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Wie verhalte ich mich bei einem Vertragsbruch?

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Vertragsbruch – welche Ansprüche haben Sie?
16. April 2024
  • Nicht jedes Versprechen ist rechtlich bindend.
  • Bei Vertragsbruch muss in den meisten Fällen eine Frist zur Nachbesserung oder Nachlieferung eingeräumt werden.
  • Nach Ablauf dieser Frist haben Sie verschiedene Rechte.
  • Die Höhe und Durchsetzbarkeit dieser Ansprüche hängen vom Einzelfall
  • ab.

“Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen“ – ein Spruch, den wohl
jeder aus seiner Kindheit kennt. Doch was genau passiert, wenn das Versprechen
doch nicht gehalten wird? Wir erklären Ihnen, wann ein Versprechen rechtliche
Auswirkungen hat, und wie Sie verhalten müssen, um am Ende an Ihr Recht zu
kommen.

Versprechen und Vertrag

Zunächst muss zwischen einem Versprechen und einem Vertrag unterschieden
werden. Ein Versprechen ist grundsätzlich eine verbindliche Aussage über eine
zukünftige Tätigkeit, Leistung, oder Ereignis gegenüber einer anderen Person.
Im Alltag verspricht man schnell etwas, ohne es am Ende wirklich ernst zu
meinen, oder den Eintritt des Ereignisses garantieren zu wollen. Besonders in
Zwischenmenschlichen Beziehungen ist das Einhalten von Versprechen wichtig
und hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Während einem
Versprechen häufig eine eher zwischenmenschliche Verpflichtung und
Verantwortung beigemessen wird, ist ein Vertrag auch rechtlich bindend. Bei
einem Vertrag müssen sich die Parteien ernsthaft bewusst sein, dass sie sich
durch Abschluss des Vertrages rechtlich binden wollen. Versprechen haben nur
in Ausnahmefällen eine rechtliche Bindung, wenn es sich beispielsweise um eine
Auslobung handelt.

Vertrag als Ausdruck von Willenserklärungen

Ein Vertrag kommt durch zwei aufeinander bezogene Willenserklärungen
zustande, die auch mündlich abgegeben werden können. Dabei müssen sich die

Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sein. Bei einem
Kaufvertrag zum Beispiel müssen sich Verkäuferin und Käufer über den
Kaufpreis und den Kaufgegenstand einigen, damit der Vertrag zustande kommt.
Die wesentlichen Vertragsbestandteile hängen von der Art des Vertrages ab. Die
genauen Voraussetzungen können Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
nachlesen.

Konsequenzen bei Vertragsbruch

Ein Vertragsbruch besteht dann, wenn der Vertragspartner nicht, oder nicht wie
vereinbart leistet. Es liegt folglich auch dann ein Vertragsbruch vor, wenn nur
zum Teil oder mangelhaft geleistet wird. Weiter gibt es auch stillschweigende
Verpflichtungen aus einem Vertrag die nicht immer ausdrücklich vereinbart
werden, aber von den Parteien üblicherweise erwartet werden können. Es
handelt sich hierbei um sogenannte Neben- oder auch Schutzpflichten. Ein
Handwerker muss bei der Verrichtung seiner Arbeit sorgsam mit den anderen
Einrichtungsgegenständen des Kunden umgehen. Geht aus Unachtsamkeit eine
teure Vase kaputt oder wird das Parkett beschädigt, hat der Handwerker eine
Pflicht aus dem Vertrag verletzt. Bei einem Vertragsbruch stehen Ihnen
verschiedene Ansprüche zu:

Anspruch auf Leistung

Bei einem Vertrag können Sie grundsätzlich auf die vertragliche Leistung
bestehen. Demnach können Sie von Ihrem Vertragspartner die Zahlung des
Kaufpreises oder die Herausgabe der Sache verlangen.

Schadensersatz statt der Leistung

Sollte sich der Vertragspartner jedoch weigern zu leisten können Sie auch
Schadensersatz anstatt der Leistung verlangen. Hierunter fallen alle
Schadenspositionen, die hätten verhindert werden können, wenn der
Vertragspartner bis zum Ablauf der Fristsetzung gezahlt hätte. Dazu zählen
Mehrkosten, die durch Ersatzkäufe entstanden sind, oder der entgangene Gewinn
eines lukrativen Weiterverkaufes.

Schadensersatz neben der Leistung

Hierbei handelt es sich um Schadenspositionen, die beim erstmaligen Verzug
entstanden sind, und die auch nicht mehr durch spätere Leistung hätten
verhindert werden können. Darunterfallen wie zuvor angeklungen
Beschädigungen durch Unachtsamkeit, Nutzungsausfall oder Zinsen.

Ob und in welcher Höhe ein Schaden eingefordert werden kann, ist individuell
und lässt sich nicht pauschalisieren, auch wenn im Internet zahlreiche Listen mit
Richtzahlen für Schadenspositionen zu finden sind.

Rücktritt vom Vertrag

Weiter können Sie auch vom Vertrag zurücktreten. Dabei werden alle
ausgetauschten Leistungen rückabgewickelt. Jeder erhält das zurück, was er vor
dem Vertragsschluss hatte. Nicht selten wird durch einen Vertragsbruch ein
Vertrauensverlust bezüglich der Leistungsfähigkeit des Vertragspartners erzeugt,
weshalb sich lieber vom Vertrag gelöst werden möchte als die Leistung zu
verlangen. Dies ist vor allem dann anzuraten, wenn der Vertragspartner nicht die
finanziellen Mittel hat, um den Kaufpreis zu zahlen oder aber die Leistung
mehrfach nicht korrekt ausgeführt hat.

Vertragsstrafe

Häufig wird im Volksmund schnell von einer Vertragsstrafe gesprochen. Eine
Vertragsstrafe ist eine vertraglich vereinbarte Zahlung einer Geldsumme, wenn
einer der Parteien vertragsbrüchig wird. Diese Vereinbarung muss Teil des
Vertrages geworden sein.

Geltendmachung der Ansprüche

Zunächst sollten Sie ihren Vertragspartner zunächst eine Frist setzen, um die
vereinbarte Leistung nachzuholen oder die Schäden zu beseitigen. Es bietet sich
an, diese Aufforderung schriftlich und unter Fristsetzung vorzunehmen, um den
Verzug später nachweisen zu können. Nach erfolglosem Ablauf der Frist
müssen Sie nicht weiter Abmahnen, sondern können ab diesem Zeitpunkt einen
Rechtsbeistand, folglich einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer
Rechte beauftragen. Die Kosten für einen Rechtsanwalt müssen von der
vertragsbrüchigen Partei gezahlt werden, wenn diese sich im Verzug befindet.

Autor

Samantha ist Juristin mit den Schwerpunkten Zivilrecht und Vertragsgestaltung. Sie absolvierte ihr erstes Staatsexamen in Bonn, erwarb einen LL.M. in Internationaler Schiedsgerichtsbarkeit in Stockholm und sammelte mehrere Jahre Berufserfahrung im Energie- und Vertragsrecht. Als engagierte Autorin bringt sie juristische Themen aus Begeisterung auf den Punkt.

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