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EuGH: Keine Entschädigung für Flugumleitung von Tegel nach Schönefeld

flugumleitung
23. April 2021

Landet ein Flugzeug nicht am vorgesehenen Ziel, haben die Passagiere eigentlich ein Recht auf pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Das gilt zumindest, wenn keine „außergewöhnlichen Umstände“ schuld waren. Immerhin kommt die Umleitung einem Flugausfall für den ursprünglichen Flugplan gleich. Der EuGH hat aber am 22.4.2021 entschieden, dass das nicht für nahegelegene Ausweichflughäfen gilt (Rechtssache C-826/19).

In dem Fall wurde ein leicht verspäteter Flug von Wien nach Berlin-Tegel umgeleitet nach Schönefeld. Statt auf eine pauschale Entschädigung von 250 € nach der EU-Fluggastrechteverordnung hat der Passagier nur Anspruch auf Ersatz seiner zusätzlichen Kosten.

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Nach EU-Verordnung 261/2004 steht allen Passagieren eine Entschädigung von bis zu 600 Euro (je Fluggast) zu, wenn ein Flug von oder innerhalb der EU (oder mit einer europäischen Airline) abgesagt oder umgeleitet wurde, die Zeiten deutlich verändert wurden, oder mehr als drei Stunden verspätet war. Mit unserem kostenlosen Service können Sie jetzt innerhalb von 2 Minuten Ihre Entschädigung einfach und schnell selbst fordern. Hier kommen Sie zu unserem neuen Service: rechtecheck.de/flugverspaetung-entschaedigung

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