Suche

Deutschlands Anwaltsportal mit über 90.000 Einträgen


Services

Magazin

Vorlagen

Fremde Bilder rechtssicher nutzen – das sollten Sie beachten

Bilder rechtssicher nutzen
5. Mai 2023

Zusammenfassung:

  • Verwenden Sie Bilder nie ohne die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers.
  • Informieren Sie sich vor dem Erwerb einer Lizenz über ihren Umfang, denn der ist oft auf eine bestimmte Nutzungsart oder einen Zeitraum beschränkt.
  • Auch die Nutzung „lizenzfreier“ Bilder ist regelmäßig eingeschränkt. Fragen Sie deshalb im Zweifel beim Rechteinhaber nach.

Webseiten sind heute ohne Bilder kaum noch denkbar. Wer nicht selbst zum Fotografen werden möchte, kann sich passende Fotos einfach auf entsprechenden Datenbanken finden. Gerade bei sehr günstigen oder gar kostenlosen Anbietern kommen aber gerne einmal Zweifel auf: Dürfen Sie die Bilder nun wirklich einfach so verwenden? Oder ist die Nutzung beschränkt – zum Beispiel auf den privaten Gebrauch? Und was genau bedeutet eigentlich lizenzfrei? Wir verraten Ihnen, worauf Sie bei der Verwendung von Bildern aus dem Internet achten sollten, um keine kostspieligen Urheberrechtsverstöße zu begehen.

Verwenden Sie Bilder nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Rechteinhabers

Eine schnelle Google-Suche, ein Klick auf den “Fotos”-Tab – und schon offenbaren sich Ihnen unzählige hübsche Bildchen, die sich hervorragend auf Ihrer Website machen würden. Mit nur einem Klick können Sie sie downloaden und einfügen. Einfach, nicht?

Wer so vorgeht, darf schon bald mit einer urheberrechtlichen Abmahnung rechnen. Denn Bilder sind fremdes Eigentum, das Sie nicht einfach verwenden dürfen. Was beim Auto des Nachbarn einleuchtet, wird bei Fotos im Internet noch immer gerne falsch gemacht. Unerfahrene Webseitenbetreiber halten das Internet oft auch für zu groß, als dass der Urheber die Rechtsverletzung bemerken könnte. Das ist aber nicht der Fall: Gerade größere Anbieter und Plattformen durchsuchen mit Hilfe von Softwares regelmäßig automatisiert das Internet, sodass rechtliche Konsequenzen in der Regel nicht lange auf sich warten lassen.

Lesen Sie die Lizenzbedingungen

Egal, ob Sie ein Bild bei einer Online-Plattform downloaden möchten oder es direkt von einem Fotografen erwerben: Informieren Sie sich im Vorhinein darüber, ob und wie Sie das Foto nutzen dürfen. Jeder Anbieter hat seine eigenen Bedingungen, weshalb Sie letztlich nicht darum herumkommen, genauer nachzulesen.

Einige Plattformen bieten Bildmaterial kostenlos für die private Nutzung an, berechnen aber für den kommerziellen Gebrauch ein Entgelt, um so die Plattform zu finanzieren. Andere bieten Fotos zur kostenlosen Verwendung an, sofern der Fotograf bzw. die Plattform als Quelle angegeben wird. Die Lizenzbedingungen verraten Ihnen genau, welche Nutzungsrechte Sie erwerben und welche Verwendungszwecke davon nicht mehr umfasst sind.

Lizenzfrei = unbeschränkt nutzbar?!

Der Begriff “lizenzfrei” lässt den Laien vermuten, dass die infragestehenden Fotos frei nach Belieben verwendet werden dürfen. Tatsächlich verwenden viele große Plattformen im Internet den Begriff, um damit Interessierte auf ihre Webseite zu locken. Was tatsächlich damit gemeint ist, unterscheidet sich wieder von einem Anbieter zum nächsten. Deshalb sollten Sie einen genauen Blick in die AGB des Anbieters werfen und im Zweifel nachfragen.

Müssen Sie den Urheber nennen?

Auf vielen Webseiten stolpern Sie über Bilder, unter denen der Fotograf und/oder die Plattform ausgewiesen sind, von der das Foto bezogen wurde. Grund dafür ist das sogenannte Urheberbenennungsrecht nach § 13 Urheberrechtsgesetz. Die Norm sieht vor, dass der Urheber selbst entscheiden darf, ob und in welcher Form er anzugeben ist.

Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, den Urheber des Werkes zu nennen. Das entbindet Sie auch nicht von dem Kauf einer Lizenz. Lediglich dann, wenn der Rechteinhaber ausdrücklich auf eine Nennung verzichtet, dürfen Sie einen entsprechenden Vermerk weglassen.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

Das könnte Sie auch interessieren: