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Ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen – so geht’s

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Ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen – so geht’s
23. März 2024
  • Ihren ausländischen Abschluss können Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) oder der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes anerkennen lassen.
  • Die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen erfolgt hingegen durch die deutschen Hochschulen.
  • Unter Umständen muss ein Gutachten durchgeführt werden, das die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Abschlusses feststellt.

Im Zuge der Globalisierung gehen immer mehr deutsche Staatsangehörige im Ausland zur Schule oder schließen dort ihr Studium ab. Spätestens, wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis in den Händen halten, stellt sich die Frage: Gilt dies auch in Deutschland? Beziehungsweise wie können Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen?

Ausländische Leistungsnachweise gehören zum Alltag

Ein Auslandsjahr, ein Master im Ausland oder ein fremdsprachiges Praktikum – unzählige Schüler und Studenten erbringen heutzutage zumindest einen Teil ihrer Ausbildungsnachweise im Ausland. Dies verspricht nicht nur für die Schüler und Studenten selbst eine unvergessliche und prägende Zeit, sondern wird auch von vielen potenziellen Arbeitgebern geschätzt. Denn die zukünftigen Arbeitnehmer weisen so wertvolle Fremdsprachenkenntnisse nach, die im Berufsalltag unerlässlich sind, und zeigen zudem, dass sie selbstständig und proaktiv arbeiten können und gerne über den Tellerrand hinausblicken.

Um dies zu fördern und den deutschen Arbeitsmarkt für internationale Arbeitnehmer zu öffnen, können in Deutschland diverse ausländische Schul- und Ausbildungsabschlüsse anerkannt werden. Im Jahr 2012 ist das sogenannte Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft getreten, das die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen erleichtern und möglichst einheitliche und transparente Verfahren sicherstellen soll.

Ganz auf diese Verfahren kann jedoch nicht verzichtet werden, da sie der Qualitätssicherung dienen: Wegen der unzähligen Ausbildungsmöglichkeiten im Ausland und der damit einhergehenden unterschiedlichen Standards besteht die Gefahr, dass hierzulande geltende Qualitätsanforderungen unterlaufen werden. Um dies zu verhindern, stellen Prüfstellen sicher, dass die im Ausland erbrachten Nachweise auch tatsächlich vergleichbar mit dem deutschen Äquivalent sind.

Ermitteln Sie die zuständige Stelle

Wenn Sie einen ausländischen Schulabschluss oder eine Ausbildung in Deutschland anerkennen lassen möchten, müssen Sie zunächst die zuständige Stelle ermitteln. Denn je nach Art des Abschlusses bzw. Leistungsnachweises wird die Anerkennung von unterschiedlichen Stellen ausgestellt. Zuständig sind in der Regel entweder die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) oder die jeweiligen Behörden der Bundesländer. Für Sie zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem Sie wohnen oder Ihren Wohnsitz nehmen möchten.

Möchten Sie eine Studienleistung oder einen Abschluss zum Zwecke des Hochschulzugangs anerkennen lassen, sind dafür die deutschen Hochschulen zuständig. Studieren Sie bereits an einer deutschen Hochschule und möchten sich eine im Ausland erbrachte Leistung anerkennen lassen, können Sie sich grundsätzlich an Ihre Hochschule wenden.

Reichen Sie Ihre Unterlagen ein

Haben Sie die in Ihrem Fall zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ermittelt, müssen Sie nun einen Antrag auf Anerkennung stellen. Dieser Antrag sollte sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen enthalten, die die Prüfstelle benötigt, um über Ihren Fall entscheiden zu können. In der Regel finden Sie eine Checkliste auf der Webseite der Prüfstelle mit den benötigten Unterlagen. Alternativ dazu können Sie diese auch direkt bei der zuständigen Stelle erfragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag auf Anerkennung Ihres Abschlusses in Deutschland eingereicht haben, prüft die zuständige Stelle Ihre Unterlagen und entscheidet, ob eine Anerkennung möglich ist. Unter Umständen müssen Sie auf Nachfrage noch weitere Unterlagen einreichen oder ein Gutachten anfertigen lassen, das die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Äquivalent feststellt.

Fällt die Prüfung positiv aus, erfolgt die Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses oder Leistungsnachweises. Mit diesen anerkannten Qualifikationen können Sie nun in Deutschland studieren oder sich für einen Job bewerben.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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