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Streik bei Lufthansa, Eurowings, Ryanair & Co: Entschädigung

23. März 2021

Streiks bei Lufthansa, Eurowings, Ryanair, easyjet und anderen Fluglinien haben schon öfter die Reisepläne Tausender Urlauber und Geschäftsreisender durcheinandergebracht. Gerade die Gewerkschaften UFO und Vereinigung Cockpit sind für ihre Flugstreiks bei Reisenden gefürchtet. Nach einem EuGH-Urteil ist jetzt klar: Bei streikbedingten Flugausfällen und Flugverspätungen steht den Reisenden Schadensersatz zu. Die pauschale Entschädigung bei Streiks kann bis zu 600 € pro Passagier ausmachen, und das zusätzlich zu Übernachtungskosten und Rückerstattung oder Ersatzbeförderung.

EuGH-Urteil zu Entschädigung bei Flugstreiks

Am 23.3.2021 entschied der EuGH in der Rechtssache C-28/20 gegen SAS: Ein Streik ist kein außergewöhnlicher Umstand. Das ist wichtig, weil außergewöhnliche Umstände die Fluggesellschaften von der Pflicht befreien, bei ausgefallenen oder stark verspäteten Flügen eine pauschale Entschädigung („Ausgleichszahlung“) zu leisten.

Der EuGH geht dabei davon aus, dass ein Streik des eigenen Personals dem normalen Geschäftsbetrieb von Fluggesellschaften zugerechnet werden kann. Außerdem gilt ein Flugstreik auch grundsätzlich als beherrschbar. Anders als manche Gerichte in den vorhergehenden Instanzen sieht der EuGH darin auch keinen einseitigen Eingriff in das „Recht auf Kollektivverhandlungen“.

Wichtig ist dabei allerdings auch: Ein „externer“ Streik kann für die Fluggesellschaft weiterhin einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Das betrifft beispielsweise Streiks von Fluglotsen oder Flughafen-Personal.

Ansprüche bei Streiks von Lufthansa & Co

Sitzt man wegen eines Streiks bei der Fluggesellschaft länger am Flughafen oder am Urlaubsort fest, hat man Anspruch auf Betreuungsleistungen. Das bedeutet erst einmal Essen und Getränke, bei längerer Dauer auch Übernachtungen. Außerdem hat man bei langen Verspätungen und Flugausfällen die Wahl zwischen einer Erstattung des Ticketpreises und einer Ersatzbeförderung. Diese Rechte gelten sogar bei außergewöhnlichen Umständen.

Informiert die Fluggesellschaft nicht mindestens 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall, hat man außerdem Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. (Die Werte halbieren sich, wenn der Ausfall mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt wird.) Das gilt, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Da ein Streik des Airline-Personals nicht als außergewöhnlich zählt, bekommt man folgende Entschädigung pro Passagier:

  • Bei Strecken bis 1.500 km: 250 €
  • Bei Strecken über 1.500 km innerhalb der EU und bei sonstigen Strecken zwischen 1.500 km und 3.500 km: 400 €
  • Bei Strecken über 3.500 km, die über die EU-Außengrenze gehen: 600 €.

Die pauschale Entschädigung ist dabei unabhängig vom Ticketpreis oder der Klasse. Wenn Sie also bei Ryanair einen Billigflug von Berlin nach Mallorca für 19,99 € buchen und der Flug wegen eines Streiks bei Ryanair ausfällt, haben Sie Anspruch auf 400 € Entschädigung. Gerade Ryanair ist aber nicht gerade für seine Kulanz bekannt. Es gibt aber inzwischen spezialisierte Dienstleister, die auch nach Flugstreiks die Ansprüche der Passagiere (gegen eine Erfolgsbeteiligung, also risikolos) durchsetzen. Aufgrund der deutschen Regeln zur Verjährung kann man die Entschädigung für Streiks bei Lufthansa & Co nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für die letzten drei Kalenderjahre fordern.

Die oben genannten Ansprüche bestehen grundsätzlich nur, wenn für den Flug die europäische Fluggastrechteverordnung gilt. Das trifft in folgenden Fällen zu:

Bei Fluggesellschaften aus der EU: Bei allen Flügen, die in der EU starten oder landen. Das betrifft beispielsweise Streiks bei Lufthansa, Condor, TUIfly, Eurowings, Ryanair, Swiss, Wizz Air, oder SAS.

Bei Nicht-EU-Airlines: Bei allen Flügen, die in der EU starten. Das betrifft beispielsweise Flüge von Turkish Airways, Emirates, Sunexpress, Air China und United Airlines.

Island, Norwegen und die Schweiz zählen dabei wie EU-Länder. Teilweise gelten die Ansprüche auf Entschädigung nach Flugstreiks auch für Anschlussflüge außerhalb der EU.

Rechtecheck hilft: kostenloser Service bei Flugverspätungen

Nach EU-Verordnung 261/2004 steht allen Passagieren eine Entschädigung von bis zu 600 Euro (je Fluggast) zu, wenn ein Flug von oder innerhalb der EU (oder mit einer europäischen Airline) abgesagt oder umgeleitet wurde, die Zeiten deutlich verändert wurden, oder mehr als drei Stunden verspätet war. Mit unserem kostenlosen Service können Sie jetzt innerhalb von 2 Minuten Ihre Entschädigung einfach und schnell selbst fordern. Hier kommen Sie zu unserem neuen Service: rechtecheck.de/flugverspaetung-entschaedigung

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