amputation des Beines nach Motorradunfall

OLG Frankfurt am Main, 26.02.2015 – 15 U 72/14

Nachdem ein Motorradfahrer vor einem Hügel versucht hat ein Pkw zu überholen, kam es zu einem Unfall mit einem entgegenkommenden Motorradfahrer. Dabei wurde der entgegenkommende Motorradfahrer am Bein so schwer verletzt, dass dieses amputiert werden musste. Deshalb musste der Verletzte sich lange im Krankenhaus aufhalten, sowie anschließend ein Rehabilitationscenter aufsuchen. Zudem war er gezwungen in eine behinderten-gerechte Wohnung umzuziehen.
Der überholende Motorradfahrer zahlte Schmerzensgeld von insgesamt 100.000 Euro sowie die erhöhten Mietkosten der neuen Wohnung.

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