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Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen – geht das?

Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen – geht das?
24. Juni 2023

Zusammenfassung:

  • Rechtsschutzversicherungen können in den meisten Fällen nur vorbeugend abgeschlossen werden.
  • Dies ist auch gut so – denn diese Maßnahme senkt die Kosten für den einzelnen Versicherten.
  • Bei einzelnen Anbietern können Sie auch rückwirkend eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Daran sind allerdings strenge Voraussetzungen und vor allem hohe Preise geknüpft.

Und plötzlich ist er da, der Rechtsstreit: Vielleicht hat Ihnen jemand mit den berühmten Worten “Sie hören von meinem Anwalt!” gedroht, vielleicht möchten Sie selbst rechtlich gegen jemanden vorgehen. Wer sich aber einmal mit den Kosten eines Rechtsstreits auseinandergesetzt hat, weiß: Das wird nicht billig. Hätten Sie doch bloß in der Vergangenheit eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die Ihnen nun unter die Arme greifen könnte. Denn rückwirkend geht das ja nicht mehr – oder? Hier lesen Sie, ob Sie auch noch im Nachhinein eine Rechtsschutzversicherung abschließen können und ob dies sinnvoll ist.

Rückwirkender Rechtsschutz? In der Regel nicht möglich

Die meisten Menschen rechnen nicht damit, jemals in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Dabei kann es dazu schneller kommen, als viele denken. Denn Fehler passieren und selbst dann, wenn Sie immer alles richtig machen, muss das nicht für Ihr Gegenüber gelten.

Gerade, wenn es um kleinere Beträge geht, stellt sich dann schnell die Frage: Lohnt sich ein Rechtsstreit überhaupt? Denn die Kosten für den Anwalt und das Gericht wachsen schnell über den Betrag hinaus, der geltend gemacht wird.

Wer rechtsschutzversichert ist, muss sich diese Frage nicht stellen. Denn die Versicherung kommt in dem Fall für die Anwalts- und Gerichtskosten auf. Wer sich das Geld für die Versicherung bisher lieber gespart hat, muss nun umso tiefer in die Tasche greifen.

Ein rückwirkender Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist in der Regel nicht möglich. Das bedeutet, dass Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bereits abgeschlossen haben müssen, bevor es zu dem auslösenden Ereignis kommt. Oft reicht nicht einmal das: Die meisten Versicherungen vereinbaren eine Wartezeit, in der der Versicherungsschutz noch nicht greift – zum Beispiel eine Karenzzeit von drei Monaten. Dies soll den Missbrauch der Versicherung erschweren und verhindern, dass Versicherte sofort nach dem Versicherungsfall schnell noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen und behaupten, das Ereignis sei direkt nach dem Abschluss geschehen.

Warum kann eine Rechtsschutzversicherung meist nicht rückwirkend abgeschlossen werden?

Aber wo liegt eigentlich das Problem? Schließlich zahlen Sie doch für die Rechtsschutzversicherung und auf ein, zwei Monate kann es doch auch nicht ankommen, oder?

Versicherungsunternehmen können deshalb verhältnismäßig günstige Preise anbieten, weil die meisten Versicherten ihre Rechtsschutzversicherung nie oder nur einmal benötigen. Wäre ein rückwirkender Rechtsschutz möglich, würden diese Zahlen rasant in die Höhe schnellen – und dazu führen, dass alle Versicherungsnehmer deutlich mehr zahlen müssten. Diese Maßnahme dient also letztlich dem Schutz aller Versicherten.

Wenige Anbieter bieten auch rückwirkende Rechtsschutzversicherungen an

Sehr wenige Rechtsschutzversicherer versichern Sie auch rückwirkend. Allerdings ist dies an strenge Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Rechtsschutz ist meist beschränkt (zum Beispiel auf Miet- und Verkehrsrecht)
  • Die Fälle, die laut den Vertragsbedingungen tatsächlich übernommen werden, sind sehr überschaubar
  • Sie gehen lange Laufzeiten zu hohen Preisen ein, damit sich Ihr Vertrag für die Versicherung doch noch lohnt

Letztlich zahlen Sie für den rückwirkenden Versicherungsschutz (falls er überhaupt infrage kommt) einen hohen Preis. Oft lohnt es sich deshalb, die Kosten selbst zu tragen und eine reguläre Rechtsschutzversicherung für die Zukunft abzuschließen.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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