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Auslandskrankenversicherung – Was muss ich beachten?

26. Februar 2018

Keine Reise ohne Auslandskrankenversicherung!

Urlaub und Reisen verbindet man in erster Linie mit Spaß, guter Laune und Entspannung, dennoch kann es vorkommen, dass man auch während dieser unbeschwerten Zeit krank oder verletzt wird. Hat man dann keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, kann der Urlaub dann schnell zum teuersten des Lebens werden. Ambulante und stationäre Heilbehandlungen, teure Arzneimittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Bergungskosten und/oder ein Krankenrücktransport nach Deutschland können schnell mehrere Zehntausend Euro kosten und den Rahmen Ihrer Reisekasse sprengen.
Erfahren Sie hier, wann sie eine Reisekrankenversicherung abschließen sollten und worauf Sie dabei achten müssen.

Bin ich im Urlaub nicht durch die gesetzliche Krankenkasse geschützt?

Auch wenn die Vermutung naheliegt, dass die gesetzliche Krankenkasse auch für Krankheitsfälle im Ausland aufkommt, ist dies leider nicht oder zumindest nur beschränkt der Fall. Generell übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur Schadensfälle, die innerhalb der Schengen-Staaten** entstanden sind, d.h. Versicherungsschutz besteht lediglich in Ländern mit welchen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialabkommen vereinbart hat.
Doch selbst in diesen Ländern kann es sein, dass man im Schadensfall ganz oder teilweise auf den Kosten sitzen bleibt. Es kann nämlich vorkommen, dass der behandelnde Arzt die Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert und den Patienten daraufhin als Privatpatienten behandelt. Abgesehen davon, dass die Behandlung dann sofort gezahlt werden muss, sind auch die Kosten dementsprechend höher und werden im Anschluss nicht in voller Höhe von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt.
Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn ein Rücktransport nach Deutschland nötig wird, da dieser nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen verankert ist.
Um auch diese Kosten ersetzt zu bekommen ist eine Auslandskrankenversicherung unabdingbar. Versicherer wie z.B. die Hanse Merkur bieten solche Policen oft schon für wenige Euro an.

Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung – Welche Versicherung benötige ich?

Spätestens wenn ihr Urlaubsziel außerhalb der Schengen-Staaten liegt, sollten Sie eine Reisekrankenversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Der entscheidende Unterschied liegt dabei in der Reisedauer.
Für einen Urlaub bis zu ca. acht Wochen sind sie mit einer Reisekrankenversicherung gut beraten, da diese einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet und schon ab 10 Euro z.B. bei der Ergo Direkt zu haben ist.
 

Reisekrankenversicherung: Jahres- oder Einmalschutz?

Generell können Sie sich zwischen einem Einmalschutz und einem Jahresschutz entscheiden, wobei der Jahresschutz bei den meisten Anbietern lukrativer ist. Wenn Sie also mindestens zwei Reisen pro Jahr planen, deren jeweilige Dauer den Versicherungsrahmen nicht überschreitet (zumeist liegt die versicherte Reisedauer zwischen 45 und 56 Tagen) sollten sie sich für eine Jahres-Reisekrankenversicherung entscheiden.

Je länger Sie verreisen, desto mehr müssen sie bezüglich Ihrer Auslandskrankenversicherung bedenken und vor allem versichern. Übersteigt die Reisedauer also den Rahmen einer Reisekrankenversicherung, sollten Sie stets eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
 

Auslandskrankenversicherung – Auf Langzeitreisen unverzichtbar!

Auslandskrankenversicherungen sind besonders interessant für Langzeitreisende, wie etwa Schüler, Studenten, Rentner oder einfach jeden, der länger als 56 Tage am Stück verreisen oder im Ausland arbeiten möchte.
Der Preis für den Versicherungsschutz errechnet sich entgegen der Jahres-Reisekrankenversicherung, anhand der tatsächlichen Versicherungsdauer und wird zumeist auf Kosten pro Tag heruntergerechnet. Des Weiteren teilen die meisten Versicherer die Tarife in einen weltweiten Versicherungsschutz exklusive bzw. inklusive der teuren Länder USA und Kanada ein. Der dritte wichtige Faktor für die Berechnung des Tagessatzes ist das Alter der versicherten Person, da das Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter steigt.
Um die Komplexität dieser Aussagen zu mindern, hier ein Beispiel mit Tarifen der Hanse Merkur (Preise vom 20.01.2018)

  • Eine Person jünger als 65 Jahre (z.B. Lena, 34 Jahre alt) zahlt für eine zwölfmonatige Weltreise OHNE Kanada/USA 1,90 Euro pro Tag.
    • Für eine dreimonatige Reise wäre es nur 1,60 Euro pro Tag.
  • Eine Person älter als 65 Jahre (z.B. Christian, 67 Jahre alt) zahlt für die gleichen Leistungen (12 Monate; excl. USA/Kanada) bereits 4,50 Euro pro Tag.
    • Drei Monate excl. USA/Kanada 3,92 Euro pro Tag.

Noch deutlicher werden die Unterschiede, wenn die Reise inklusive eines Aufenthalts in den USA und/oder Kanada versichert wird.

  • Lena zahlt für ihre zwölfmonatige Rundreise MIT Kanada/USA nun 4,50Euro pro Tag.
    • Drei Monate kosten Sie 3,10 Euro.
  • Christian zahlt für zwölf Monate mit USA und Kanada nun bereits 12,50 Euro
    • Bei einer dreimonatigen Reise wären es 5,33 Euro pro Tag.

Auslandskrankenversicherungen sind also eine sehr individuelle Angelegenheit, weshalb man die Preise nur schlecht pauschalisieren kann. Eine gute Hilfe bei der Suche nach der passenden Versicherung (sowohl für kurze als auch für lange Reisen) bietet das Vergleichsportal Check24, welches alle wichtigen Faktoren (Alter, Reisedauer, Reiseorte) berücksichtigt und daraufhin eine für Sie passende Versicherung evaluiert.

Kleingedrucktes lesen – Welche Leistungen sind wichtig, welche nicht?

Auch für den Urlaub sollte man eine Krankenversicherung abschließen.
Unfälle können auch im Urlaub passieren. Schließen Sie deshalb unbedingt eine Reiseversicherung ab.

Wenn man nun eine Reiseversicherung abschließt, sollte man jedoch nicht nur auf den Preis des Versicherungspaketes, sondern auch auf dessen Leistungen achten. Die meisten Verträge der verschiedenen Versicherer ähneln sich sehr, dennoch gibt es immer einige Klauseln auf die man besonders achten sollte.
1. Wird zusätzlich zu meinem gezahlten Beitrag ein Selbstbehalt gefordert?
Dieser kann ja nach Versicherer zwischen 50 Euro und 150 Euro je Schadensfall liegen und kann gerade auf Langzeitreisen, den vermeintlich günstigen Tarif teuer machen. Besser Sie wählen eine Versicherung ohne Selbstbehalt.

2. Was passiert bei einer chronischen Erkrankung?
Die meisten Versicherer zahlen nicht bei chronischen Erkrankungen. Einige Policen beinhalten jedoch Klauseln, die auch chronisch Erkrankte in vollem Umfang versichern, sofern die Notwenigkeit einer Behandlung nicht vor Reiseantritt feststand (also z.B. von einem Arzt diagnostiziert wurde) und wenn bis zu 6 Monate vor Reiseantritt keine Behandlung in Deutschland nötig war (Beispielsweise wegen akuter Verschlechterung).

3. Wann zahlt die Versicherung den Krankenrücktransport?
Auf die Formulierung der Rücktransportklausel sollte man besonders Wert legen, denn bereits die Veränderung eines Wortes kann Sie mehrere Zehntausend Euro kosten.
Lautet die Klausel „Medizinisch sinnvoll und vertretbar“ wird der Rücktransport meist übernommen und Sie müssen sich nicht wegen des teuren Rücktransportes sorgen. Sollte im Vertrag jedoch der Passus „medizinisch notwendig“ auftauchen, muss der Rücktransport nicht immer gewährleistet werden und es fallen teilweise horrende Preise von bis zu 100.000 Euro (Rücktransport von Australien nach Deutschland) an.

Übrigens: Eine Auslandskrankenversicherung bietet u.a. auch American Express * an.

** Mitglieder des EU-Schengenraums sind: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweiz und Liechtenstein.

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