Der BGH hat entschieden: Mehrere Beitragsanpassungen der AXA in der privaten Krankenversicherung waren in den letzten Jahren unwirksam (Urteil vom 16.12.2020, Aktenzeichen IV ZR 314/19 und IV ZR 294/19). Für die Versicherten bedeutet das: Sie können die Beitragserhöhungen anfechten und damit rückwirkend ihre Kosten senken. Für die zurückliegenden Beitragszahlungen kann der Versicherer die vom BGH gerügten Formfehler auch nicht heilen. Allerdings gelten ab der Heilung der Formfehler (z.B. im Rahmen einer korrekten Erhöhung) auch die alten Erhöhungen für die folgenden Beiträge.
BGH: Beitragserhöhungen der AXA-PKV unwirksam
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