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Was ist das nachbarschaftliche Wegerecht?

Was ist ein Wegerecht?
9. April 2024
  • Das Wegerecht ist eine Grunddienstbarkeit und erlaubt den Begünstigten zum Beispiel, ein Nachbargrundstück zu überqueren, um auf ihr eigenes Grundstück zu gelangen.
  • Das Wegerecht wird meist im Grundbuch eingetragen. Dort sollte genau geregelt sein, welche Rechte es umfasst und wer die Begünstigten sind.

Wahrscheinlich mussten Sie es selbst schon schmerzlich bemerken: Wohnraum ist knapp und teuer. Deshalb wird vielerorts der vorhandene Platz bestmöglich ausgenutzt. Das kann dazu führen, dass große Grundstücke in zwei geteilt werden. So lassen sich darauf zwei Ein- oder Mehrfamilienhäuser errichten, wodurch sie wiederum zu einem deutlich höheren Preis verkauft werden können.

Die Folge davon ist, dass das weiter hinten liegende Grundstück oft nicht an eine Straße angebunden ist. Wer nun kein Weltmeister im Weitspringen ist, steht vor dem Dilemma, dass er fremden Grund und Boden betreten muss, um zu seinem Grundstück zu gelangen. An dieser Stelle kommt das sogenannte Wegerecht ins Spiel: Es erlaubt den darin genannten Personen, das Nachbargrundstück für bestimmte Zwecke zu betreten – namentlich, um auf das eigene Grundstück zu gelangen.

Was ist ein Wegerecht?

Das Wegerecht wird auch als Grunddienstbarkeit bezeichnet. Dabei wird ein Grundstück (das als herrschendes Grundstück betitelt wird) mit einem Recht einer anderen Person oder mehrerer anderer Personen belastet. Dieses Recht beschreibt genau, in welcher Art und Weise das herrschende Grundstück durch die begünstigten Personen genutzt werden darf, vgl. § 1018 BGB.

Die Vereinbarung eines Wegerechts ist in Fällen wie dem oben beschriebenen unerlässlich. Denn ohne eine solche Grunddienstbarkeit dürften die Bewohner des inneren Grundstücks grundsätzlich nicht das Vordergrundstück betreten und hätten somit keine Möglichkeit, zu ihrem Grundstück zu gelangen.

Wegerecht – der Inhalt ist entscheidend

Meist wird das Wegerecht im Grundbuch eingetragen und von einem Notar beglaubigt. Alternativ dazu können Sie auch einen privatrechtlichen Vertrag schließen, der dann allerdings ausschließlich für die Personen gilt, die ihn unterzeichnen. Das bedeutet: Verkaufen Sie Ihr Grundstück anschließend, erlischt der Vertrag, weil er nicht an das Grundstück selbst, sondern an die Vertragsparteien gebunden ist.

In jedem Fall sollte die Vereinbarung des Wegerechts möglichst früh erfolgen, da der Prozess eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und andernfalls zu einer Beeinträchtigung führen kann. Im Grundbuch sollte genau festgehalten werden, welche Inhalte das Wegerecht umfasst. Denn das bloße Recht der Bewohner, über das angrenzende Grundstück zu laufen, um auf ihr eigenes zu gelangen, umfasst noch längst nicht weitere Aktivitäten wie das Überfahren mit einem Auto oder gar mit einem Baufahrzeug.

Überlegen Sie bei der Aufsetzung des Wegerechts also genau, welche Nutzungsrechte Sie benötigen, und lassen Sie sich dabei anwaltlich beraten. Vereinbaren Sie zum Beispiel ein reines Gehrecht, dürfen Sie das herrschende Grundstück ausschließlich zu Fuß überqueren. Möchten Sie hingegen auch ein Kraftfahrzeug nutzen, müssen Sie zudem ein sogenanntes Fahrrecht bzw. Überfahrtsrecht vereinbaren. Benennen Sie nach Möglichkeit den Personenkreis genau und halten Sie ihn im Zweifel großzügig. Denn vielleicht möchten nicht nur Sie als Bewohner des Grundstücks von dem Wegerecht Gebrauch machen, sondern auch etwaige Gäste oder Dienstleister wie zum Beispiel der Pizzalieferant.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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