Suche

Deutschlands Anwaltsportal mit über 90.000 Einträgen


Services

Magazin

Vorlagen

Vor der eigenen Einfahrt parken – ist das erlaubt?

Vor der eigenen Einfahrt parken – erlaubt?
15. April 2024
  • Vor Ihrer eigenen Einfahrt dürfen Sie – ebenso wie jeder andere Autofahrer – nicht parken.
  • Halten dürfen Sie hier allerdings für bis zu drei Minuten.
  • Gegenüber einer Einfahrt dürfen Sie parken, sofern die Straße breit genug ist und sich hier keine weitere Einfahrt befindet.

Wer in der Stadt wohnt, kennt das Problem: Parkplätze sind kaum vorhanden und deshalb Mangelware. Sind Sie im Besitz einer eigenen Garage oder Einfahrt, können Sie sich glücklich schätzen, denn Sie haben einen sicheren Platz für Ihr Auto. Aus unterschiedlichen Gründen möchte aber nicht jeder Einfahrt-Besitzer auch darauf parken. Glücklicherweise ist ja aber davor noch Platz. Andere dürfen sich hier natürlich nicht hinstellen, da Ein- und Ausfahrten freizuhalten sind. Aber wenn Sie selbst der Eigentümer sind, dürfte doch nichts dagegen sprechen – oder? Hier lesen Sie, ob und wann Sie vor Ihrer eigenen Einfahrt parken dürfen und was Sie dabei beachten sollten.

Parken vor eigener Einfahrt – ist das erlaubt?

Die Frage, wo Sie in Deutschland parken dürfen, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. In den Paragraphen 1 bis 12 lesen Sie, dass Sie nicht vor Bordsteinabsenkungen und auch nicht vor Einfahrten parken dürfen. Der Grund dafür ist nachvollziehbar: Nutzer der Grundstückszufahrten sollen nicht durch parkende Autos behindert werden.

Wenn man sich diese Regel vor Augen führt, liegt folgender Gedanke nahe: Wenn die Einfahrt allein von Ihnen selbst verwendet wird und ohnehin niemand anderes dazu berechtigt ist, sie zu nutzen, müsste doch eine Ausnahme gelten. Eine solche sieht die Straßenverkehrsordnung allerdings nicht vor, denn sie unterscheidet nicht, ob es sich um eine eigene, fremde oder teilweise fremde Einfahrt handelt.

Gibt es Ausnahmen?

Das Parken vor einer Grundstückseinfahrt ist nach der StVO grundsätzlich verboten. Etwas anderes gilt jedoch, wenn Sie lediglich vor einer Einfahrt halten. Darunter versteht man ein kurzzeitiges Abstellen des Fahrzeugs von maximal 3 Minuten. Halten dürfen Sie mit Ihrem Auto sowohl vor der eigenen als auch vor fremden Einfahrten. Denn bei einer derart kurzen Dauer ist nicht damit zu rechnen, dass der Besitzer der Einfahrt behindert wird. Und sollte dies doch einmal der Fall sein, kann der Fahrer sein Auto nahezu sofort entfernen.

Das bedeutet: Möchten Sie nur schnell Ihre Einkäufe ausladen und gelingt Ihnen das in weniger als 3 Minuten, können Sie Ihr Auto durchaus vor Ihrer eigenen – aber auch vor einer fremden – Einfahrt abstellen. Eine Rückausnahme gilt jedoch für Feuerwehrzufahrten, denn sie sollen jederzeit freigehalten werden, damit im Notfall keine wertvolle Zeit verschwendet wird.

Was gilt hinsichtlich des Parkens in der Nähe einer Einfahrt?

Unmittelbar vor einer Einfahrt dürfen Sie nicht parken. Möchten Sie aber daneben parken und befindet sich dort keine weitere Einfahrt, steht dem grundsätzlich nichts im Wege. Sie erkennen den Bereich, in dem Sie Ihr Auto getrost abstellen dürfen, am Bordstein: Vor Einfahrten ist dieser in der Regel (aber nicht immer!) abgesenkt. Daneben ist er hingegen erhöht und signalisiert, dass hier wieder geparkt werden darf. Sie dürfen Ihr Auto also vor einem erhöhten Bordstein parken, solange nicht ein Teil in den abgesenkten Bereich ragt.

Auch das Parken gegenüber einer Einfahrt ist erlaubt, wenn sich hier keine weitere Einfahrt oder ein anderes Hindernis befindet. Aufpassen sollten Sie lediglich, wenn die Straße besonders eng ist und Sie Grund zur Annahme haben, dass ein ausparkendes Auto nicht ohne weiteres die Einfahrt verlassen kann, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf der gegenüberliegenden Straßenseite abstellen.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

Das könnte Sie auch interessieren: