Suche

Deutschlands Anwaltsportal mit über 90.000 Einträgen


Services

Magazin

Vorlagen

Verkehrsopferhilfe zahlt Schadensersatz u.a. bei Fahrerflucht

24. Oktober 2019

Bei einem Verkehrsunfall mit einem Kraftfahrzeug zahlt normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die entstandenen Schäden. Allerdings gibt es dabei Lücken im Versicherungsschutz. Insbesondere wenn der Unfallverursacher nicht festgestellt werden kann (Fahrerflucht), wenn das Fahrzeug nicht versichert war, wenn das Versicherungsunternehmen zahlungsunfähig ist oder wenn der Unfall vorsätzlich verursacht wurde, springt keine Versicherung ein. Für solche Fälle gibt es die Verkehrsopferhilfe.

Was ist die Verkehrsopferhilfe?

Der Verkehrsopferhilfe e.V. ist ein Verein, in dem alle deutschen Kfz-Versicherer vertreten sind. Der Verein stellt den Garantiefonds (bzw. Entschädigungsfonds), der nach den §§ 12 ff Pflichtversicherungsgesetz vorgeschrieben ist, um die Opfer von Verkehrsunfällen zu entschädigen, wenn

  • das verursachende Fahrzeug nicht festzustellen ist,
  • das Kraftfahrzeug (pflichtwidrig) nicht versichert war,
  • wenn die Versicherung insolvent ist oder
  • der Schaden vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt wurde.

Die Verkehrsopferhilfe wird von den Versicherungsunternehmen finanziert. Sie ist nur für Unfälle zuständig, die von einem Kraftfahrzeug (bzw. Anhänger) verursacht wurden – nicht jedoch bei Schäden, für die z.B. Fußgänger oder Radfahrer verantwortlich sind.

Den Antrag auf Schadensersatz kann man direkt bei der Verkehrsopferhilfe stellen. Die Schadensabwicklung erfolgt dann aber nicht über den Verkehrsopferhilfe e.V., sondern über eines der Mitglieder.

Der Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe ist ursprünglich nur für Unfälle in Deutschland zuständig. Für Unfälle im europäischen Ausland (genau gesagt im europäischen Wirtschaftsraum EWR**) betreibt der Verein allerdings eine Entschädigungsstelle.

Die Adresse der Verkehrsopferhilfe lautet:
Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstr. 43 / 43 G
10117 Berlin

Was zahlt die Verkehrsopferhilfe?

Leider kommt es oft vor, dass nach einem Unfall der Verursacher nicht festzustellen ist, insbesondere wegen „unerlaubtem Entfernen vom Unfallort“. Allerdings können solche Fälle auch leicht für einen Versicherungsbetrug fingiert werden. Außerdem können sich Fahrzeugbesitzer durch eine Vollkasko-Versicherung gegen Schäden an ihrem Fahrzeug absichern. Daher zahlt die Verkehrsopferhilfe in Fahrerflucht-Fällen nur, wenn ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist. (Dann übernimmt sie aber auch Sachschäden mit einer Selbstbeteiligung von 500 €.) In allen anderen Fällen gilt diese Einschränkung nicht.

Für Personenschäden bezahlt die Verkehrsopferhilfe bis zu 2,5 Mio. € pro Geschädigten, insgesamt aber maximal 7,5 Mio. € pro Unfall. Sofern Sachschäden übernommen werden, sind die Kosten bei der Verkehrsopferhilfe auf 500.000 € gedeckelt.

Schmerzensgeld wird bei Fahrerflucht nur in außergewöhnlichen Fällen mit dauernden und erheblichen Beeinträchtigungen gezahlt.

Welche Probleme können sich bei der Verkehrsopferhilfe ergeben?

Die Verkehrsopferhilfe kommt nur subsidiär für Schäden auf, also nur, wenn keine andere Versicherung einspringt und auch der Unfallverursacher nicht zahlt. Das gilt z.B., wenn das Unfallopfer eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug hat. Außerdem werden Behandlungskosten und Reha i.d.R. bereits von der Krankenversicherung (bzw. teilweise von der Rentenversicherung) gedeckt.

Die Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe verjähren außerdem nach 3 Jahren zum Jahresende. Danach werden die Schäden nicht mehr übernommen.

Die Schäden können zwar formlos bei der Verkehrsopferhilfe geltend gemacht werden, ein Anwalt kann hier aber sehr hilfreich sein. Dieser kann z.B. sicherstellen, dass das Unfallopfer – bzw. seine Hinterbliebenen – auch alle bestehenden Ansprüche geltend macht. Außerdem kann ein Anwalt eher einschätzen, in welcher Höhe die Forderungen angemessen sind. Laien können hier leicht wichtige Aspekte übersehen oder ihre Forderungen zu niedrig ansetzen. Dass die von der Verkehrsopferhilfe beauftragte Versicherung von sich aus zusätzliche Ansprüche recherchiert oder mehr zahlt als gefordert, ist eher unwahrscheinlich. Darüber hinaus kann ein Anwalt auch sicherstellen, dass Forderungen gegenüber dem richtigen Anspruchsgegner geltend gemacht werden. So werden unnötige Verzögerungen – auch im Hinblick auf die Verjährung – vermieden.

** Zum EWR gehören die Länder der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien („Vereinigtes Königreich“, „England“), Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande („Holland“), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

FAQ zur Verkehrsopferhilfe

Was ist die Verkehrsopferhilfe?

Die Verkehrsopferhilfe dient dazu, die Opfer von Verkehrsunfällen zu entschädigen, wenn ansonsten kein Versicherungsschutz besteht.

Zahlt die Verkehrsopferhilfe Schmerzensgeld?

Bei Fahrerflucht zahlt die Verkehrsopferhilfe nur in Ausnahmefällen Schmerzensgeld.

Das könnte Sie auch interessieren: