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Musterfeststellungsklage zu Mieterhöhung scheitert vor BGH

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19. März 2021

Zum Jahreswechsel 2018/2019 war eine mieterfreundliche Gesetzesänderung in Kraft getreten: Seitdem dürfen Vermieter die Kosten einer Modernisierung nur noch zu einem kleineren Teil auf die Mieter abwälzen. In der ersten Musterfeststellungsklage zum Mietrecht ging es um die Frage, ob ein Vermieter die Modernisierung schon Jahre im Voraus ankündigen durfte, um noch die alte Regelung nutzen zu dürfen. In einem Urteil (Az. VIII ZR 305/19) hat der BGH nun entschieden: Es gibt keine Höchstfrist für die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen. Die Ankündigung wäre nur unzulässig, wenn die Maßnahmen in einer sehr fernen Zukunft geplant wären (z.B. mehr als 10 Jahre) oder die Planungen für eine korrekte Ankündigung noch nicht konkret genug wären.

Der Fall betrifft direkt nur die Mieter des Hohenzollernkarrees in München, wirkt sich aber wohl auf viele Mieter in ganz Deutschland aus. Für einzelne Mieter sollen sich die Mieten gemäß der Ankündigung mehr als verdoppeln. Allerdings sehen die Anwälte des Mietervereins auch noch andere Ansatzpunkte, sich gegen diese Erhöhungen zu wehren.

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