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Wirecard-Urteil: Jahresabschlüsse ungültig

Landgericht München: Hier wird auch über die Wirecard-Jahresabschlüsse verhandelt-
5. Mai 2022

Am 5.5.2022 wurde bekannt, dass das Landgericht in München I die Jahresabschlüsse der Wirecard AG für die Jahre 2017 und 2018 für nichtig erklärt hat. Dasselbe gilt für die darauf basierenden Beschlüsse zur Auszahlung von Dividenden. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter Michael Jaffé. (Az. 5 HK O 15710/20)

Damit ist für Jaffé der Weg frei, um die gezahlten Dividenden von Aktionären zurückzufordern. Noch ist allerdings nicht geklärt, ob davon auch Privatanleger betroffen sind. Nach dem Insolvenzrecht wäre das zwar allgemein möglich, nach dem Aktienrecht können Dividenden aber nur zurückgefordert werden, wenn der Aktionär wusste, dass die Bilanzen gefälscht waren. Wenn die Gerichte dem Aktienrecht (als Spezialrecht) folgen, wären wohl nur die in den Wirecard-Skandal involvierten Personen wie z.B. der ehemalige Vorstandschef Markus Braun betroffen.

Grundsätzlich sollten betroffene Wirecard-Aktionäre nicht einfach zahlen, sondern sich beispielsweise bei einem Anwalt für Kapitalmarktrecht oder einem Anwalt für Insolvenzrecht informieren. Der kann dann auch klären, ob ggf. eine Aufrechnung mit Forderungen gegen Wirecard möglich ist. Anleger, die mit dem Skandal Geld verloren haben, sollten sich außerdem überlegen, ob sie sich einer Wirecard-Sammelklage anschließen wollen.

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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