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Streik am Flughafen – diese Rechte haben Fluggäste

Streik am Flughafen – diese Rechte haben Fluggäste
21. April 2023

Zusammenfassung:

  • Flugreisende haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich ihr Flug aufgrund eines Streiks verspätet oder er annulliert wird.
  • Dieser Anspruch umfasst eine Geldzahlung für die verspätete Ankunft und die Kostenübernahme für notwendige Übernachtungen im Hotel plus Verpflegung.
  • Streiken jedoch nicht die Mitarbeiter der Airline, sondern des Flughafens, haben Reisende keinen Anspruch gegen die Fluggesellschaft.

Das Hotel ist gebucht, der Flug bezahlt und der Koffer ist gepackt. Bei der Ankunft am Flughafen gerät die Vorfreude auf den anstehenden Urlaub aber schnell ins Wanken: Flughafenmitarbeiter streiken, weshalb ein Großteil aller Flüge plötzlich doch nicht durchgeführt werden. Das ist ärgerlich, denn Sie haben für Ihre Reise nicht nur bares Geld bezahlt, sondern sich auch extra frei genommen und andere Vorkehrungen getroffen. Welche Rechte Sie haben, wenn sich Flüge aufgrund eines Streiks verspäten oder annulliert werden und was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie hier.

Das Gespräch suchen mit der Fluggesellschaft

Stellen Passagiere am Flughafen oder einige Tage vor dem Abflug fest, dass sich ihre Reisepläne aufgrund eines Streiks ändern, sollten sie zuerst das Gespräch mit der Fluggesellschaft suchen. Die Airline kann insbesondere Reisenden, die bereits am Flughafen sind, mit etwas Glück einen alternativen Flug anbieten, sodass sich die Ankunftszeit nur um wenige Stunden verschiebt. Suchen Sie dafür am besten den Schalter der Fluggesellschaft auf, um direkt mit einem Mitarbeiter zu sprechen. So vermeiden Sie lange Wartezeiten am Telefon.

Stellen Sie bereits einige Tage vor dem Abreisetag fest, dass sich Ihr Flug verspätet oder er annulliert wurde, sollten Sie sich ebenfalls mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Reagiert sie nicht oder nicht schnell genug, sollten Sie ihr eine angemessene Frist setzen, innerhalb der sie Ihnen alternative Flüge anbieten muss. Erhalten Sie weiterhin keine Reaktion und rückt das Abflugdatum immer näher, können Sie auch selbst einen Ersatzflug buchen. Sammeln Sie in diesem Fall sämtliche Belege und Zahlungsnachweise, um später Ihre Ausgaben erstattet zu bekommen.

Anspruch auf Ersatzbeförderung

Die Fluggesellschaft muss alles Zumutbare unternehmen, um Sie so schnell wie möglich zu Ihrem Ziel zu befördern. Das wird in der Regel ein Ersatzflug sein. Fallen aufgrund des Streiks allerdings diverse Flüge aus, kann die Reise per Bahn oder sogar Bus eine Alternative sein. Hierfür trägt die Airline die Kosten.

Anspruch auf Hotelkosten und Verpflegung

Falls sich Ihre Reise verzögert und Sie keinen Ersatzflug am gleichen Tag erhalten, kann es Ihnen passieren, dass Sie in der Nähe des Flughafens übernachten müssen, um am nächsten Tag einen anderen Flug zu nehmen. Falls Sie ohnehin in der Nähe des Flughafens wohnen und Sie noch am Abflughafen sind, ist das kein Problem. Befinden Sie sich aber an einem Zwischenstopp oder sind Sie weit angereist, muss Ihnen die Fluggesellschaft ein Hotel und Verpflegung stellen. Fragen Sie den Mitarbeiter der Airline am Flughafen direkt nach einem Voucher. So müssen Sie die Kosten nicht vorstrecken und später Ihrem Geld hinterherlaufen.

Anspruch auf Erstattung des Flugpreises

Fällt Ihr Flug aus, kann es passieren, dass Sie an alternativen – und damit späteren – Flügen kein Interesse haben. Möchten Sie ganz auf Ihre Reise verzichten, haben Sie das Recht auf eine Erstattung des Flugpreises. Nehmen Sie hingegen einen Ersatzflug, haben Sie keinen Anspruch auf eine volle Erstattung des Flugpreises. Sie können aber stattdessen einen Schadensersatzanspruch für die Verspätung geltend machen.

Entschädigung für gestrichene Flüge bei Streik?

Fluggesellschaften müssen ihren Gästen grundsätzlich eine Entschädigung zahlen, wenn sich der Flug verspätet oder ausfällt aus Gründen, die der Fluggast nicht zu vertreten hat und in der Sphäre der Airline liegen. Bei Streiks ist dies nicht ganz einfach: Der Reisende selbst kann nichts dafür, allerdings ist auch die Fluggesellschaft nicht direkt dafür verantwortlich – es streiken schließlich die Arbeitnehmer.

Hier nimmt der EuGH folgende Differenzierung vor: Streikt das Flughafenpersonal, liegt das Problem nicht in der Sphäre der einzelnen Fluggesellschaft, weshalb sie keine Entschädigung zahlen muss. Streiken allerdings die Mitarbeiter der Airline selbst, ist sie zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet.

Rechtecheck hilft: kostenloser Service bei Flugverspätungen

Nach EU-Verordnung 261/2004 steht allen Passagieren eine Entschädigung von bis zu 600 Euro (je Fluggast) zu, wenn ein Flug von oder innerhalb der EU (oder mit einer europäischen Airline) abgesagt oder umgeleitet wurde, die Zeiten deutlich verändert wurden, oder mehr als drei Stunden verspätet war. Mit unserem kostenlosen Service können Sie jetzt innerhalb von 2 Minuten Ihre Entschädigung einfach und schnell selbst fordern. Hier kommen Sie zu unserem neuen Service: rechtecheck.de/flugverspaetung-entschaedigung

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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